Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)
Die Hansestadt Lüneburg schreibt zum 01.04.2027 für den Kehrbezirk I die Tätigkeit als
bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)
aus.
Der Kehrbezirk umfasst den westlichen Teil Lüneburgs mit den Stadtteilen Mittelfeld und Oedeme.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) wird gemäß § 10 Abs. 1 Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) längstens auf die Dauer von 7 Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren erfolgen. Die bestellte Person kann bei der zuständigen Behörde bis spätestens sechs Monate vor Erreichung der Altersgrenze nach Satz 1 einen Antrag auf Verlängerung der Bestellung über die Altersgrenze hinaus bis zum Ende der siebenjährigen Bestellungszeit, höchstens aber bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres stellen.
Nach § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) in der Regel frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, es sei denn, der Bewerber (m/w/d) kann einen persönlichen Härtefall vorbringen.
Die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) ergeben sich aus dem 3. Kapitel des ersten Teils im SchfHwG.
Bewerber (m/w/d), die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, müssen über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeiten erforderlich sind.
Bewerber (m/w/d) haben die unten aufgeführten Unterlagen als Kopie, möglichst in der angegebenen Reihenfolge, vorzulegen. Fremdsprachlich eingereichten Unterlagen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Die Auswahl zwischen den Bewerbern (m/w/d) erfolgt gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach Ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Über für die Erfüllung der Tätigkeit notwendige Rechtskenntnisse muss verfügt werden. Diese sind auf Verlangen nachzuweisen. Zur Vorbereitung der Auswahlentscheidung können unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sachkundige Dritte hinzugezogen werden.
Nimmt der Bewerber (m/w/d) den ihm angebotenen Kehrbezirk an, werden die übrigen Bewerber (m/w/d) hierüber benachrichtigt und ihnen wird der erfolgreiche Bewerber bekanntgegeben. Eine rechtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung ist nur im Rahmen eines Klageverfahrens gegen die Bestellung zulässig. Gemäß § 10 Absatz 4 SchfHwG hat eine Klage gegen die Bestellung keine aufschiebende Wirkung. Mit Einreichung der Bewerbung erklären sich die Bewerber (m/w/d) ausdrücklich damit einverstanden, dass im Rahmen einer Klage gegen eine Bestellung, ihre im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse (Punkte/Auswertungen), soweit diese für das jeweilige Verfahren notwendig sind, offengelegt werden dürfen.
Lüneburg ist eine Stadt der Vielfalt und Lebendigkeit. Darum begrüßen wir Bewerbungen von Menschen ausdrücklich unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Die Hansestadt Lüneburg setzt sich für die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie für die Förderung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen ein. Im Falle gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung wird das unterrepräsentierte Geschlecht nach Maßgabe des Nds. Gleichberechtigungsgesetzes sowie schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Menschen nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Da die Hansestadt Lüneburg sich die Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zum Ziel gesetzt hat, werden diese besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
1. Schriftliche oder elektronische Bewerbung, die den Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift, die Telefonnummer und die elektronischen Kontaktdaten enthält.
2. Tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang enthält.
3. Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle.
4. Zeugnisse über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung mit Noten oder über gleichwertige Qualifikationen; im Fall einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation die nach § 6 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen.
5. Schriftliche, lückenlose Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten in den letzten 15 Jahren vor dem Datum dieser Ausschreibung, insbesondere in Form von Bestellungsurkunden, Arbeitsverträgen, Arbeitsbescheinigungen oder Arbeitszeugnissen.
6. Nachweis über abgeleisteten Wehr-/Zivildienst, Mutterschutzzeit, Elternzeit oder sonstige Ausfallzeiten, sofern innerhalb der letzten 15 Jahre die Berufstätigkeit nach der Gesellenprüfung davon unterbrochen wurde.
7. Nachweise über berufsspezifische, produktneutrale Fort- und Weiterbildungen sowie Referententätigkeiten in den berufsspezifischen Fort- und Weiterbildungen in den letzten 7 Kalenderjahren vor Veröffentlichung dieser Ausschreibung.
8. Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Bewerber (w/m/d), die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, haben darüber hinaus eine Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates darüber vorzulegen, dass die Ausübung des Gewerbes nicht wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden ist. Werden im Herkunftsstaat die vorgenannten Unterlagen nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt oder in Staaten, in denen es eine solche nicht gibt, durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden, die der Bewerber (w/m/d) vor einer zuständigen Behörde, einem Notar oder einer entsprechend bevollmächtigten Berufsorganisation des Herkunftsstaates abgegeben hat und die durch diese Stelle bescheinigt wurde.
9. Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister.
10. Schriftliche Erklärung darüber, ob in den letzten zwölf Monaten vor der Veröffentlichung der Ausschreibung gegen den Bewerber (m/w/d) strafrechtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist.
11. Aktuelle, schriftliche Erklärung, dass die gesundheitliche Eignung zur Übernahme des Kehrbezirks und Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten vorliegt.
