Lehrkraft für den Bereich Gesang (m/w/d)
Die Musikschule der Stadt Leichlingen ist mit ca. 1.300 Schüler*innen, 36 Lehrkräften, zahlreichen Ensembles und
Kooperationen ein zentraler Faktor im lokalen Kulturleben. Ein Verwaltungsteam aus zwei Leitungs- und je einer
Sekretariats- und Verwaltungskraft sowie gut ausgestattete, helle Räumlichkeiten sorgen für einen ange-nehmen
Arbeitsrahmen. Die Musikschule ist organisatorisch dem Amt für Bildung und Sport zugeordnet.
TÄTIGKEITSPROFIL
• Erteilung von Unterricht im Umfang von 13 Jahreswochenstunden inklusive Ferienüberhang im Fach
Gesang im Einzel-, und Gruppenunterricht sowie im Rahmen von Kooperationen mit schulischen und
außerschulischen Bildungspartnern, u.a. JeKits
• Vorbereitung und Betreuung bei der Mitwirkung der Schüler*innen bei Konzerten und Veranstaltungen
der Musikschule
• Mitwirkung und Unterstützung bei Veranstaltungen der Musikschule nach Bedarf in vertretbarem
Rahmen
• Mitwirkung und Unterstützung bei der Organisation von Projekten des Fachbereichs nach Bedarf in
vertretbarem Rahmen
• Teilnahme bei Konferenzen des Kollegiums und des Fachbereichschs
ANFORDERUNGSPROFIL
• Abgeschlossenes Musikstudium (Abschluss Diplom, Master oder vergleichbarer Abschluss, vorzugsweise
mit pädagogischem Schwerpunkt) oder Bescheinigung gemäß § 4 Nr. 21 UStG (Nachweis der Ausübung
vorberuflicher Ausbildung) oder vergleichbare Qualifikation
• Erfahrung im Vokalunterricht
• Teamfähigkeit
• Flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Notwendigkeiten
• Sozialkompetenz; sprachliche Sicherheit in Wort und Schrift
• Organisationsfähigkeit
• Zeitliche Flexibilität sowie die Bereitschaft zur Arbeit an Wochenenden, Feiertagen und in den
Abendstunden
• Erholungsurlaub ist grundsätzlich in den Schulferien zu nehmen
Darüber hinaus ist wünschenswert:
• Erfahrungen im JeKits-Unterricht
• Gängige EDV-Kenntnisse
WIR BIETEN IHNEN
• Interessante und vielseitige Aufgabenbereiche
• Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen der Tätigkeit
• Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Erfüllung
der persönlichen Voraussetzungen wird bis Entgeltgruppe 9b TVöD gezahlt. Eine genaue Einstufung
innerhalb dieser Entgeltgruppe ist erfahrungsabhängig.
• Daneben sieht der TVöD eine Jahressonderzahlung, eine jährliche leistungsorientierte Bezahlung (LOB),
eine betriebliche Altersversorgung durch die Zusatzversorgungskasse (ZVK) sowie die Gewährung von 30
Tagen Urlaub/5-Tagewoche.
• Flexible Arbeitszeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf finden selbstverständlich Berücksichtigung
Die Stadt Leichlingen nimmt die berufliche Integration nach dem SGB IX ernst. Bewerbungen von
Schwerbehinderten und gleichgestellten Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Des Weiteren ist die Gewährung von Chancengleichheit für alle Bewerber*innen, unabhängig von kultureller und
sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität unser höchstes Gebot!
Informationen über die Stadt Leichlingen sind im Internet unterwww.leichlingen.de abrufbar.
Für fachliche Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen die Schulleitung Herr Zelzner, Tel. 02175/992-
541, E-Mail: maximilian.zelzner@leichlingen.de zur Verfügung. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie
sich bitte an den Personalservice, Tel. 02175/992-135 oder 02175/992-136, E-Mail:
personalservice@leichlingen.de .
Aussagefähige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien) sind
ausschließlich online als eine zusammenhängende PDF-Datei bis zum 26.06.2026 zu richten
an: bewerbungen@leichlingen.de
Bitte nutzen Sie ausschließlich das E-Mail-Bewerbungsverfahren. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass
postalische eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesandte Bewerbungsunterlagen aus
organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden.
Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich und gemäß der geltenden Datenschutzvorschriften behandelt.
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich von der Stadt Leichlingen zur Durchführung des
Stellenbesetzungsverfahrens verwendet. Es haben nur berechtigte Mitarbeiter*innen der Stadt Leichlingen Zugang
zu Ihren Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden bis zum vollständigen Abschluss des
Stellenbesetzungsverfahrens gespeichert. Danach werden Ihre Daten gelöscht.
