Sachbearbeiter (m/w/d) im Fachbereich 4.2 - Hilfe zur Pflege
Bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter (m/w/d) im Fachbereich 4.2 – Hilfe zur Pflege
zu besetzen.
A 10 LBesG | 40 Wochenstunden
Diese Aufgaben erwarten Sie im Wesentlichen:
- Sachbearbeitung in der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (ambulant/stationär)
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Entscheidung über die Hilfegewährung
- Eigenständige Prüfung und Zahlung der Rechnungen
- Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten (Beispiel Schenkungen)
- Sachbearbeitung Blindenhilfe, Landesblindengeld, Landespflegegeld
- Kostenersatz, Unterhaltsprüfung und -berechnung, Erbenersatz
Ihr Anforderungsprofil:
- ein abgeschlossenes Studium im dritten Einstiegsamt der Fachrichtung allgemeine Verwaltung
- Verantwortungsbewusstsein
- Belastbarkeit
- sicheres Auftreten sowie Durchsetzungsvermögen
- Konflikt-, Kommunikations- und Teamfähigkeit
- sicherer Umgang mit EDV-gestützten Instrumenten und einschlägiger Software (Office-Produkte, OPEN/Prosoz)
- Kenntnisse im Sozialgesetzbuch XII
Was wir bieten:
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten durch großzügig festgelegte Rahmenzeiten und das Führen eines Gleitzeitkontos
- Homeoffice im Rahmen der stellenbezogenen Möglichkeiten
- bedarfsorientierte Fortbildungen, insb. Führungskräftetraining
- Jobrad
- Jobticket
- Corporate Benefits
Nicht zuletzt in Zeiten von globalen Krisen wie der Corona-Pandemie konnte sich der öffentliche Dienst als Arbeitgeber als Garant für einen konstanten und sicheren Lebensunterhalt beweisen.
Die Kreisverwaltung Kaiserslautern tritt bei Personalentscheidungen für Chancengleichheit ein. Bewerbungen von Teilzeitkräften auf Vollzeitstellen sind ausdrücklich erwünscht, sofern sich durch die Kombination von Stundenanteilen mehrerer Bediensteter ein Vollzeitäquivalent ergibt.
An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sofern im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung die männliche Geschlechterformulierung verwendet wird, auch immer das weibliche und das dritte Geschlecht (divers) gleichermaßen angesprochen wird. Eine Benachteiligung des weiblichen und des dritten Geschlechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren erfolgt auf Grundlage von Art. 6 und 88 der DSGVO i. V.m. § 4 ff. Landesdatenschutzgesetz (LDSG).
