Bachelor of Arts - Verwaltung (m/w/d) 3. Einstiegsamt
Zum 01. Juli 2027 bieten wir das Duale Studium zum
Bachelor of Arts - Verwaltung (m/w/d) – 3. Einstiegsamt
an.
Ihr Studienplatz:
Während des 3-jährigen modular aufgebauten Studiums wird der/die Anwärter/in im 3. Einstiegsamt (Beamtenlaufbahn Fachrichtung Verwaltung und Finanzen) in den Praxisphasen in verschiedenen Referaten der Abteilung Polizeiverwaltung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, in der Zentralen Bußgeldstelle in Speyer sowie in einer Gastausbildung (z.B. bei einer kommunalen Behörde) ausgebildet. Der theoretische Studienteil wird in mehreren Modulen an der Hochschule für öffentliche Verwaltung (HöV) in Mayen durchgeführt.
Sie erarbeiten sich eine fundierte Grundlage an rechtlichen Kenntnissen aus dem landes- und kommunalrechtlichen Bereich, wie zum Beispiel Polizei- und Ordnungsbehördenrecht, allgemeines Verwaltungsrecht und Kommunalrecht. Neben den Rechtsfächern werden auch verwaltungsbetriebswirtschaftliche Kenntnisse vermittelt.
Nähere Informationen zu dem umfangreichen Berufsbild können Sie unter www.hoev-rlp.de bzw. www.verwaltung-typisch-anders.de abrufen.
Ihr Profil:
- Fachhochschulreife oder Hochschulreife
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder eine andere Staatsangehörigkeit, die den Zugang zu einem Beamtenverhältnis ermöglicht sowie die Erfüllung der weiteren beamtenrechtlichen Voraussetzungen
- Fundierte Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und Sozial-/Gemeinschaftskunde
- Interesse an juristischen Fragestellungen, gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- Bereitschaft für ein engagiertes, eigenverantwortliches und selbständiges Arbeiten
- Hohes Maß an sozialer Kompetenz und Teamfähigkeit.
Wir bieten Ihnen:
- Sicherheit: Wir bieten Ihnen einen abwechslungsreichen Studienplatz unabhängig von äußeren Umständen
- Work-Life-Balance: 30 Tage Urlaub + arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester sowie eine flexible Arbeitszeitgestaltung
- Ein gutes Gefühl: Sinnstiftender Job in einer Landespolizeibehörde mit spannenden, vielseitigen und herausfordernden Aufgaben
- Anwärterbezüge: Sie erhalten sogenannte Anwärterbezüge. Der Anwärtergrundbetrag beträgt 1.687,85 € brutto monatlich bereits ab dem 1. Studienjahr in 2027.
Unsere Werte:
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen.
Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Sinne des § 2 SGB IX werden bei entsprechender Eignung besonders berücksichtigt. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift ‚Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom 7. Juli 2025, die zugehörige ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ (Anlage 1) sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage 2) mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.
Die Verwaltungsvorschrift, die 'Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website
https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads
unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter“.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG; eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG. Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website
https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads
unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter“.
Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
Ihre Bewerbung:
Entsprechende Bewerbungen mit Bewerbungsschreiben, tabellarischem Lebenslauf und Zeugniskopien der letzten beiden Schulzeugnisse richten Sie bitte bis spätestens 15. Oktober 2026
vorzugsweise per E-Mail an
pprheinpfalz.pv3.ausbildung@polizei.rlp.de
oder postalisch an das
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Referat PV 3
Wittelsbachstr. 3
67061 Ludwigshafen
Da die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden, bitten wir nur unbeglaubigte Kopien einzureichen und keine Bewerbungsmappen/Klarsichtfolien zu verwenden. Eine datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird garantiert.
Bei Bewerbungen via E-Mail bitten wir darauf zu achten, dass die Gesamtgröße der Anhänge 5 Megabyte nicht überschreitet sowie die Bewerbungsunterlagen als eine zusammenhängende Datei versendet werden.
Kontakt:
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Nicole Jäger aus dem Personalreferat unter der Telefonnummer 0621 963-22310 gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Organisation der rheinland-pfälzischen Landespolizei, des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und zu den einzelnen Polizeidienststellen (örtlich zuständigen Dienststellen) finden Sie auf unserer Homepage www.polizei.rlp.de.

