Sachbearbeitung fachlich verantwortliche Stelle für das Land RLP im Bereich ÜMA / EMA
Arbeitsbeginn: nächstmöglicher Zeitpunkt
Arbeitszeit: Vollzeit / Teilzeit
Beschäftigungsdauer: unbefristet
Eingruppierung: bis Entgeltgruppe 12 TV-L
Standort: Mainz
Bewerbungsfrist: 02.11.2026
Die Besetzung erfolgt unbefristet.
Du bist technisch versiert und möchtest einen Beitrag zur Sicherheit in Rheinland-Pfalz leisten? In Teamarbeit mit Elektrotechnikern, Polizisten und Architekten einen hohen Standard im Bereich der Einbruchmeldetechnik erreichen und halten? Falschalarme reduzieren und Veränderungen, Bewegungen und Einbrüche detektieren? Du willst nicht nur im Büro oder Homeoffice arbeiten, sondern auch in Bergwerksstollen, Industrieanlagen, abgeschiedenen Wäldern und Museen? Der Besuch von Lehrgängen, Messen und Fachtagungen ist für dich wichtig um dich fortzubilden und bundesweit zu vernetzen? Vielseitigkeit, Wissensdurst, Teamgeist, Stressresistenz und Verlässlichkeit sind keine Fremdwörter, sondern Teil deiner DNA? Dann bewirb dich in unser Team als Verantwortlicher für die fachlich verantwortliche Stelle des Landes Rheinland-Pfalz im Bereich ÜMA / EMA.
Überfall- und / oder Einbruchmeldeanlagen (ÜMA / EMA) sowie Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) für polizeilich relevante Alarmmeldungen – mit Anschluss an die Polizei (ÜEA), umgangssprachlich auch GMA (Gefahrenmeldeanlage) genannt, dienen im Rahmen eines umfassenden Sicherungskonzeptes dazu, die Polizei direkt zu alarmieren, um polizeiliche Maßnahmen einleiten zu können. Die Fachlich verantwortliche Stelle und damit du, trägst dazu bei, dass Polizeistreifen nicht umsonst zu einem Alarm ausrücken.
Deine Aufgaben
- Betreuung der Fachlich verantwortliche Stelle des Landes Rheinland-Pfalz für die Umsetzung aller Belange im Themenbereich der „Bundeseinheitlichen Richtlinie für Überfall und Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle / Gefahren mit Anschluss an die Polizei“ (ÜEA-Richtlinie).
- Veranlassung der Umsetzung der Anforderungen an die Alarm- und Videoübertragung und -bearbeitung zur bzw. bei der Empfangseinrichtung der Polizei (EE-Pol).
- Gremienarbeit auf Landes- und Bundesebene (EG ÜEA, AG PfK ÜMA / EMA) in Form von Besprechungen, Stellungnahmen und Fachvorträgen.
- Fachliche Begleitung der zukünftig zu integrierenden Videoübertragung zur Polizei etc.
- Fachliche Begleitung von Pilotprojekten.
- Mitwirkung an Stellungnahmeverfahren auf Bundesebene im Rahmen von Normungsverfahren oder Regelwerksänderungen.
- Durchführung von Informationsveranstaltungen insbesondere für die SB 21 (ÜEA-Sachbearbeiter) und SB 15 (Sicherungstechniker) der Polizeipräsidien und weiteren Bedarfsträgern.
- Durchführung von Besprechungen mit ÜEA-Sachbearbeitungen der Polizeipräsidien, Errichtern und Konzessionären.
- Vortragstätigkeit im Rahmen der polizeilichen Aus- und Fortbildung und Informationsveranstaltungen.
- Erstellung und Bearbeitung von sicherungstechnischen Konzepten; Durchführung sicherungstechnischer Beratungen mit zum Teil umfangreichem Schriftgut im Kontext von Notruf- und Gefahrenrettungssystemen (NGRS).
Das bringst Du mit
- Qualifikation: Du hast ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor / Diplom) mit Schwerpunkt Elektrotechnik oder Schwerpunkt Industrieelektronik.
- Fachkenntnisse: Du verfügst über Erfahrungen im Bereich der Überwachungs-, Sensor- oder Übertragungstechnik.
- Denkweise: Du hast Lust mit deiner hohen Auffassungsgabe, deinem analytischen Denken und deinem Einfallsreichtum die Polizei RLP in einem enorm wichtigen Bereich zu unterstützen und auch in komplexen und herausfordernden Situationen verantwortungsbewusst zu handeln.
- Kommunikationsfähigkeit: Du kommunizierst deine Ideen mündlich und schriftlich klar, transparent und respektvoll – ob in Gesprächen, Präsentationen oder Berichten. Neben einer sehr guten Ausdrucksweise in der deutschen Sprache bringst du auch die für diese Stelle erforderlichen Präsentationskenntnisse mit um dein Wissen zu teilen.
- Die Wahrnehmung der ausgeschriebenen Aufgaben erfordert das Durchlaufen und den erfolgreichen Abschluss einer Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Landessicherheitsüberprüfungsgesetz Rheinland-Pfalz (LSÜG). Die weiteren Ausführungen unter der Rubrik „Wichtige Informationen“ sind zwingend zu beachten.
Die Bereitschaft zur Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst, zur lageabhängigen flexiblen Arbeitszeitgestaltung, zur Durchführung mehrtägiger Dienstreisen sowie zur ständigen Fort- und Weiterbildung wird vorausgesetzt.
Aufgrund der teilweise anspruchsvollen und kostenintensiven Fortbildungsmaß-nahmen wird eine mittelfristige Dienstverrichtung im Landeskriminalamt (mindestens 5 Jahre) angestrebt.
