Rechtliche Querschnittssachbearbeitung (m/w/d) - Polizeiverwaltung, Referat PV 4
Rechtliche Querschnittssachbearbeitung (m/w/d)
Polizeipräsidium Rheinpfalz, Polizeiverwaltung, Referat PV 4
Besoldungsgruppe A9 – A11 (3.EA) I Vollzeit I unbefristet
Ihre Bezüge richten sich nach dem Landesbesoldungsgesetz RLP (LBesG RLP).
Ihr Arbeitsplatz:
Sie sind Teil der Abteilung Polizeiverwaltung im Referat PV4 - Haushalt und Finanzen -.
Wir sehen uns als Serviceeinheit und stehen allen, insgesamt über 2.200 Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten des Polizeipräsidiums Rheinpfalz in sämtlichen haushaltsrelevanten sowie in den das Referat tangierenden rechtlichen Themen stets unterstützend zur Seite.
Polizeiliche Einsätze lösen in vielen Fällen gegenüber den Verantwortlichen Gebührenforderungen aus.
Unter Beachtung des besonderen Gebührenverzeichnisses und des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes von Rheinland-Pfalz überprüfen Sie vorliegende Sachverhalte auf deren Gebührenrelevanz.
Innerhalb eines sich einander unterstützenden Teams treffen Sie individuelle Entscheidungen über den Erlass von Gebührenbescheiden und begleiten jedes Verfahren bis zur Erledigung.
Ihre Aufgaben:
• Sachbearbeitung im Zusammenhang mit polizeilichen Sicherstellungen (z.B. Fahrzeuge)
• Gebührensachbearbeitung nach dem besonderen Gebührenverzeichnis
• Vertragsangelegenheiten/ Mitwirkung bei Ausschreibungen/ Kommunikation mit den Vertragspartnern (z.B. Abschleppunternehmen).
Ihr Profil:
• Erfolgreich abgeschlossener Vorbereitungsdienst für das 3. Einstiegsamt der Laufbahn „Verwaltung und Finanzen“ (ehemals gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst)
• Erfüllen der beamtenrechtlichen Ernennungsvoraussetzungen zum Einstellungstermin
• Gute Kenntnisse im Umgang mit MS Office-Produkten (z.B. Word, Excel).
• Selbständige und teamorientierte Arbeitsweise
• Ein hohes Maß an Motivation, Urteilsvermögen, Entscheidungsfreudigkeit sowie Diskretion.
Wir bieten Ihnen:
• Die Einstellung / Übernahme im Beamtenverhältnis ab Besoldungsgruppe A 9 bis A 10
• Beförderungsmöglichkeiten bis A 11 bei entsprechender Leistung, auch ohne Stellenwechsel
• Ein interessantes und herausforderndes Aufgabengebiet, das weitestgehend selbstständig und eigenverantwortlich gestaltet werden kann
• Unterstützung bei der Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen und Vorgesetzte
• Bedarfsgerechte Fortbildung
• Zentral gelegener Arbeitsplatz mit guter Verkehrsanbindung
• Einen zeitlich flexiblen Arbeitsplatz durch unser Gleitzeitmodell und der grundsätzlich unkomplizierten Möglichkeit zum Arbeitszeitausgleich und Einbringen von Erholungsurlaub.
Unsere Werte:
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Sinne des § 2 SGB IX werden bei entsprechender Eignung besonders berücksichtigt. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt. Der Arbeitsplatz ist für die Besetzung mit Teilzeitkräften geeignet.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift ‚Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom 7. Juli 2025, die zugehörige ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ (Anlage 1) sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage 2) mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.
Die Verwaltungsvorschrift, die 'Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website
https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads
unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter“.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG; eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der 5/8 Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG. Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website
https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads
unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter“.
Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
Ihre Bewerbung:
Bitte senden Sie uns Ihre deutschsprachigen vollständigen Bewerbungsunterlagen in Form eines PDF-Dokumentes mit maximal 5 MB per E-Mail) unter Angabe der Kennziffer fristgerecht zu.
Kennziffer PV3-03-2026
Bewerbungsfrist: 13.05.2026
E-Mail: pprheinpfalz.bewerbung-beamtenstellen@polizei.rlp.de
Kontakt:
Für weitere Informationen zum Verfahren stehen Ihnen Frau Wolter (0621/963-22400) und Frau Fesser (0621/963-22313) gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Organisation der rheinland-pfälzischen Landespolizei, des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und zu den einzelnen Polizeidienststellen (örtlich zuständigen Dienststellen) finden Sie auf unserer Homepage www.polizei.rlp.de.
