Sachbearbeitung Ermittlungsunterstützung (m/w/d)
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STELLENAUSSCHREIBUNG
Sachbearbeitung Ermittlungsunterstützung (m/w/d)
PV 3 – 03 041 - e 101 T 2026
Im Geschäftsbereich des Polizeipräsidiums Mainz ist bei der Kriminalinspektion Bad Kreuznach im Kommissariat 42 zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als
Sachbearbeitung Ermittlungsunterstützung (m/w/d)
zu besetzen.
Es handelt sich hierbei um eine Tätigkeit zur Unterstützung der kriminalpolizeilichen Ermittlungsarbeit und Auswertung im Bereich der Kinderpornografie mit der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.
Funktionsbeschreibung:
Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten
- Bearbeitung von kriminaltaktischen Anfragen des BKA und anderer Bundesländer im Deliktsfeld Kinderpornografie unter Betreuung des funktionalen Postfaches sowie Erfüllung der Benachrichtigungspflichten nach Verfahrensabschluss gem. BKAG
- Erfassung von Asservaten nach Durchsuchungen, Abgabe an die ZAV, Vorbereitung von Asservaten für die Auswertung bei der IT-Forensik
- Unterstützung bei der Auswertung von der IT-Forensik aufbereiteten Asservate sowie Untersuchung von potentiell beweiserheblichen Daten und Dokumenten im Hinblick auf strafrechtlich relevante Inhalte mit den entsprechenden Auswertesystemen
- Vorbereitung und Unterstützung von Durchsuchungsmaßnahmen sowie bedarfsorientierte Unterstützung von größeren Umfangsverfahren im Hinblick auf Kinderpornografie (Einleitung von Folgeverfahren etc.)
- Eigenverantwortliche und abschließende Vorgangsbearbeitung als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft durch die eigenständige Auswertung von digitalen Datenträgern, die Fertigung von Ermittlungs- und Qualitätssicherungsmaßnahme und der abschließenden Statistik-Erfassung.
Eine Ergänzung der Aufgaben bleibt vorbehalten.
Vorausgesetzt werden:
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem Verwaltungsberuf des öffentlichen Dienstes (Recht und Verwaltung) bzw. in einem einschlägig anerkannten Ausbildungsberuf aus den Berufsfeldern Informationstechnologie (IT), Medien, Kommunikation oder Sozialwesen
- Mindestens zweijährige Berufserfahrung
- Kenntnisse in den polizeispezifischen EDV-Anwendungen, insbesondere der Auswerteprogramme, sind wünschenswert bzw. die Bereitschaft und die Fähigkeit, sich diese Kenntnisse zeitnah anzueignen
- Fachkenntnisse verschiedener gesetzlicher Bestimmungen (datenschutzrechtliche Bestimmungen, StPO, einschlägige Rechtsprechung),
- Erfahrungen aus dem Bereich der Bild- und Videoauswertung sind wünschenswert
Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen:
- Bereitschaft zu Dienst außerhalb der Regelarbeitszeit bei Sonderlagen
- Sichere Kenntnisse im Umgang mit einschlägigen MS-Office-Anwendungen
- Planungs- und Organisationsvermögen
- Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
- Hohe Belastbarkeit und Flexibilität
- Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
- Hohe Fachkompetenz, schnelle Auffassungsgabe, sehr gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit, gutes Denk- und Urteilsvermögen, Belastbarkeit, Kooperationsbereitschaft und Freude an Teamarbeit
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B oder 3
Allgemeine Hinweise:
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Die Stelle ist teilzeitgeeignet. Bei Jobsharing wird eine Besetzung in der Summe von 100 Prozent angestrebt. Bei der Stellenbesetzung kann über eine Berücksichtigung teilzeitbeschäftigter Bewerberinnen und Bewerber unter Beachtung von Umfang und Verteilung der täglichen Arbeitszeit entschieden werden.
Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Das Polizeipräsidium Mainz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation gemäß § 8 Abs. 1 LGG berücksichtigt.
Menschen mit Schwerbehinderung und diesen gleichgestellten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sie haben das Recht, im Vorfeld zu Auswahlgesprächen Kontakt mit der Gesamtvertrauensperson für Menschen mit Behinderung aufzunehmen. Sie erreichen diese per Mail an PPMainz.GVSB@polizei.rlp.de.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 Polizeiordnungsgesetz (POG); eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der
Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u.a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG.
Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website http://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter“.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift „Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ sowie die „Liste extremistischer Organisationen“ mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.
Die Verwaltungsvorschrift, die „Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ sowie die „Liste extremistischer Organisationen“ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website http://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftigt/Tarifbeschäftigter“.
Es wird darauf hingewiesen, dass die unterzeichnenden Unterlagen zunächst elektronisch als Scan zu übersenden, im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
Die arbeitsvertraglichen Bedingungen und das Entgelt richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum TV-L. Die Zuordnung zu den Entwicklungsstufen erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen einschlägigen Erfahrungen.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 17.11.2026 möglichst elektronisch als PDF-Datei (maximale Größe: 5 MB) an: ppmainz.pv3.bewerbungen@polizei.rlp.de oder postalisch an das Polizeipräsidium Mainz, Referat PV 3, Valenciaplatz 2, 55118 Mainz.
Bei internen Bewerbungen ist die Leitung der eigenen Dienststelle / Organisationeinheit nachrichtlich zu beteiligen. Mit der Bewerbung ist gleichzeitig das schriftliche Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erteilen.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird zugesichert. Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie im Internetauftritt der Polizei Rheinland-Pfalz: https://www.polizei.rlp.de/de/service/datenschutzinformationen.
Für fachliche Informationen zur Stelle stehen Ihnen Herr Franze (0671/8811-300) oder Frau Klein (0671/8811-320) zur Verfügung. Darüber hinaus lädt die Kriminalinspektion Bad Kreuznach alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung ein. Diese findet am Montag, den 09.11.2026 um 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kriminalinspektion (Ringstraße 3, 55543 Bad Kreuznach) statt. Es wird um eine vorherige Anmeldung per E-Mail an kibadkreuznach.k42@polizei.rlp.de gebeten.
Für Fragen personalrechtlicher Natur oder zu dem Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Knobloch (06131/65-32316).

