Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
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STELLENAUSSCHREIBUNG
Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
PV 3 – 03 041 e 38 T 2026
Das Polizeipräsidium Mainz bietet zum 1. August 2026 mehrere Ausbildungsstellen zum/zur
Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
an.
Unser Angebot:
Die dreijährige Ausbildung umfasst theoretische Abschnitte in Form von berufsbegleitenden Lehrgängen und Unterricht an der Berufsbildenden Schule Mainz, berufspraktische Abschnitte beim Polizeipräsidium Mainz sowie eine dreimonatige Gastausbildung bei einer anderen Behörde. Dabei werden Ihnen Kenntnisse in den Bereichen Datenverarbeitung, Informationstechnik, Bürowirtschaft sowie allgemeine Rechtskenntnisse vermittelt.
Ihr Profil:
- Als Verwaltungsfachangestellte/-r erwarten Sie vielfältige Aufgabengebiete. Bei der Ausübung des Berufes sind Geschick im Umgang mit Menschen, Konzentration und Sorgfalt gefordert.
- Da ein Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit in der Bedienung und Handhabung moderner Bürokommunikationstechniken liegt, sollten Sie über ein gutes technisches Verständnis verfügen und Interesse an Kommunikationstechniken haben. Ein gutes Zahlenverständnis, fundierte Kenntnisse in Mathematik und Deutsch, sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Kontaktbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit sind bei der Ausübung des Berufes essenziell.
- Voraussetzung für die Einstellung zur Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten ist ein guter mittlerer Bildungsabschluss.
Allgemeine Hinweise:
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Das Polizeipräsidium Mainz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation gemäß § 8 Abs. 1 LGG berücksichtigt.
Menschen mit Schwerbehinderung und diesen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sie haben das Recht, im Vorfeld zu Auswahlgesprächen Kontakt mit der Gesamtvertrauensperson für Menschen mit Behinderung aufzunehmen. Sie erreichen diese per Mail an PPMainz.GVSB@polizei.rlp.de.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 Polizeiordnungsgesetz (POG); eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u.a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG.
Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website http://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter“.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift „Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ sowie die „Liste extremistischer Organisationen“ mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.
Die Verwaltungsvorschrift, die „Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ sowie die „Liste extremistischer Organisationen“ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website http://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftigt/Tarifbeschäftigter“.
Es wird darauf hingewiesen, dass die unterzeichnenden Unterlagen zunächst elektronisch als Scan zu übersenden, im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
Die Ausbildung kann bei Vorliegen persönlicher Voraussetzungen im Einzelfall in Teilzeit absolviert werden.
Für Fragen steht Ihnen Herr Jan Knobloch (06131-65 32316) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen:
Aussagekräftige Bewerbungen mit Anschreiben, tabellarischem Lebenslauf und Nachweisen über erworbene Fähigkeiten bitten wir bis spätestens 6. Mai 2026 in elektronischer Form an PPMainz.PV3.Bewerbungen@polizei.rlp.de oder per Post an folgende Adresse zu richten:
Polizeipräsidium Mainz
Referat PV 3
Valenciaplatz 2
55118 Mainz
Bitte stellen Sie uns ausschließlich Kopien oder Abschriften zur Verfügung, da keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt. Eingangsbestätigungen werden nicht erstellt, Sie können jedoch jederzeit nachfragen, ob Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird zugesichert. Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 DSGVO finden Sie im Internetauftritt der Polizei Rheinland-Pfalz unter www.polizei.rlp.de/de/service/datenschutzinformationen.
