Referent (m/w/d) Wärmewende, Vollzug des Gesetzes zur Wärmeplanung
Stellenausschreibung
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Im Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) ist am Dienstort Magdeburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Referent (m/w/d) „Wärmewende, Vollzug des Gesetzes zur Wärmeplanung“ im Referat 35 „Energieverwendung, Wasserstoffwirtschaft, Energieeffizienz, Wärmewende“
befristet für 2 Jahre gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG in Teilzeit mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden (50 %) zu besetzen.
Wir bieten eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit mit einem großen Aufgabenspektrum in einer obersten Landesbehörde.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen den Vollzug des Gesetzes zur Wärmeplanung (WPG), dazu gehört insbesondere:
- Prüfung von erstmalig erstellten und anzuerkennenden Wärmeplänen,
- Überprüfung des Bedarfs an grünem Methan (§ 28 Abs. 5 WPG),
- strategische Verantwortung für Finanzierung und Haushaltsplanung,
- Monitoring und Berichterstattung sowie
- Interne und externe Koordination.
Zwingende Voraussetzungen:
- ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder Diplom-Uni) mit dem Schwerpunkt Energieeffizienz, Energietechnik, Erneuerbare Energien, Energiewirtschaft, Verfahrenstechnik, Umwelttechnik, Wirtschaftsingenieurwesen, Umweltwissenschaften, Umweltingenieurwesen oder Bauingenieurwesen oder
- ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder Diplom-Uni) mit Berufserfahrung in einem der vorgenannten Tätigkeitsbereiche.
Zudem ist zwingend erforderlich, dass in Anwendung des § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG bisher kein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem Land Sachsen-Anhalt bestand.
Wünschenswerte Voraussetzungen:
- mehrjährige Berufserfahrung im Klima-, Energie- bzw. Umweltbereich, möglichst mit Bezug zur öffentlichen Verwaltung,
- Kenntnisse in der Wärmeplanung,
- Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht, im Haushalts-, Planungs- und Kommunalrecht,
- Erfahrung im Umgang mit Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen und Dienstleistenden im Bereich der Kommunalen Wärmeplanung,
- überdurchschnittliches analytisches, wissenschaftlich-technisches und rechtssystematisches Denk- und Abstraktionsvermögen,
- ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten und Verhandlungsgeschick in komplexen Situationen, Fähigkeit zur Kompromissfindung,
- sichere und anwendungsbereite Kenntnisse im Umgang mit der gängigen Bürosoftware (Word, Excel, PowerPoint, Outlook und Videokonferenzsoftware),
- Bereitschaft zur fachlichen Weiterbildung und zum Netzwerkmanagement sowie
- Interesse und Bereitschaft, einen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele zu leisten.
Unser Angebot für Sie:
Bei Einstellung in ein Beschäftigungsverhältnis richtet sich dieses nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 14 TV-L bewertet. Die Einstellung erfolgt bei Erfüllung der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Die konkrete Stufenzuordnung zur Einstellung erfolgt in Anwendung der Regelungen insbesondere des § 16 Absatz 2 TV-L.
Wir verstehen uns als moderne Behörde und bieten unseren Kollegen und Kolleginnen (m/w/d) unter anderem:
- zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben flexible Arbeitszeitmodelle und Telearbeit im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten,
- einen regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr,
- individuelle und umfassende Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten,
- ein behördliches Gesundheitsmanagement sowie
- eine sehr gute Verkehrsanbindung an den ÖPNV.
Das MWU ist Mitglied im Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ und bekennt sich damit zu den Werten des Netzwerkes und zu einer familienfreundlichen Personalpolitik.
Sie haben weitergehende Fragen?
Gerne erteilen Ihnen Herr Czogalla, Referatsleiter 35, unter der Telefon-Nr. 0391 567-3489 und Herr Belger, Sachbearbeiter im Personalreferat, unter der Telefon-Nr. 0391 567-1747, weitere Informationen.
Sie sind schwerbehindert oder einem Schwerbehinderten gleichgestellt?
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt.
Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 24.09.2026 über unser Online-Bewerbungssystem.
Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de
(Stellenangebots-ID 1486536)
Dem MWU liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Bewerben Sie sich deshalb bitte ausschließlich online über das Stellenportal für den öffentlichen Dienst - Interamt.de - über den Button „Online bewerben“. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie hier genauere Informationen. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text.
Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden Sie bitte folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch:
- ein aussagekräftiges Anschreiben, das sowohl auf jeden Punkt des Anforderungsprofils als auch auf Ihre Motivation für die Bewerbung eingeht,
- Tabellarischer Lebenslauf,
- Bestätigung, dass bisher kein Arbeitsverhältnis mit dem Land Sachsen-Anhalt bestand,
- Zeugnis und Urkunde über den Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht), Laufbahnbefähigung bzw. den Abschluss des BII-Lehrganges. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen sind zwingend die entsprechenden Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss beizufügen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
- Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate,
- ggf. Führerschein,
- ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung,
- ggf. Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte (nur für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes).
Kosten, die aus Anlass der Bewerbung und Vorstellung im MWU entstehen, können nicht erstattet werden.
Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, die Sie hier einsehen oder unter datenschutz@mwu.sachsen-anhalt.de abfordern können.

