Sachbearbeitung für Personalaktenverwaltung
Arbeitsbeginn: nächstmöglicher Zeitpunkt
Arbeitszeit: Vollzeit / Teilzeit
Beschäftigungsdauer: befristet
Eingruppierung: bis Entgeltgruppe 6 TV-L
Standort: Mainz
Bewerbungsfrist: 29.10.2026
Die Besetzung erfolgt befristet im Rahmen einer Elternzeitvertretung bis voraussichtlich Januar 2028.
Administrative Tätigkeiten unterstützen das Kerngeschäft im Landeskriminalamt. Die Zentralabteilung ist serviceorientierter Dienstleister für die Fachabteilungen des Landeskriminalamtes und gewährleistet somit einen reibungslosen Dienstbetrieb. Das Dezernat 14 – Personal – ist dabei die personalverwaltende Stelle für die über 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landeskriminalamtes.
Deine Aufgaben
- Führen und Pflegen von Personal- und Sachakten.
- Bearbeitung von Dienst- und Arbeitsunfällen sowie Schadensersatzangelegenheiten.
- Datenpflege im integrierten Personalmanagementsystem (IPEMA).
- Berechnung von Dienstzeiten i.S.d. § 111 LBG.
- Administration des behördeninternen Ticketsystems.
- Sonstige allgemeine Verwaltungstätigkeiten.
Das bringst Du mit
- Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder Kauffrau/-mann für Büromanagement oder vergleichbare Ausbildung.
- Den Anforderungen der Stelle entsprechende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
- Sicherer Umgang im Bereich der EDV, insbesondere Microsoft Office (Word, Excel, Outlook), wird vorausgesetzt.
- Hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft, gute Auffassungsgabe, sowie Denk- und Urteilsvermögen, Einfallsreichtum und Initiative, Organisationsfähigkeit; sehr gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Belastbarkeit bei Vorliegen eines hohen Aufgabenvolumens; auf Kommunikations- und Teamfähigkeit wird großen Wert gelegt.
- Bereitschaft zur Teilnahme an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (siehe unten unter „wichtige Informationen“).
Die Bereitschaft zur lageabhängigen flexiblen Arbeitszeitgestaltung sowie zur ständigen Fort- und Weiterbildung wird vorausgesetzt.
Wünschenswert wären
- Grundkenntnisse in der Anwendung des integrierten Personalmanagementsystems IPEMA®.
Wer sind wir? Was tun wir? - das LKA stellt sich kurz vor
Wir sind die Zentralstelle für die Kriminalitätsbekämpfung in Rheinland-Pfalz. Die Internationalisierung und Digitalisierung der Kriminalität stellen die Polizei vor die Aufgabe, Bürger und Gesellschaft nicht nur vor örtlichen Kriminalitätsphänomenen zu schützen, sondern sich auch auf Entwicklungen auszurichten, die an Landes- oder Staatsgrenzen nicht Halt machen. Dies erfordert Expertenwissen, das wir mit Dir erweitern und den örtlichen Polizeibehörden zur Verfügung stellen wollen.
Das bieten wir
- Wir unterstützen im Rahmen der Möglichkeiten eine flexible Dienstzeitgestaltung.
- Wir fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützen grundsätzlich die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Die zu besetzende Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der stellenspezifischen Anforderungen entsprochen werden kann.
- Die arbeitsvertraglichen Bedingungen und das Entgelt richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Erfüllung der tarifrechtlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis Entgeltgruppe 6 TV-L möglich.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann bewirb Dich jetzt!
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung per E-Mail (vorzugsweise in einer PDF-Datei, max. 5 MB) an
Wichtige Informationen
- Die sicherheitsmäßige Eignung stellt ein konstitutives Merkmal des Anforderungsprofils dar. Bewerberinnen und Bewerber können daher bereits während des laufenden Auswahlverfahrens wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen werden, sofern die erforderliche Mitwirkung (insbesondere die Abgabe der vollständigen Sicherheitserklärung) verweigert oder verzögert wird oder sich bereits im Verfahren tatsächliche Anhaltspunkte für ein Sicherheitsrisiko bzw. berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue oder persönlichen Zuverlässigkeit ergeben.
- Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Du die Gewähr dafür bietest, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Dir mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift „Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ vom 7. Juli 2025, die zugehörige „Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ sowie die „Liste extremistischer Organisationen“ mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen. Diese Dokumente findest Du zu Informationszwecken bereits auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter“ mit der Bezeichnung „Erklärung zur Verfassungstreue“.
- Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG; eine Ablichtung Deines Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmst Du – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Deiner Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG. Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung findest Du auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin / Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige / Tarifbeschäftigter“. Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
- Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
- Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Im Rahmen des rheinland-pfälzischen Frauenförderprogramms streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
- Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
- Wir versenden keine Eingangsbestätigungen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen kann leider nicht erfolgen. Es wird daher um Vorlage entsprechender Kopien und Abschriften gebeten. Eine datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird zugesichert. Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) findest Du im Internetauftritt der Polizei Rheinland-Pfalz: https://www.polizei.rlp.de/ueber/datenschutz.
Du hast noch Fragen? Kontaktiere uns
Für Fragen zum Verfahren steht Dir Frau Inessa Seel (Dezernat 14), Tel.: 06131/65 – 61411, gerne zur Verfügung.
Für Fachfragen wende Dich gerne jederzeit an Herrn Daniel Brantzen (Leitung Dezernat 14), Tel.: 06131 65 – 61400.
Oder richte Dein Anliegen gerne per E-Mail an DeinJobimLKA@polizei.rlp.de.
Die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Fachdezernat ist ausdrücklich erwünscht.

