Sachbearbeitung in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit Schwerpunkt Online-Redaktion beim Polizeipräsidium Mainz
Externe STELLENAUSSCHREIBUNG PV 3 – 03 041 Nr. e 60 / 2026 Tarif
Sachbearbeitung in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit Schwerpunkt Online-Redaktion bei der Pressestelle des Polizeipräsidiums Mainz
Das Polizeipräsidium Mainz erfüllt die Aufgaben der Gefahrenabwehr im Rahmen der regionalen Zuständigkeit. Organisatorisch ist das Polizeipräsidium Mainz in zwei große Bereiche eingeteilt. Zum einen in die Abteilung "Polizeieinsatz", die den operativen Bereich organisiert. Zum anderen in die Abteilung "Polizeiverwaltung", die für den administrativen Bereich zuständig ist. Die Pressestelle ist unmittelbar der Behördenleitung zugewiesen.
Im Zuge einer Nachbesetzung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle
Sachbearbeitung in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
mit Schwerpunkt Online-Redaktion
bei der Pressestelle des Polizeipräsidiums Mainz zu besetzen.
Aufgabenbereich:
Zu den Hauptaufgaben gehören insbesondere:
* Tägliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit dem Schwerpunkt Online-Dienste
* Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei polizeilichen Einsatzlagen
* Verantwortliche Betreuung der Webseite des Polizeipräsidiums Mainz unter polizei.rlp.de
* Verantwortliche Betreuung der Intranet-Inhalte des Polizeipräsidiums Mainz
* Verantwortliche Betreuung der internen Mitarbeiterinformationen
* Text- und Bildredaktion für die externe und interne Kommunikation, Erstellung von Print- und Digitalmedien
* Vorbereitung und Begleitung von Veranstaltungen und Pressekonferenzen
* Mitarbeit beim Erarbeiten von Kampagnen z.B. zur Prävention, Nachwuchswerbung, Imageförderung
* Mitwirken bei der Weiterentwicklung der Social-Media-Strategie der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz
Eine Ergänzung des Aufgabenkataloges bleibt vorbehalten.
Anforderungsprofil:
Voraussetzung für eine Einstellung ist ein mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium mit Schwerpunkt Kommunikations-, Medien-, Sozialwissenschaften, eine abgeschlossene Berufsausbildung als Mediengestalter/in Digital und Print oder
eine vergleichbare abgeschlossene Berufsausbildung in diesen Bereichen mit mehrjähriger praktischer Berufserfahrung.
Fähigkeiten und Kompetenzen:
* Sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
* Sehr gute Fähigkeit zur Erstellung und Bearbeitung von Bildern und Videos von Grafiken
* Sehr gute EDV-Kenntnisse (Text- und Datenverarbeitung)
* Gute Kenntnisse im Umgang mit Content-Management-Programmen
(z.B. Typo3, Sitecore, Wordpress)
* Gute Kenntnisse im Community-Management
* Gute Kenntnisse im Bereich PR/Marketing erwünscht
Herausragende Befähigungen:
* Kommunikationsfähigkeit und Kontaktstärke
* Kreativität und Innovationsbereitschaft
* Teamfähigkeit und Kooperation
* Belastbarkeit, zeitliche Flexibilität
* Zügige, präzise, selbständige Arbeitsweise
* Einfallsreichtum und Initiative, Selbständigkeit
* Organisationsfähigkeit
Wir bieten:
* Eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit im Team der Pressestelle
* Unterstützung bei der Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen und Vorgesetzte
* Jahressonderzahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
* Tariflicher Erholungsurlaub von 30 Tagen jährlich
* Betriebliche Altersvorsorge
* Prinzipiell zeitlich flexibler Arbeitsplatz durch Gleitzeitmodell
Die arbeitsvertraglichen Bedingungen und das Entgelt richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Je nach beruflicher Qualifikation erfolgt eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 10, Teil I der Entgeltordnung zum TV-L. Die Zuordnung zu den Entwicklungsstufen erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen einschlägigen Erfahrungen.
Allgemeine Hinweise:
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Die Stelle ist teilzeitgeeignet. Bei Jobsharing wird eine Besetzung in der Summe von 100 Prozent angestrebt. Bei der Stellenbesetzung kann über eine Berücksichtigung teilzeitbeschäftigter Bewerberinnen und Bewerber unter Beachtung von Umfang und Verteilung der täglichen Arbeitszeit entschieden werden.
Das Polizeipräsidium Mainz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Aus diesem Grund sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation gemäß § 8 Abs. 1 LGG berücksichtigt.
Menschen mit Schwerbehinderung und diesen gleichgestellten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sie haben das Recht, im Vorfeld zu Auswahlgesprächen Kontakt mit der Gesamtvertrauensperson für Menschen mit Behinderung aufzunehmen. Sie erreichen diese per Mail an PPMainz.GVSB@polizei.rlp.de.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeits-überprüfung gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 Polizeiordnungsgesetz (POG); eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u.a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG.
Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website http://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter“.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift „Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ sowie die „Liste extremistischer Organisationen“ mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.
Die Verwaltungsvorschrift, die „Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ sowie die „Liste extremistischer Organisationen“ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website http://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter“.
Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen zunächst elektronisch als Scan zu übersenden und im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
Für Fragen steht Ihnen Herr Schreiner (Tel. 06131- 65 32315) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen:
Aussagekräftige Bewerbungen mit Anschreiben, tabellarischem Lebenslauf und Nachweisen über erworbene Fähigkeiten bitten wir bis 15. Juli 2026 in elektronischer Form an PPMainz.PV3.Bewerbungen@polizei.rlp.de oder per Post an folgende Adresse zu richten:
Polizeipräsidium Mainz
Referat PV 3
Valenciaplatz 2
55118 Mainz
Bei internen Bewerbungen ist die Leitung der eigenen Dienststelle bzw. Organisationeinheit nachrichtlich zu beteiligen. Mit der Bewerbung ist gleichzeitig das schriftliche Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erteilen.
Bitte stellen Sie uns ausschließlich Kopien oder Abschriften zur Verfügung, da keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt. Eingangsbestätigungen werden nicht erstellt, Sie können jedoch jederzeit nachfragen, ob Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird zugesichert. Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie im Internetauftritt der Polizei Rheinland-Pfalz unter www.polizei.rlp.de/de/service/datenschutzinformationen.
