Amtsleitung für das Amt Kinder, Jugend und Familie
Im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Leichlingen werden u.a. die Aufgaben Amtsvormundschaften,
Beistandschaften, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Unterhaltsvorschuss, Allgemeiner Sozialer Dienst,
Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit, Kinder- Jugend- und Familienförderung und Erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz wahrgenommen. Das motivierte, kompetente Team hat derzeit 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(ohne die dazugehörigen Kindertageseinrichtungen, Jugendzentrum und Schulsozialarbeit).
TÄTIGKEITSPROFIL
• Leitung des Amtes unter den Gesichtspunkten fachlicher Kompetenz und wirtschaftlichen Verhaltens
• Koordinierung und Anleitung der dem Amt zugehörigen Abteilungen
• Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht
• Prozessplanung und Steuerung der Fachaufgaben sowie die Budgetverantwortung
• die strategische, inhaltliche Ausrichtung und Weiterentwicklung der Jugendhilfe unter Berücksichtigung
der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen
• Repräsentation des Amtes z.B. in politischen Gremien
• intensive Zusammenarbeit im Fachbereich, mit dem Jugendhilfeausschuss (JHA), sowie den freien Trägern
der Jugendhilfe
• Vertretung des Amtes nach Außen
• Umsetzung der vom Gesetzgeber oder den politischen Gremien vorgegebenen Ziele
• Überwachung des Geschäftsablaufes
• Koordination und Kooperation mit internen und externen Dienststellen
• Es wird erwartet, dass die besonderen Herausforderungen der Jugendhilfe aktiv und kreativ gestaltet
werden und das Amt entsprechend zukunftsorientiert weiterentwickelt wird. Dabei gilt es,
amtsübergreifende und sozialräumliche Konzepte mit einzubeziehenschen Kreises
• eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten der Arbeitssicherheit und des
Gesundheitsschutzes sowie die Umsetzung von internen und externen Anforderungen
ANFORDERUNGSPROFIL
• Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium im Bereich Erziehungs- bzw. Sozialwissenschaften,
Sozialpädagogik/ Sozialarbeit oder ein vergleichbarer Abschluss
• alternativ ein erfolgreicher Abschluss des Bachelorstudiums im Bereich Erziehungs- bzw. Sozialwissen-
schaften, Sozialpädagogik/ Sozialarbeit UND mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in einer Führungs-
position in einer kommunalen Verwaltung
• nachweislich sozialpädagogisches Fachwissen gem. § 72 Abs. 2 SGB VIII
• eine verantwortungsbewusste, kompetente, zielorientierte aufgeschlossene Führungspersönlichkeit, die
das Amt für Kinder, Jugend und Familie mit Fach- und Sozialkompetenz sowie Einfühlungs- und
Durchsetzungsvermögen leitet
• persönliches Engagement, Kreativität aber auch ausgeprägte Entscheidungsfähigkeit, Loyalität und
Integrität
• Erfahrungen in der Leitung größerer Organisationseinheiten
• Kenntnisse in der Mitarbeiterführung und des Personalmanagements sowie die Einbindung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Entscheidungsfindungen unter Beachtung einer bedarfsgerechten
Personalausstattung und -entwicklung sind förderlich
• Erwartet werden kommunikative Fähigkeiten und Verhandlungsgeschick
WIR BIETEN IHNEN
• Interessante und vielseitige Aufgabenbereiche
• Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen der Tätigkeit
• Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem engagierten Team
• Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Erfüllung
der persönlichen Voraussetzungen wird bis Entgeltgruppe 13 TVöD gezahlt. Eine genaue Einstufung
innerhalb dieser Entgeltgruppe ist erfahrungsabhängig
• Daneben sieht der TVöD eine Jahressonderzahlung, eine jährliche leistungsorientierte Bezahlung (LOB),
eine betriebliche Altersversorgung durch die Zusatzversorgungskasse (ZVK) sowie die Gewährung von 30
Tagen Urlaub/5-Tagewoche
• flexible Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten an bis zu drei Tagen pro Woche
• vergünstigte Mitarbeiterangebote mit hochwertigen Sonderkonditionen namhafter Hersteller und
Marken
• eine kostenfreie Sportmitgliedschaft
• Dienstradleasing nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit
• Angebote zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
• kostenfreie Parkplätze
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit 39 Wochenarbeitsstunden. Aufgrund der Leitungsposition und der
Komplexität des Aufgabenbereichs ist eine Ausübung der Tätigkeit in Teilzeit leider nicht möglich.
Die Stadt Leichlingen nimmt die berufliche Integration nach dem SGB IX ernst. Bewerbungen von
Schwerbehinderten und gleichgestellten Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Des Weiteren ist die Gewährung von Chancengleichheit für alle Bewerber*innen, unabhängig von kultureller und
sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität unser höchstes Gebot!
Informationen über die Stadt Leichlingen sind im Internet unterwww.leichlingen.de abrufbar.
Für fachliche Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen der Fachbereichsleiter Herr Bergerhoff, Tel.
02175/992-241, E-Mail: ingolf.bergerhoff@leichlingen.de zur Verfügung. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren
wenden Sie sich bitte an den Personalservice, Tel. 02175/992-135 oder 02175/992-136, E-Mail:
personal@leichlingen.de .
Aussagefähige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien) sind
ausschließlich online als eine zusammenhängende PDF-Datei bis zum (2 Wochen) zu richten an:
bewerbungen@leichlingen.de
Bitte nutzen Sie ausschließlich das E-Mail-Bewerbungsverfahren. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass
postalische eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesandte Bewerbungsunterlagen aus
organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden.
Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich und gemäß der geltenden Datenschutzvorschriften behandelt.
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich von der Stadt Leichlingen zur Durchführung des
Stellenbesetzungsverfahrens verwendet. Es haben nur berechtigte Mitarbeiter*innen der Stadt Leichlingen Zugang
zu Ihren Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden bis zum vollständigen Abschluss des
Stellenbesetzungsverfahrens gespeichert. Danach werden Ihre Daten gelöscht.
