Ausbildung zum/zur Stadtobersekretäranwärter/in (m/w/d)
Vorbereitungsdienst
Stadtobersekretäranwärter/in
(m/w/d)
ab 1. September 2027
Bewerbungsfrist 05. Oktober 2026 | Interamt ID 1474646, A 12/26
Als Stadtobersekretäranwärter und Stadtobersekretäranwärterinnen bezeichnet man Beamte und Beamtinnen im 2-jährigen Vorbereitungsdienst in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes (ehemals mittlerer allgemeiner Verwaltungsdienst), der im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet wird.
Ausbildungsinhalte
Folgende Inhalte werden während des Vorbereitungsdienstes vermittelt:
- allgemeine Verwaltungsaufgaben (Personalwesen, Verwaltungstechnik, Geschäftsverkehr, Schriftgutverwaltung)
- Eingriffsverwaltung (Ordnungswesen, Bauwesen)
- Leistungsverwaltung (z. B. Sozial- und Wohnungswesen)
- Finanzverwaltung (Finanz- und Abgabenwesen, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen)
Theoretische Ausbildung
Statt in einer Berufsschule lernen Stadtobersekretäranwärter und Stadtobersekretäranwärterinnen die theoretischen Inhalte im Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e.V. Unterrichtsfächer sind unter anderem Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Verwaltungsorganisation, Kommunalrecht, Ordnungsrecht, Beamtenrecht, Besoldungsrecht, Arbeits- und Tarifrecht, Sozialhilferecht, Baurecht, Bürgerliches Recht, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Rechtsanwendung, Finanzwesen und Volkswirtschaftslehre.
Ihr Profil
Bewerben kann sich, wer mindestens einen guten Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen kann, eine gute Allgemeinbildung und gute Kenntnisse insbesondere in Mathematik und Deutsch besitzt sowie sich gut mündlich und schriftlich ausdrücken kann. Bewerbende sollten engagiert, freundlich, verantwortungsbewusst, zielstrebig und selbstständig sein.
Voraussetzungen
- Vorliegen einer gesundheitlichen Eignung, nachgewiesen durch ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 Grundgesetz oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
Das 32. Lebensjahr darf zum Beginn des Vorbereitungsdienstes am 01.09.2027 noch nicht vollendet sein (Aufgrund von minderjährigen Kindern, welche im Haushalt leben, verschiebt sich die o.g. Grenze. Sollte es hierbei Rückfragen geben, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner.)
Die Höchstgrenzen gelten nicht für Personen, die unter das Soldatenversorgungsgesetz fallen.
Unser Angebot an Sie
- Die Einstellung erfolgt für die Zeit der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
- Sie erleben eine qualitativ hochwertige Ausbildung und durchlaufen praktische Einsätze in vielfältigen Aufgabenbereichen der Stadtverwaltung.
- Während der Laufbahnausbildung wird ein Anwärtergrundbetrag nach dem Landesbesoldungsgesetz Land Sachsen-Anhalt in Höhe von 1.518,94 Euro gezahlt.
- Zudem können individuelle Voraussetzungen für weitere Zuschlagszahlungen vorliegen, wie z.B. Familienzuschlag
- Vermögenswirksame Leistungen
- Jahressonderzahlung
- Sie erhalten 30 Urlaubstage im Jahr, zuzüglich eines Beamtentages
- Nach dem erfolgreichen Abschluss der Laufbahnausbildung und Vorliegen der persönlichen Eignung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe vorgesehen.
Weitere Informationen
Die Landeshauptstadt Magdeburg engagiert sich aktiv für die Chancengleichheit. Daher werden alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, kultureller Herkunft, Behinderung, Religion und Lebensweise begrüßt.
Bewerbungen von Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Personen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind ausschließlich über das Online-Bewerberportal einzureichen:
www.interamt.de; Interamt ID 1474646, A 12/26
Unvollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen werden im Verfahren nicht weiter berücksichtigt.
Sie haben noch Fragen? Dann kontaktieren Sie:
für Fragen zum Bewerbungsprozess: Frau Meynhardt, Tel.: 0391/540 2523
Hinweise zum Schutz personenbezogener Daten und deren Verarbeitung im Rahmen des Bewerberverfahrens.
