Juristinnen und Juristen (m/w/d) als Leiterin oder Leiter einer Vollzugs- oder Verwaltungsabteilung im Justizvollzug des Landes Rheinland-Pfalz
Es wird um Bewerbungen entgegengesehen für eine zum nächstmöglichen Termin zu besetzende Vollzeitstelle für
Juristinnen und Juristen (m/w/d)
als Leiterin oder Leiter
einer Vollzugs- oder Verwaltungsabteilung
im Justizvollzug des Landes Rheinland-Pfalz.
Die Einrichtungen des Justizvollzuges sind wesentlicher Teil der Rechtspflege und zählen zum Kernbestand eines funktionierenden Rechtstaates. Der Justizvollzug hat die wichtige gesellschaftliche Aufgabe für die Resozialisierung und gleichzeitig eine sichere Unterbringung von Straftätern zu sorgen. Im Justizvollzug befinden sich durchgehend rund 3.000 Gefangene, dort arbeiten rund 2.000 Bedienstete.
In Rheinland-Pfalz gibt es insgesamt zwölf über das Land verteilte, selbständige Justizvollzugseinrichtungen, darunter zwei Jugendstrafanstalten, eine Jugendarrestanstalt und eine Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung. Für die Aus- und Fortbildung der Bediensteten sorgt eine eigene Justizvollzugsschule. Auch ein Justizvollzugskrankenhaus und ein Bildungszentrum für Gefangene gehören zum Spektrum. Die Einrichtungen des Justizvollzuges arbeiten zu einem großen Teil autark, was eine große Themenbreite vor Ort mit sich bringt. Reizvoll ist auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit verschiedenen Berufsgruppen. Die Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften und Gerichten ist eng und vertrauensvoll.
Gesucht wird eine neue Kollegin oder ein neuer Kollege mit Engagement und Interesse an diesem außergewöhnlichen Zweig der Landesverwaltung. Interesse für die vielfältigen Tätigkeiten im Justizvollzug und die Bereitschaft, auch in anderen Justizvollzugseinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz eingesetzt werden zu können, wird vorausgesetzt. Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Volljuristin oder Volljurist (erstes und zweites Staatsexamen) und möchten in verantwortungsvoller Funktion in der Führungsebene des 3. Einstiegsamtes (gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst) an einem modernen Strafvollzug mitwirken.
Die Justizvollzugsanstalten sind für die Unterbringung, Betreuung und Behandlung der Gefangenen in Vollzugsabteilungen gegliedert. Die Vollzugsabteilungsleitenden treffen und koordinieren alle wesentlichen Vollzugsentscheidungen. Im Übrigen sind die erforderlichen Entscheidungen der Gerichte oder Staatsanwaltschaften herbeizuführen und Stellungnahmen zu Petitionen vorzubereiten. Das Entscheidungsspektrum der Vollzugsabteilungsleitenden erstreckt sich auf alle Bereiche der Vollzugsabteilungen. Hierfür sind auch Beiträge der medizinischen, psychologischen und pädagogischen Fachdienste und des Sozialdienstes zu berücksichtigen. Bezogen auf die Gefangenen sind insbesondere die Vollzugs- und Eingliederungsplanung, die Entscheidung über Beschwerden die Hauptaufgaben der Vollzugsabteilungsleitenden.
