Leitung des Stadtbauamts (m/w/d)
Bei der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn ist zum 01.01.2027 folgende Stelle zu besetzen:
Leitung des Stadtbauamts (m/w/d)
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Schwerpunkte:
- Amtsleitung des Stadtbauamts, mit den Bereichen Hochbauabteilung, Bauverwaltung und Bewirtschaftung von Grundbesitz, Bauaufsichtsabteilung und Untere Denkmalschutzbehörde
- Allgemeine Fragen und Grundsatzentscheidungen im Bauwesen
- Personalführung und strukturelle Weiterentwicklung
- Vertretung der Stadt in Verbänden und Arbeitsgruppen
- politische Gremienarbeit (Vorlagen, Anfragen und Sitzungsteilnahme)
- Fachaustausch mit vorgesetzten Dienststellen und anderen Behörden
- Bearbeitung von Projekten in schwierigen Fällen oder bei besonderer Bedeutung
- Interessensvertretung bei der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen
Änderungen und Erweiterungen des Aufgabengebietes bleiben vorbehalten.
Unsere Anforderungen:
Vorausgesetzt wird:
- abgeschlossene Hochschulstudium (Dipl.-Ing. oder Master), Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder vergleichbarer Hochschulabschluss, oder Studium der Rechtswissenschaft (2. Staatsexamen) mit Erfahrungen im Bereich Bauwesen
- Mehrjährige Führungserfahrung von Vorteil sowie Verwaltungskenntnisse
- Hohe Einsatzbereitschaft (gelegentliche Abendtermine) und Belastbarkeit
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
- Ausgeprägte Kommunikations- und Organisationsfähigkeit sowie Konfliktfähigkeit
- Besitz des Führerscheins der Klasse B
Es ist angestrebt, die Stelle mit der Umsetzung des Stellenplans 2027 auf die Besoldungsgruppe A 15 HBesG (Baudirektorin/Baudirektor) anzuheben.
Der Umgang mit kultureller Vielfalt gehört in der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn zum Alltag. Wir fördern als vorurteilsfreier Arbeitgeber die Gleichstellung und begrüßen deshalb alle Bewerbungen, unabhängig von Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft.
Die berufliche Förderung von Frauen und Menschen mit Schwerbehinderung führt zu einer bevorzugten Berücksichtigung bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.