Wünschenswert
- Erste Erfahrung in der fachlichen Führung eines Teams.
- Kenntnisse und Erfahrung im Bereich Projektmanagement.
- Kenntnisse im Bereich der Überwachungs- und Einbruchsmeldetechnik.
- Erfahrungen mit der Arbeitsweise von Behörden, speziell in der Polizei Rheinland-Pfalz.
Wer sind wir? Was tun wir? – das LKA stellt sich kurz vor
Wir sind in Rheinland-Pfalz die Zentralstelle für die Kriminalitätsbekämpfung. Die Internationalisierung der Kriminalität stellt die Polizei vor die Aufgabe, Bürger und Gesellschaft nicht nur vor örtlichen Kriminalitätsphänomenen zu schützen, sondern sich auch auf Entwicklungen auszurichten, die an Landes- oder Staatsgrenzen nicht Halt machen. Dies erfordert Expertenwissen, das wir mit Dir erweitern und den örtlichen Polizeibehörden zur Verfügung stellen wollen.
Das bieten wir
- Gestaltungsspielraum: Du hast den Freiraum, deine Ideen aktiv einzubringen und aktuelle sowie künftige Projekte mitzugestalten.
- Flexibilität: Wir unterstützen dich in der flexiblen Gestaltung deiner Arbeitszeit, einschließlich Telearbeit und mobiles Arbeiten, sofern die sachlichen, technischen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen und nach einer Einarbeitungszeit von mindestens 6 Monaten am Dienstort Mainz. Für deine Präsenztage stehen Angebote wie das Job-Ticket oder das Job-Rad zur Verfügung.
- Familienfreundlichkeit: Wir setzten uns für die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten ein. Die zu besetzende Stelle ist grundsätzlich für Teilzeitkräfte geeignet. Entsprechende Bewerbungen werden, im Hinblick auf die stellenspezifischen Anforderungen, geprüft.
- Tarifliche Vergütung / Eingruppierung: Die arbeitsvertraglichen Bedingungen und das Entgelt richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung ist von den individuellen Bildungsabschlüssen abhängig und daher bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 12 TV-L möglich.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann bewirb Dich jetzt!
Wir freuen uns auf die Übersendung Deiner Bewerbungsunterlagen, insbesondere Motivationsschreiben, Lebenslauf, Bildungsabschlüsse, Arbeitszeugnisse sowie ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung (siehe Rubrik „Wichtige Informationen“) per E-Mail (vorzugsweise in einer PDF-Datei, max. 5 MB) an
DeinJobimLKA@polizei.rlp.de
Wichtige Informationen
- Die sicherheitsmäßige Eignung stellt ein konstitutives Merkmal des Anforderungsprofils dar. Bewerberinnen und Bewerber können daher bereits während des laufenden Auswahlverfahrens wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen werden, sofern die erforderliche Mitwirkung (insbesondere die Abgabe der vollständigen Sicherheitserklärung) verweigert oder verzögert wird oder sich bereits im Verfahren tatsächliche Anhaltspunkte für ein Sicherheitsrisiko bzw. berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue oder persönlichen Zuverlässigkeit ergeben.
Im Interesse einer zeitnahen Aufgabenwahrnehmung kann die Besetzung der Stelle bereits vor dem formellen Abschluss der Sicherheitsüberprüfung im Rahmen einer vorläufigen Aufgabenübertragung erfolgen. Eine Einstellung bzw. Übertragung des Dienstpostens steht daher ausdrücklich unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Abschlusses der Sicherheitsüberprüfung ohne Feststellung eines Sicherheitsrisikos (§ 7 LSÜG i. V. m. § 17 LSÜG).
Bei Tarifbeschäftigten wird das Arbeitsverhältnis unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass kein Sicherheitsrisiko festgestellt wird, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht; bei Feststellung eines Sicherheitsrisikos endet das Arbeitsverhältnis. Bei Beamtinnen und Beamten erfolgt die Zuweisung des Dienstpostens vorläufig; die Feststellung eines Sicherheitsrisikos schließt die Feststellung der Bewährung sowie die dauerhafte Übertragung des Dienstpostens aus.
- Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Du die Gewähr dafür bietest, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Dir mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift „Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ vom 7. Juli 2025, die zugehörige „Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ sowie die „Liste extremistischer Organisationen“ mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.
Diese Dokumente findest Du zu Informationszwecken bereits auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin / Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige / Tarifbeschäftigter“ mit der Bezeichnung „Erklärung zur Verfassungstreue“.
- Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG; eine Ablichtung Deines Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmst Du – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Deiner Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG.
Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung findest Du auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin / Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige / Tarifbeschäftigter“.
Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
- Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
- Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Im Rahmen des rheinland-pfälzischen Frauenförderprogramms streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
- Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
- Wir versenden keine Eingangsbestätigungen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen kann leider nicht erfolgen. Es wird daher um Vorlage entsprechender Kopien und Abschriften gebeten. Eine datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird zugesichert. Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) findest Du im Internetauftritt der Polizei Rheinland-Pfalz: https://www.polizei.rlp.de/ueber/datenschutz.
Du hast noch Fragen? Kontaktiere uns
Für Fragen zum Verfahren steht Dir Frau Jana Hassinger (Dezernat 14 – Personal) – Telefon: 06131/65-61410 – gerne zur Verfügung.
Für Fachfragen wende Dich gerne jederzeit an Herrn Michael von Focht (Leiter des Leitungsstabes 4) – Telefon: 06131/65-69300.
Oder richte Dein Anliegen gerne per E-Mail an Dein Job im LKA.
Die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Fachdezernat ist ausdrücklich erwünscht.

