Sachbearbeitung (m/w/d) Genehmigungen
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Sachbearbeiter/in (m/w/d) - Genehmigungen in der Abteilung Bergbau
Entgeltgruppe 10 TV-L, Vollzeit, befristet bis zum 31.12.2026
Wir über uns
Sie möchten die Zukunft aktiv mitgestalten und an der Energiewende sowie dem Klimaschutz mitwirken? Dann
bewerben Sie sich bei uns! Ob es um die Gewinnung des Batterierohstoffs Lithium oder die Nutzung der Geothermie zur Wärmeversorgung von Wohnquartieren und Industriebetrieben geht: Das Landesamt für Geologie und Bergbau ist als obere
Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde nach dem Bundesberggesetz für bergbauliche Vorhaben in Rheinland-Pfalz zuständig. Als Teil eines innovativen Teams tragen Sie dazu bei, dass diese Projekte sicher, umweltfreundlich und nachhaltig umgesetzt werden.
Ihre Aufgaben sind
Sie unterstützen die Abteilung Bergbau im Bereich Genehmigungen und übernehmen insbesondere:
• Prüfung und Bewertung bergbaulicher Anträge sowie selbstständige Durchführung der erforderlichen Zulassungs- und Genehmigungsverfahren,
• Bearbeitung von Genehmigungen nach dem Bundesberggesetz sowie nach weiteren gesetzlichen Vorgaben, zum Beispiel im Wasser- und Naturschutzrecht,
• Fachlicher Austausch und Abstimmung mit den weiteren zuständigen Fachbehörden.
Sie bringen mit
• Ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder vergleichbares) in Bergbau, Geowissenschaften oder eine vergleichbare
Qualifikation,
• Grundkenntnisse in Genehmigungsverfahren und/oder Erfahrung mit den Abläufen in Behörden,
• Sicherer Umgang mit Büroanwendungen, insbesondere MS Office,
• Führerschein der Klasse B,
• Grundkenntnisse zum Aufbau und Ablauf einer Behörde,
• sehr gute Deutschkenntnisse (mind. C1) in Wort und Schrift.
Wünschenswert
• Kenntnisse im Berg- und Verwaltungsrecht sowie im Umweltrecht,
• Technisches Verständnis,
• Kenntnisse im Umgang mit Datenbanken und Geoinformationssystemen (GIS),
• Eine selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise,
• Kommunikations- und Diskussionsstärke, kollegiale Arbeitsweise und Freude am offenen Wissensaustausch.
Stellenbewertung / Eingruppierung
Die Einstellung erfolgt je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen im Beschäftigungsverhältnis auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder nach EG 10TV-L. Die Stufenzuordnung erfolgt unter Berücksichtigung von Qualifikation und Berufserfahrung.
Freuen Sie sich auf
✓ Tätigkeit in einer digitalisierten Oberen Landesbehörde, die sich den Herausforderungen der Energiewende, des Klimawandels
und der Effizienzsteigerung stellt
✓ 30 Tage Urlaub
✓ Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
✓ Flexible Arbeitszeiten, Mobiles Arbeiten
✓ Vereinbarkeit von Beruf und Familie
✓ Krisensichere Vergütung nach Tarif, inkl. betriebliche Altersvorsorge
✓ Betriebliches Gesundheitsmanagement
✓ Ein digitales Arbeitsumfeld
✓ Teamevents
✓ Parkplätze vor Ort
✓ Attraktive Verkehrsanbindung direkt an der Autobahn A60 / Ausfahrt Hechtsheim
Neugierig geworden
Einzureichende Unterlagen:
• Anschreiben
• Lebenslauf
• Arbeitszeugnisse
Bewerbungsfrist bis einschließlich 18.08.2026
Per E-Mail als PDF-Dokument an: bewerbung@lgb-rlp.de
Sie haben noch Fragen?
Melden Sie sich gerne bei uns
Organisatorische Ansprechpartnerin: Kathrin Braun (Tel. 06131 9254-313)
Fachlicher Ansprechpartner: Susanne Neuhaus gen. Wever (Tel. 06131 9254-250)
Schwerbehindertenvertretung: Leonie Wolf (Tel. 06131-9254-122)
Mehr über uns unter www.lgb-rlp.de
Werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie mit uns die Zukunft
nachhaltiger Energie- und Rohstoffgewinnung!
Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von Geschlecht, Behinderung, ethnischem Hintergrund, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Bei entsprechender Eignung werden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bevorzugt berücksichtigt. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
