hauswirtschaftliche Kräfte (m/w/d) für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen
Die Gemeinde Lengede (rd. 14.900 Einwohner/innen) im Landkreis Peine, zentral zwischen Braunschweig, Salzgitter und Hildesheim gelegen, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
hauswirtschaftliche Kräfte (m/w/d)
für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen
Was werden Ihre Aufgabenschwerpunkte sein?
- Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte zur Essenszeit
- Einhaltung der Dokumentationen und Hygienevorschriften, insbesondere zur Lebensmittelhygiene
- Annahme und Ausgabe der Speisen
- Spül- und Aufräumarbeiten
- Reinigungsarbeiten im Küchen- und Essbereich der Kinder
- Unterstützung bei der Reinigung von Spielmaterial
- Wäschepflege
Was wird erwartet?
- Zuverlässige und selbstständige Erledigung der anfallenden Aufgaben unter Einhaltung von Sicherheits- und Hygienevorschriften
- Freundlichkeit und ein offenes Wesen
- Spaß im Umgang mit Kindern
- Teamfähigkeit
- Einsatzbereitschaft
- Flexibilität
- Gute Organisationsfähigkeit
- Hauswirtschaftliche oder ähnliche Ausbildungen sowie Erfahrungen in der Gemeinschaftsverpflegung sind von Vorteil
Was wird Ihnen geboten?
- Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
- Eine wöchentliche Arbeitszeit von 10 Stunden, welche auf 5 Werktage verteilt wird
- Tarifgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (Entgeltgruppe 1 TVöD)
- Zuschüsse zu Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Jobticket)
- Möglichkeit der Teilnahme an dem Firmenfitness-Programm „Epassi“ (Hansefit)
- 31 Tage Urlaub
- Betriebliche Altersversorgung (VBL)
- Jahressonderzahlung
- Leistungsentgelt
Wie können Sie sich bewerben?
Aussagekräftige Bewerbungen können bis zum 29. November 2026 eingereicht werden:
- Online unter www.lengede.de/bewerben
- Per E-Mail im pdf-Format an info@lengede.de
- Schriftlich bei der Gemeinde Lengede
Was gibt es sonst zu beachten?
Notwendige Nachweise über die vorhandenen Qualifikationen sind von Ihnen bereits zusammen mit der Bewerbung einzureichen. Eine Übernahme der Kosten für die Erstellung der Nachweise oder der Kosten für die Durchführung eines Anerkennungsverfahrens können nicht übernommen werden.
Gleiches gilt auch für die Übernahme von Fahrt-/Reisekosten.
Wer kann Ihre Fragen beantworten?
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Schinke unter der Telefonnummer 05344/89-44 gerne zur Verfügung.
Lengede, den 27.10.2026
In Vertretung
Jerun Geerts
Erster Gemeinderat

