Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
Die Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein bietet zum 01.08.2027
die Ausbildung für den Beruf des Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
– Fachrichtung Kommunalverwaltung –
an.
Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus praktischen Ausbildungsabschnitten in
verschiedenen Fachbereichen der Verbandsgemeindeverwaltung. Der schulische Teil wird
am Berufsbildungswerk in Neuwied/Heimbach-Weis und am Kommunalen Studieninstitut in
Koblenz absolviert.
Unser Angebot:
• Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in den verschiedensten Rechtsgebieten
• Attraktive Ausbildungsvergütung (Stand 07/2026: 1.368,26 € brutto im 1. Lehrjahr)
• 31 Tage Urlaub pro Kalenderjahr
• Jahressonderzahlung
• Jährlicher Lernmittelzuschuss i. H. v. 50 €
• Zusätzliche tarifliche Altersvorsorge
• Vermögenswirksame Leistungen
• Bei erfolgreich abgeschlossener Ausbildung eine Abschlussprämie i. H. v. 400 €
• Aussichtsreiche berufliche Perspektive für die Zukunft
Dein Profil:
• Qualifizierter Sekundarabschluss I oder vergleichbarer Abschluss
• Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit sowie sichere Rechtschreibung
• Interesse an Rechtsvorschriften und deren Anwendung
• Freude im Umgang mit Menschen
• Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
• Team- und Kommunikationsfähigkeit
Schwerbehinderte Bewerber/innen (m/w/d) werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher
Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen bevorzugt berücksichtigt.
Bei Fragen kannst Du Dich gerne jederzeit bei Frau Spitz, Personalabteilung, unter der
02644/5601-619 melden.
Haben wir dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über die Zusendung Deiner
aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 01.11.2026, bevorzugt per E-Mail, an
bewerbungen@vg-linz.de oder alternativ an folgende Anschrift:
Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein
- Personalabteilung -
Am Schoppbüchel 5
53545 Linz am Rhein
Wir bitten um Verständnis, dass eingereichte Unterlagen nicht zurückgeschickt werden. Kosten, die im Zusammenhang mit der
Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