Die Bediensteten des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes des dritten Einstiegsamts nehmen auch die Leitung der Verwaltungsabteilungen wahr. Die Verwaltungsabteilung Personalverwaltung und Organisation bearbeitet die Personalangelegenheiten der Beamtinnen und Beamten und Beschäftigten sowie der nebenamtlich, nebenberuflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden der Justizvollzugseinrichtung. Soweit die Entscheidungen den Anstaltsleitungen vorbehalten sind, bereitet sie diese vor. Die Aufgaben der Verwaltungsabteilung Wirtschaftsverwaltung bestehen in der Organisation des Einkaufs, der Verwaltung der Versorgungsgüter und Verbrauchsmittel der Anstalt, der Verpflegung und Ausstattung der Gefangenen und der Bearbeitung der sich daraus ergebenden Schadensangelegenheiten. Die Aufgabe der Verwaltungsabteilung Arbeitsverwaltung besteht in der Leitung der Eigen- und Unternehmerbetriebe der Justizvollzugseinrichtungen, insbesondere der Einrichtung von Betrieben und Arbeitsplätzen, der Akquisition von Arbeitsaufträgen und der Verhandlung mit freien Unternehmen, der Festsetzung der Vergütung (Arbeitsentgelt) für Gefangene und der Führung und Überwachung der Buchhaltung. Die Verwaltungsabteilung Sicherheit bearbeitet die Angelegenheit der Sicherheit der Justizvollzugseinrichtungen. Die Leitung der Verwaltungsabteilung Bau- und Grundstücksangelegenheiten bearbeitet alle Bau- und Grundstücksangelegenheiten sowie die Dienst- und Mietwohnungsangelegenheiten Sie besorgt die Verwaltung und Unterhaltung der technischen Anlagen der Justizvollzugseinrichtung.
Sie sollten über ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, gute Fähigkeiten im Umgang mit Menschen, Organisationstalent und eine gute Auffassungsgabe verfügen. Teamfähigkeit, Engagement, Belastbarkeit und Flexibilität sind für Sie selbstverständlich. Die Tätigkeit setzt die Bereitschaft zur Übernahme von Führungsaufgaben voraus.
Wir bieten Ihnen - neben der Sicherheit des öffentlichen Dienstes - einen modernen abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit flexiblen Gleitzeitmodellen und der Möglichkeit zu mobilem Arbeiten im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse. Rheinland-Pfalz bietet auch die Möglichkeit des Job-Rad-Leasings an.
Der Einsatz ist voraussichtlich in einer Vollzugsabteilung der Justizvollzugs- und Sicherungsverwahrungsanstalt Diez vorgesehen.
Die Ausschreibung richtet sich an Juristinnen und Juristen mit volljuristischer Ausbildung. Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen, laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im 3. Einstiegsamt im Statusamt A9. Eine Beförderung bis zum Statusamt A13 ist bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich. Neben der regulären Besoldung wird für Bedienstete in Justizvollzugseinrichtungen eine monatliche Zulage gemäß Nr. 8 der Vorbemerkungen zu den Landesbesoldungsordnungen A und B des Landesbesoldungsgesetzes gewährt. Diese beträgt in den ersten drei Dienstjahren 135 Euro und ab dem vierten Dienstjahr 180 Euro.
Bewerbungen werden bis 31.08.2026 erbeten an das
Ministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz
– Personalreferat Abteilung 5 – Justizvollzug –
Ernst-Ludwig-Str. 3
55116 Mainz
E-Mail: bewerbung-justizvollzug@mjv.rlp.de
Ausgeschriebene Stellen können auch als Teilzeitstellen (75 v.H. oder 50 v.H.) besetzt werden, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Belange entgegenstehen (§ 75 Abs. 1 LBG).
Bei Bewerbungen auf eine Stelle in Teilzeitform sind die sonstigen Erklärungen zum Vorliegen der Voraussetzungen nach § 75 LBG und die Dauer der beantragten Teilzeitbeschäftigung beizufügen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass bei Besetzung einer Vollzeitstelle mit einer Teilzeitkraft (50 v.H.) die zweite Hälfte der Stelle ohne weitere Ausschreibung gleichzeitig besetzt werden kann. Entsprechendes gilt für sich anderweitig ergebende Bruchteile (z.B. 75 v.H.).
In Umsetzung der Selbstverpflichtung „Die Landesregierung – ein familienfreundlicher Arbeitgeber“ bieten wir sehr gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das Land fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen unabhängig von Geschlecht, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion, Weltanschauung oder sexuellen Identität. Bewerbungen von Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei sonst gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