12. Bewerber (m/w/d), die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, müssen mit der Bewerbung eine schriftliche Erklärung darüber vorlegen, dass sie über die für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
13. Schriftliche Auskunft, ob eine Bewerbung zeitgleich bei einer anderen Behörde für die Verwaltung eines Kehrbezirks abgegeben wurde. Falls ja, ist die jeweils zuständige Bestellungsbehörde anzugeben.
14. Den Nachweis über derzeitige Tätigkeiten als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) oder als Vertreter (m/w/d) nach § 11b oder die Erklärung, dass kein solches Amt ausgeübt wurde.
15. Gegebenenfalls eine Erklärung, dass bei einer Bestellung eine vorhandene Bestellung aufgehoben wird.
16. Die Angabe, ob eine frühere Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) oder Vertreter (m/w/d) nach § 11b innerhalb der letzten sieben Jahre nach § 12 Abs. 1 aufgehoben wurde, oder ein derartiges Aufhebungsverfahren anhängig war oder ist. Zudem ist anzugeben, ob während dieser Zeit anderweitige Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 Abs. 3 SchfHwG ergriffen oder eingeleitet wurden.
17. Schriftliche Erklärung, die Personalakte bei der Behörde, bei der der Bewerber (m/w/d) bestellt ist oder war, zur Einsichtnahme anfordern zu dürfen.
Die geforderten schriftlichen Erklärungen sind eigenhändig zu unterschreiben. Sie können in einem Schriftstück zusammengefasst werden. Die Erklärungen dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Die Unterlagen nach Nr. 8 bis Nr. 11 und Nr. 13 bis Nr. 17 können in einem Schriftstück zusammengefasst werden. Notwendige Erklärungen können mithilfe des in der Anlage beigefügten Vordrucks abgegeben werden.
Hinweise:
Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Unvollständige oder nicht fristgerecht vorgelegte Bewerbungsunterlagen können zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren führen. Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist), einschließlich der Einsendung der vollständigen Bewerbungsunterlagen, gilt das Datum des Posteinganges bei der Hansestadt Lüneburg.
Für zusätzliche Informationen steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Barckhan, Tel.: 04131 3094719, E-Mail: JanFelix.Barckhan@stadt.lueneburg.de, zur Verfügung.
Bewerbungen senden Sie bitte bis zum 04.12.2026 an die
Hansestadt Lüneburg
Bereich Umwelt
z.Hd. Herrn Barckhan
Ausschreibung Kehrbezirke
Postfach 2540, 21335 Lüneburg.
Bei Bewerbungen per E-Mail hängen Sie bitte Ihre Unterlagen als PDF-Datei an.
E r k l ä r u n g
zur Bewerbung um einen Kehrbezirk im Bereich der Hansestadt Lüneburg
Ich erkläre,
1. meine Zustimmung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Bewerber (m/w/d), die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, haben eine höchstens drei Monate alte Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates, dass die Ausübung des Gewerbes nicht wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden ist, vorzulegen. Werden im Herkunftsstaat die vorgenannten Unterlagen nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt oder in Staaten, in denen es eine solche nicht gibt, durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden, die der Bewerber (m/w/d) vor einer zuständigen Behörde, einem Notar oder einer entsprechend bevollmächtigten Berufsorganisation des Herkunftsstaates abgegeben hat und die durch diese Stelle bescheinigt wurde.
2. meine Zustimmung zur Einholung einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister.
3. dass innerhalb der letzten zwölf Monate vor Veröffentlichung der Ausschreibung gegen mich keine strafgerichtlichen Verurteilungen ergangen sind, kein gerichtliches Strafverfahren anhängig geworden ist oder kein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt geworden ist. Bemerkungen: ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________
4. dass die gesundheitliche Eignung zur Übernahme des Kehrbezirks und Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten vorliegt.
5. dass ich mich bei keiner / einer anderen Behörde für die Verwaltung eines Kehrbezirks beworben habe. Falls ja, zuständige Bestellungsbehörde: ________________________________________________________________________________
6. dass derzeit keine Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) oder Vertreter (m/w/d) nach § 11b SchfHwG ausgeübt wird. Folgende Erklärungen sind nur von derzeitigen und ehemaligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern (m/w/d) und Vertretern (m/w/d) nach § 11b SchfHwG vorzulegen, sofern sie einer anderen Aufsichtsbehörde unterliegen bzw. unterlagen, erforderlich:
7. dass ich eine bestehende Bestellung im Falle einer Bestellung aufgebe.
8. dass eine Bestellung innerhalb der letzten sieben Jahre nach § 12 Abs. 1 SchfHwG nicht aufgehoben wurde, noch ein derartiges Aufhebungsverfahren anhängig war oder aktuell ist. Zudem wurden während dieser Zeit keine Aufsichtsmaßnahmen gegen mich ergriffen: JA / NEIN
9. dass ich damit einverstanden bin, dass Sie meine Personalakte bei der Behörde, bei der ich bestellt bin oder war, zur Einsichtnahme anfordern dürfen.
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Ort, Datum Unterschrift

