Referent/-in (m/w/d) für Lebensmittelüberwachung
Landesinterne Stellenausschreibung
Nur für unbefristet in der unmittelbaren Landesverwaltung Sachsen-Anhalts Beschäftigte
Im Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer Referentin/ eines Referenten (m/w/d) für Lebensmittelüberwachung im Referat 44 – Lebensmittelsicherheit, Bedarfsgegenstände, gesundheitsbezogener Verbraucherschutz
zunächst im Wege der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung mit 100 % der regelmäßigen Arbeitszeit zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Bearbeitung von Grundsatz- und Rechtsetzungsangelegenheiten der Überwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft auf EU-, Bundes- und Landesebene, u.a.
- Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen, Abstimmungsverfahren unter Berücksichtigung von Auswirkungen auf Verbraucher, Politik und Vollzug
- Lebensmittel- und verwaltungsrechtliche Prüfung von Rechtsetzungsvorhaben und Erarbeitung von Strategiekonzepten sowie Initiierung von Maßnahmen für die Umsetzung
- Erarbeitung von Stellungnahmen zu Anfragen (u. a. Landtag, Presse)
- Vollzugsangelegenheiten und Risikomanagement im Bereich der Lebensmittel tierischer Herkunft
- Fachtierärztliche Prüfung und Bearbeitung von besonders bedeutsamen Fällen der Lebensmittelüberwachung sowie Risikomanagement und -kommunikation
- Meldungen an europäische Schnellwarnsysteme
- Bearbeitung von Krisen- und Ereignisfällen gem. Notfallplan
- Steuerung und Koordinierung der Überwachung von Lebensmitteln, Anwendung der Kontrollverordnung
- Fachtierärztliche Bewertung von übergreifenden Vorgaben zur Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung, insb. aus europäischen und nationalen Rechtsnormen
- Erarbeitung von Strategien, fachlichen Konzepten und Initiierung von Maßnahmen durch geeignete Landesregelungen
- Bearbeitung von Aufgaben der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Zusammenhang mit Kontrollen zur Konditionalität
Sie erfüllen folgende zwingende Voraussetzungen:
Bei Beamten:
- Laufbahnbefähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Veterinärdienst
Bei Tarifbeschäftigten:
- erfolgreich abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung im Sinne der Protokollerklärung Nr. 1 des Teils I der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (Master/Diplom) in der Fachrichtung Veterinärmedizin
Für beide Statusgruppen:
- eine abgeschlossene Weiterbildung zur Fachtierärztin/ zum Fachtierarzt für Lebensmittelhygiene oder einer vergleichbaren Fachrichtung bzw. Fachtierarzt für Öffentliches Veterinärwesen
Sie erfüllen folgende wünschenswerte Voraussetzungen:
- Erfahrungen in der Lebensmittelüberwachung oder der Lebensmittelwirtschaft
- Sehr gute Fremdsprachenkenntnisse, vorzugsweise in der englischen Sprache
- Fundierte Kenntnisse in MS-Office, digitale Schlüsselkompetenzen, Erfahrungen in der Anwendung der Elektronischen Akte
Erwartet wird zudem ein überdurchschnittliches Kommunikations-, Ausdrucks- und Sozialverhalten, eine ausgeprägte Verantwortungsbereitschaft und Belastbarkeit sowie ein hohes Denk- und Urteilsvermögen.
Die Eingruppierung erfolgt bei Erfüllung der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen nach der Entgeltgruppe 15 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG LSA bewertet. Bei nicht Vorliegen eines o. g. Fachtierarzt-Abschlusses, in den Fällen der Weiter- bzw. Ausbildung oder Bereitschaft zur Erlangung des nebenberuflichen Erwerbs des Fachtierarztes, ist der Arbeitsplatz/Dienstposten nach EG 14 TV-L/ A 14 LBesG LSA bewertet.
Frauen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gefördert. Qualifizierte Frauen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sind ausdrücklich gewünscht und werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Ein Nachweis ist beizufügen.
Sie haben weitergehende Fragen?
Gern erteilt Ihnen Frau Krull, Sachbearbeiterin im Referat „Personal“, unter der Telefon-Nr. 0391/567-4215 weitere Informationen. Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an Frau John, Referatsleiterin 44, unter der Telefon-Nr. 0391/567-4700.
Ist Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf unter dem Aktenzeichen 12.18-RF 44 und einer Einverständniserklärung über die Einsichtnahme in die Personalakte bis zum 01.07.2026 an das
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft
und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 12
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg
oder vorzugsweise per Email als PDF-Datei an bewerbung@mw.sachsen-anhalt.de (mit höchstens 2 Dateianhängen im PDF-Format und einer Gesamtgröße von max. 20 MB).
Bitte geben Sie in den Bewerbungsunterlagen eine E-Mailadresse an, da Eingangsbestätigungen ausschließlich per E-Mail versandt werden.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Datenschutzhinweise nach der Datenschutz-Grundverordnung zur Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren
Sie sind Bewerber (m/w/d) in einem Auswahlverfahren des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL), in dessen Rahmen das MWL Ihre persönlichen Daten verarbeitet. Das MWL informiert Sie mit diesen Hinweisen darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können.
