Duales Studium zum/zur Polizeiinspektoranwärter/-in (m/w/d)
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STELLENAUSSCHREIBUNG
Duales Studium zum/zur Polizeiinspektoranwärter/-in (m/w/d)
PV 3 – 03 041 e 39 B 2026
Das Polizeipräsidium Mainz bietet zum 1. Juli 2026 die Möglichkeit eines vielfältigen und anspruchsvollen Dualen Studiums zum/zur
Polizeiinspektoranwärter/-in (m/w/d)
(Studiengang Verwaltung)
an.
Unser Angebot:
Der dreijährige Vorbereitungsdienst (drittes Einstiegsamt) erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Er umfasst ein Fachhochschulstudium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz in Mayen (HöV), berufspraktische Abschnitte beim Polizeipräsidium Mainz sowie eine dreimonatige Gastausbildung bei einer anderen Behörde. Die Ausbildung schließen Sie als Bachelor of Arts (m/w/d) im Studiengang Verwaltung ab. Das Studium qualifiziert Sie für Aufgaben der gehobenen Verwaltungsebene und befähigt für die Übernahme von Führungsaufgaben.
Wir begleiten Sie in Ihrem Studium mit rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themenschwerpunkten und führen Sie in den berufspraktischen Phasen an selbständiges Arbeiten, Team- und Projektarbeit heran.
Ihr Profil:
- deutsche Staatsangehörigkeit, die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben
- Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Fachhochschulstudium berechtigende Schulbildung
- Erfüllung der für eine Verbeamtung bestehenden Voraussetzungen
Weiterhin erwarten wir:
- gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- Interesse an modernen Informations- und Kommunikationstechnologien
- hohes Maß an Leistungsbereitschaft
- ausgeprägtes Kommunikationsvermögen
- Serviceorientierung
- Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Flexibilität
Allgemeine Hinweise:
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Das Polizeipräsidium Mainz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation gemäß § 8 Abs. 1 LGG berücksichtigt.
Menschen mit Schwerbehinderung und diesen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sie haben das Recht, im Vorfeld zu Auswahlgesprächen Kontakt mit der Gesamtvertrauensperson für Menschen mit Behinderung aufzunehmen. Sie erreichen diese per Mail an PPMainz.GVSB@polizei.rlp.de.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 Polizeiordnungsgesetz (POG); eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u.a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG.
Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website http://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter“.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift „Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ sowie die „Liste extremistischer Organisationen“ mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.
Die Verwaltungsvorschrift, die „Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ sowie die „Liste extremistischer Organisationen“ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website http://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftigt/Tarifbeschäftigter“.
Es wird darauf hingewiesen, dass die unterzeichnenden Unterlagen zunächst elektronisch als Scan zu übersenden, im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
Das Studium kann bei Vorliegen persönlicher Voraussetzungen im Einzelfall in Teilzeit absolviert werden.
Für Fragen steht Ihnen Herr Jan Knobloch (06131-65 32316) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen:
Aussagekräftige Bewerbungen mit Anschreiben, tabellarischem Lebenslauf und Nachweisen über erworbene Fähigkeiten bitten wir bis spätestens 6. Mai 2026 in elektronischer Form an PPMainz.PV3.Bewerbungen@polizei.rlp.de oder per Post an folgende Adresse zu richten:
Polizeipräsidium Mainz
Referat PV 3
Valenciaplatz 2
55118 Mainz
Bitte stellen Sie uns ausschließlich Kopien oder Abschriften zur Verfügung, da keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt. Eingangsbestätigungen werden nicht erstellt, Sie können jedoch jederzeit nachfragen, ob Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird zugesichert. Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 DSGVO finden Sie im Internetauftritt der Polizei Rheinland-Pfalz unter www.polizei.rlp.de/de/service/datenschutzinformationen.
