Stadtplaner (m/w/d)
Bei der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Bereich des Stadtentwicklungsamts folgende Stelle zu besetzen:
Stadtplaner (m/w/d)
Teilzeit 34 Std./Woche,
befristet bis zum 31.05.2028 mit der Option auf Verlängerung
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Schwerpunkte:
- Erstellen von Bauleitplänen einschließlich Verfahrensdurchführung nach Baugesetzbuch
- Bauplanungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben in städtebaulicher und planungsrechtlicher Hinsicht
- Erarbeiten von städtebaulichen Entwürfen, Bebauungskonzepten und Rahmenplänen
- Entwickeln und Umsetzen von städtebaulichen Projekten
- Mitwirken bei übergeordneten Fachplanungen
- Abstimmung der Planung mit internen und externen Fachdienststellen
- Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungsprozessen sowie Vertretung der Planung vor städtischen Gremien
- Durchführen von Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zu Planungsleistungen
Änderungen und Erweiterungen des Aufgabengebietes bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Sie bringen mit:
- abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Schwerpunkten Stadt-, oder Raumplanung, Bauwesen, Architektur, Geografie oder vergleichbare Hochschulabschlüsse
- grundlegendes Verständnis für eine zukunftsweisende, an den Aspekten der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes bzw. der Klimaanpassung orientierten Stadtentwicklungsplanung
- eigenständiges Arbeiten verbunden mit Teamfähigkeit, vernetztem Denken, Flexibilität,
- hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit (Abendtermine möglich)
- gute Kenntnisse der MS-Office-Software
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
Bewerbungen bitte bis zum 05.07.2026 ausschließlich über www.interamt.de
Die Vorstellungsgespräche sind für die 29. KW geplant.
Der Umgang mit kultureller Vielfalt gehört in der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn zum Alltag. Wir fördern als vorurteilsfreier Arbeitgeber die Gleichstellung und begrüßen deshalb alle Bewerbungen, unabhängig von Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft.
Die berufliche Förderung von Frauen und Menschen mit Schwerbehinderung führt zu einer bevorzugten Berücksichtigung bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