1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragte/-r und Aufsichtsbehörde
a) Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das MWL:
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 – 01
E-Mail: poststelle@mw.sachsen-anhalt.de
Innerorganisatorisch verantwortlich für die Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren ist die Abteilung 1, Referat 12.
b) Die nach Art. 37 Abs. 1 lit. a) DS-GVO benannte Behördliche Datenschutzbeauftragte des MWL erreichen Sie wie folgt:
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, Behördliche Datenschutzbeauftragte
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 - 4261
E-Mail: Datenschutz@mw.sachsen-anhalt.de
c) Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde im Sinne von Art. 4 Nr. 21 DS-GVO ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz
Otto-von-Guericke-Straße 34 a
39104 Magdeburg
Tel.: (0391) 81803 - 10
E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de
2. Zweck und Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung, Art der Daten
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient der Durchführung eines Bewerbungsauswahlverfahrens, an welchem Sie als Bewerber (m/w/d) teilnehmen, einschließlich der Vor- und Nachbereitung der Einstellung, Abordnung oder Versetzung. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b), Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 2 und 3 DS-GVO, § 88 Abs. 1 DS-GVO, § 26 BDSG, § 4 S. 1 Nr. 2 Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA), §§ 84 ff. des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt (LBG LSA), § 50 Satz 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG).
Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail sowie nach Erteilung einer Einwilligung, bspw. zur Einsichtnahme in die Personalakte, werden die nachfolgend aufgeführten, für das Bewerbungsauswahlverfahren erforderlichen Daten elektronisch erfasst und gespeichert:
- Personendaten (z. B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum),
- Kommunikationsdaten (z. B. Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse),
- Behinderung/Gleichstellung,
- Daten zur Ausbildung und Weiterbildung,
- Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang,
- Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse und Beurteilungen,
- Fachliche Interessen sowie angegebene Ortswünsche,
- Angabe zu sonstigen Qualifikationen und
- Datum der Bewerbung.
Bei einer Bewerbung per E-Mail werden alle mitgesandten Unterlagen gespeichert.
Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls erhoben und verarbeitet. Rechtsgrundlagen sind hier Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO, §§ 88 Abs. 1 DS-GVO i. V. m. § 26 Abs. 1 BDSG, § 4 S. 1 Nr. 1 DSAG LSA sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c), Art. 9 Abs. 2 lit. b) DS-GVO i. V. m. § 164 SGB IX.
Sofern Sie uns eine Einwilligung, z.B. zur Einsichtnahme in die Personalakte, erteilt haben, basiert diese Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO. Die erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
3. Empfänger/Empfängerin von Daten
Das Ministerium verarbeitet Ihre Daten, soweit dies zum Zweck des Auswahlverfahrens erforderlich ist und eine gesetzliche Regelung dies erlaubt. Dies schließt die Übermittlung der Daten an nach Rechtsvorschriften zu beteiligende Personen oder Gremien ein, ggf. auch an eine die ärztliche Untersuchung durchführende Stelle.
4. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Nach Abschluss des konkreten Auswahlverfahrens werden die Daten gelöscht. Abgeschlossen ist ein Auswahlverfahren, wenn die Auswahlentscheidung nicht mehr angegriffen bzw. Schadensersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Damit erfolgt eine Löschung erst, sofern und soweit keine gesetzliche Bestimmung einer Löschung entgegensteht, die weitere Speicherung zum Zweck der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben. In der Regel wird eine Löschung etwa drei Monate nach der Auswahlentscheidung erfolgen. Eine Bewerbung per E-Mail wird unter den genannten Voraussetzungen und Einschränkungen gelöscht.
5. Betroffenenrechte
Ihnen steht das Recht auf Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten aus Art. 16 DS-GVO zu. Zudem haben Sie nach Art. 15 DS-GVO das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, auf Auskunft über die Herkunft, die Empfänger/Empfängerinnen oder Kategorien von Empfängern/Empfängerinnen der personenbezogenen Daten sowie auf Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) Ihrer Daten. Gemäß § 17 Abs. 1 DS-GVO können Sie die Löschung verlangen, wenn u.a. die Daten nicht mehr für die Zwecke notwendig sind, für die sie verarbeitet wurden oder wenn sie unrichtig sind und keine weitere Speicherung aufgrund der Regelung nach Art. 17 Abs. 3 DS-GVO erforderlich ist. Sie können nach Art. 21 DS-GVO der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für das Bewerbungsverfahren widersprechen. Erfolgt die Verarbeitung auf Grund Ihrer Einwilligung, besteht nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Bei notwendigen Erhebungen bei anderen Stellen oder Personen als der betroffenen Person erfolgt ein individueller Hinweis, soweit nicht im Einzelfall die Informationspflicht entsprechend Art. 14 Abs. 5 DS-GVO keine Anwendung findet. Gemäß Art. 20 DS-GVO haben Sie das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt, steht Ihnen nach Art. 77 DS-GVO das Recht der Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zu (Kontaktdaten s. o. unter Nr. 1 c)). Sie können in diesem Fall nach Art. 38 Abs. 4 DS-GVO auch den Behördlichen Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen (Kontaktdaten s. o. unter Nr. 1 b)).
6. Allgemeiner Hinweis
Die Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten durch Nutzung des Rechtes auf Widerspruch, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten, durch Nichteinwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten oder durch Widerruf einer erteilten Einwilligung führt zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.
