Sachbearbeiter/-in (m/w/d) Hundegesetz
Ihre wesentlichen Aufgaben sind:
Durchführung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA) und Durchführung der Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes (Hundeverordnung – HundeVO LSA), Vollzug des Gesetzes zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland
- Fachaufsicht gegenüber Einheitsgemeinden, Verbandsgemeinden, Städten und Verwaltungsgemeinschaften bezüglich des Vollzugs des HundeG LSA und der HundeVO LSA
- Durchführung der Hundesachkundeprüfung
- Bearbeitung von Beschwerden, Petitionen und Erstellung von Berichten mit Hundebezug
- Sachverständige Personen (Wesenstester) oder Einrichtungen nach dem HundeG LSA
- Anerkennung einer sachverständigen Person (Wesenstester) oder Einrichtung
- Aufsicht über die Sachverständigentätigkeit
- Auswertung der jährlichen Dokumentation zur Sachverständigentätigkeit
- Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen
- Pflege des Datenbestandes der Informationssammlung „GefHuG-Server“
- Anerkennung von Wesenstests anderer Länder
- Hunderegister
Weitere Informationen zum Aufgabengebiet erhalten Sie auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes unter Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten, Sport
Sie erfüllen folgende Voraussetzungen:
- Sie verfügen über die Befähigung zum Zugang der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder einer den beamtenrechtlichen Vorschriften des Landes Sachsen-Anhalt (Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt - LBG LSA) entsprechenden oder gleichwertigen Laufbahn und vorzugsweise über eine mindestens 2-jährige, der geforderten Qualifikation entsprechende, berufliche Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung.
oder
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes verwaltungswissenschaftliches Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Öffentliche Verwaltung bzw. eine vergleichbare Qualifikation (z.B. Abschluss als Verwaltungsfachwirtin/ Verwaltungsfachwirt (m/w/d) oder Beschäftigtenlehrgang II) und zudem vorzugsweise über eine mindestens 2-jährige, der geforderten Qualifikation entsprechende, berufliche Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung.
Der Besitz des Führerscheins der Klasse B und die Bereitschaft zu Dienstreisen mit einem Dienst-KfZ als Selbstfahrerin/Selbstfahrer (m/w/d) ist wünschenswert.
Der sichere Umgang mit gängigen Office-Anwendungen (Outlook, Word, Excel) ist für Sie selbstverständlich.
Bei im Wesentlichen gleich geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) wird insbesondere Wert gelegt auf Gründlichkeit, Verantwortungsbereitschaft und Belastbarkeit, Kommunikationsverhalten.
Ist Ihr Interesse geweckt? Erfüllen Sie die Voraussetzungen?
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 18.08.2026 über das Online-Bewerberportal INTERAMT (https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=1474324).
Bewerbungen, die per Post oder per E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Für nähere Auskünfte im Stellenausschreibungsverfahren bzw. im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung stehen Ihnen zur Verfügung:
Frau Sonnberg (Fachreferat) 0391 - 567 2356
Frau Sischka (Personalreferat) 0345 - 514 1331
Hinweise:
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen teilen Sie bitte bereits im Rahmen der Bewerbung mit, ob eine Behinderung oder Gleichstellung vorliegt.
Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://www.kmk.org/zab.
Mit Ihrer Bewerbung erteilen Sie Ihre Einwilligung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Durchführung dieses Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahrens. Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung finden sie unter https://lvwa.sachsen-anhalt.de/aktuelles/stellenausschreibungen-und-praktika/.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.
