Sozialarbeiter (m/w/d) im Bereich der Trennungs- und Scheidungsberatung
Bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (m/w/d) im Bereich Trennungs- und Scheidungsberatung
zu besetzen.
S 12 TVöD-SuE | 19,5 Wochenstunden | befristet
Diese Aufgaben erwarten Sie im Wesentlichen:
- Beratung und Unterstützung von Eltern nach Trennung und Scheidung zu den Themen Sorge- und Umgangsrecht
- Beratung und Unterstützung von Eltern bei der Wahrnehmung der elterlichen Sorge
- Beratung von Eltern/Minderjährigen/Großeltern/Dritten bei der Ausübung des Umgangsrechtes
- Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren und Teilnahme am Anhörungstermin
- Erstellen von Stellungnahmen/Entscheidungsvorschlägen
- Erarbeitung von schriftlichen sowie Abgabe von mündlichen Stellungnahmen für das Familiengericht
- Dokumentation des Beratungsprozesses
Ihr Anforderungsprofil:
- abgeschlossene Hochschulbildung (Diplom, Bachelor oder Master) im Bereich der Sozialen Arbeit, alternativ Pädagogik oder Sozialpädagogik mit vergleichbarer Ausrichtung
- Kenntnisse der einschlägigen Rechtsgrundlagen (insb. SGB VIII, BGB, FamFG)
- Erfahrung im systemisch-lösungsorientierten Arbeiten und der Konfliktmoderation
- sicheres Auftreten gegenüber Eltern, Kindern, Familienrichtern und Rechtsanwälten
- Belastbarkeit
- ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- gute Kenntnisse im EDV-Bereich
- Fremdsprachenkenntnisse, insb. in Englisch, sind von Vorteil
- Führerschein der Klasse B (PKW) und Bereitschaft, den eigenen PKW zu dienstlichen Zwecken einzusetzen
- Bereitschaft zu Außendiensten
Was wir bieten:
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten durch großzügig festgelegte Rahmenzeiten und das Führen eines Gleitzeitkontos
- Homeoffice im Rahmen der stellenbezogenen Möglichkeiten
- Jobticket
- Betriebliche Altersvorsorge durch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
- Angebot der Zahlung vermögenswirksamer Leistungen durch den Arbeitgeber
- bedarfsorientierte Fortbildungen
- eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe
- Kostenerstattung nach LRKG bei Benutzung des eigenen PKW zu Dienstzwecken
- Corporate Benefits
Nicht zuletzt in Zeiten von globalen Krisen wie der Corona-Pandemie konnte sich der öffentliche Dienst als Arbeitgeber als Garant für einen konstanten und sicheren Lebensunterhalt beweisen.
Die Kreisverwaltung Kaiserslautern tritt bei Personalentscheidungen für Chancengleichheit ein.
Bewerbungen von Teilzeitkräften auf Vollzeitstellen sind ausdrücklich erwünscht, sofern sich durch die Kombination von Stundenanteilen mehrerer Bediensteter ein Vollzeitäquivalent ergibt.
An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sofern im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung die männliche Geschlechterformulierung verwendet wird, auch immer das weibliche und das dritte Geschlecht (divers) gleichermaßen angesprochen wird. Eine Benachteiligung des weiblichen und des dritten Geschlechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren erfolgt auf Grundlage von Art. 6 und 88 der DSGVO i. V. m. § 4 ff. Landesdatenschutzgesetz (LDSG).

