Sachbearbeiter (m/w/d) im Fachbereich 4.2 - Sozialhilfe -, Bereich Hilfe zur Pflege
Bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter (m/w/d) im Fachbereich 4.2 - Sozialhilfe -, Bereich Hilfe zur Pflege
zu besetzen.
E 9c TVöD | 39 Wochenstunden | unbefristet
Diese Aufgaben erwarten Sie im Wesentlichen:
- Sachbearbeitung in der Hilfe zur Pflege, ambulant und stationär, Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, Blindenhilfe, Blindengeld und Pflegegeld
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Entscheidung über die Hilfegewährung
- Anlegen der Akten und Erfassung der Fälle in der Fachsoftware
- eigenständige Prüfung und Zahlung der Rechnungen
- Prüfung und Feststellung vorrangiger Ansprüche
- Feststellung, Anmeldung und Bezifferung von Erstattungsansprüchen bei Überzahlungen
Ihr Anforderungsprofil:
- erfolgreicher Abschluss der Angestelltenprüfung II
- Verantwortungsbewusstsein
- Belastbarkeit
- Sicheres Auftreten sowie Durchsetzungsvermögen
- Konflikt-, Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Sicherer Umgang mit EDV-gestützten Instrumenten und einschlägiger Software (Office-Produkte, fachspezifische Softwareanwendungen)
Was wir bieten:
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten durch großzügig festgelegte Rahmenzeiten und das Führen eines Gleitzeitkontos
- Homeoffice im Rahmen der stellenbezogenen Möglichkeiten
- Jobrad
- Jobticket
- betriebliche Altersvorsorge durch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
- Angebot der Zahlung vermögenswirksamer Leistungen durch den Arbeitgeber
- bedarfsorientierte Fortbildungen
- Corporate Benefits
Nicht zuletzt in Zeiten von globalen Krisen wie der Corona-Pandemie konnte sich der öffentliche Dienst als Arbeitgeber als Garant für einen konstanten und sicheren Lebensunterhalt beweisen.
Die Kreisverwaltung Kaiserslautern tritt bei Personalentscheidungen für Chancengleichheit ein.
Bewerbungen von Teilzeitkräften auf die Vollzeitstellen sind ausdrücklich erwünscht, sofern sich durch die Kombination von Stundenanteilen mehrerer Bediensteter ein Vollzeitäquivalent ergibt.
An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sofern im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung die männliche Geschlechterformulierung verwendet wird, auch immer das weibliche und das dritte Geschlecht (divers) gleichermaßen angesprochen wird. Eine Benachteiligung des weiblichen und des dritten Geschlechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren erfolgt auf Grundlage von Art. 6 und 88 der DSGVO i. V. m. § 4 ff. Landesdatenschutzgesetz (LDSG).

