Sachbearbeitung IT-System- und Netzwerkadministration (m/w/d)
Arbeitsbeginn: nächstmöglicher Zeitpunkt
Arbeitszeit: Vollzeit / Teilzeit
Beschäftigungsdauer: unbefristet
Eingruppierung: bis Entgeltgruppe 11 TV-L
Standort: Mainz
Bewerbungsfrist: 27.11.2026
Dem Dezernat 13 - Interne Informationstechnologie - sind der IT-Helpdesk (First-Level-Support), der IT-Service (Second-Level-Support) sowie die Netzwerkverwaltung (3rd-Level-Support) im Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) zugeordnet. Die unterschiedlichsten IT-Verfahren werden durch das Fachpersonal des Dezernates 13 eingeführt, administriert und organisiert. Zusätzlich sind Anforderungs- und Änderungsmanagement bezüglich der internen Informationstechnologie und der behördliche IT-Sicherheitsbeauftragte des LKA im Dezernat 13 organisatorisch angesiedelt.
Deine Aufgaben
- Konzeption, Konfiguration, Inbetriebnahme und Betreuung von LAN-Netzwerkinfrastrukturen und Server-Anwendungen.
- Analyse und Troubleshooting von Netzwerkproblemen im Rahmen des Incident- und Problemmanagements.
- Optimierung, Pflege und Dokumentation der verschiedenen Netzwerkinfrastrukturen des LKA.
- Analyse, Bewertung, Beratung und Implementierung von Sicherheitsaspekten, Wartungskonzepten sowie konzeptioneller Netzwerk- und Sicherheitstechnik.
- Kommunizieren und Abstimmen mit den internen / externen Schnittstellen.
Das bringst Du mit
- Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder gleichwertiger Abschluss) der Fachrichtung Informatik oder einer vergleichbaren Studienrichtung.
- Erfahrung in der Inbetriebnahme und Fehlersuche in LAN-Umgebungen sowie IT-Anwendungen.
- Kenntnisse in den IT-Infrastrukturbereichen Netzwerk, Netzwerkdienste / Protokolle, TCP/IP und zugehörigen Analysetools.
- Gute Auffassungsgabe, ein hohes Maß an Eigeninitiative und Kreativität, analytisches Denk- und Urteilsvermögen, hohes Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft, Organisationsfähigkeit und Selbständigkeit, auf Kooperations- und Teamfähigkeit wird großen Wert gelegt.
- Fachwissen in den Web-Anwendungsentwicklung sowie Programmiersprachen Python, PHP, Java, usw.
- Die Wahrnehmung der ausgeschriebenen Aufgaben erfordert das Durchlaufen und den erfolgreichen Abschluss einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gem. § 11 Landessicherheitsüberprüfungsgesetz Rheinland-Pfalz (LSÜG). Die weiteren Ausführungen unter der Rubrik „Wichtige Informationen“ sind zwingend zu beachten.
Die Bereitschaft zur Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst, zur lageabhängigen flexiblen Arbeitszeitgestaltung, zur Durchführung mehrtägiger Dienstreisen sowie zur ständigen Fort- und Weiterbildung wird vorausgesetzt.
Aufgrund der teilweise anspruchsvollen und kostenintensiven Fortbildungsmaßnahmen wird eine mittelfristige Dienstverrichtung im Landeskriminalamt (mindestens 5 Jahre) angestrebt.
Wünschenswert wären
- Kenntnisse der Betriebssysteme ab Windows 11 Windows Server, Kenntnisse Linux Debian (inkl. Bash/Shell-Programmierung).
- Kenntnisse in den Virtualisierungstechniken Hyper-V, Vmware ESXi, Proxmox und Containerisierung.
- Fachkenntnisse der Entwicklungssprachen C, C++, C#, Visual Basic, Java, PHP, Python, Rust, usw.
Wer sind wir? Was tun wir? - das LKA stellt sich kurz vor
Wir sind in Rheinland-Pfalz die Zentralstelle für die Kriminalitätsbekämpfung. Die Internationalisierung der Kriminalität stellt die Polizei vor die Aufgabe, Bürger und Gesellschaft nicht nur vor örtlichen Kriminalitätsphänomenen zu schützen, sondern sich auch auf Entwicklungen auszurichten, die an Landes- oder Staatsgrenzen nicht Halt machen. Dies erfordert Expertenwissen, das wir mit Dir erweitern und den örtlichen Polizeibehörden zur Verfügung stellen wollen.
Das bieten wir
- Wir unterstützen im Rahmen der Möglichkeiten flexible Dienstzeitgestaltung, Telearbeit und mobiles Arbeiten, sofern die sachlichen, technischen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt einer mindestens 6-monatigen Einarbeitungszeit am Dienstort in Mainz.
- Wir fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützen grundsätzlich die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Teilzeitwünsche sind unter Angabe von Umfang, Lage und Verteilung der täglichen Arbeitszeit in der Bewerbung anzugeben. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der stellenspezifischen Anforderungen entsprochen werden kann.
- Die arbeitsvertraglichen Bedingungen und das Entgelt richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Erfüllung der tarifrechtlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung zunächst bis Entgeltgruppe 11 TV-L möglich.
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Wir freuen uns auf Deine Bewerbung per E-Mail (vorzugsweise in einer PDF-Datei, max. 5 MB) an
Wichtige Informationen
- Die sicherheitsmäßige Eignung stellt ein konstitutives Merkmal des Anforderungsprofils dar. Bewerberinnen und Bewerber können daher bereits während des laufenden Auswahlverfahrens wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen werden, sofern die erforderliche Mitwirkung (insbesondere die Abgabe der vollständigen Sicherheitserklärung) verweigert oder verzögert wird oder sich bereits im Verfahren tatsächliche Anhaltspunkte für ein Sicherheitsrisiko bzw. berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue oder persönlichen Zuverlässigkeit ergeben. Im Interesse einer zeitnahen Aufgabenwahrnehmung kann die Besetzung der Stelle bereits vor dem formellen Abschluss der Sicherheitsüberprüfung im Rahmen einer vorläufigen Aufgabenübertragung erfolgen. Eine Einstellung bzw. Übertragung des Dienstpostens steht daher ausdrücklich unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Abschlusses der Sicherheitsüberprüfung ohne Feststellung eines Sicherheitsrisikos (§ 7 LSÜG i. V. m. § 17 LSÜG).
- Bei Tarifbeschäftigten wird das Arbeitsverhältnis unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass kein Sicherheitsrisiko festgestellt wird, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht; bei Feststellung eines Sicherheitsrisikos endet das Arbeitsverhältnis. Bei Beamtinnen und Beamten erfolgt die Zuweisung des Dienstpostens vorläufig; die Feststellung eines Sicherheitsrisikos schließt die Feststellung der Bewährung sowie die dauerhafte Übertragung des Dienstpostens aus.
- Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Du die Gewähr dafür bietest, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Dir mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift „Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ vom 7. Juli 2025, die zugehörige „Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ sowie die „Liste extremistischer Organisationen“ mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen. Diese Dokumente findest Du zu Informationszwecken bereits auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter“ mit der Bezeichnung „Erklärung zur Verfassungstreue“.
- Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG; eine Ablichtung Deines Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmst Du – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Deiner Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG. Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung findest Du auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin / Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige / Tarifbeschäftigter“. Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
- Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
- Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Im Rahmen des rheinland-pfälzischen Frauenförderprogramms streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
- Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
- Wir versenden keine Eingangsbestätigungen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen kann leider nicht erfolgen. Es wird daher um Vorlage entsprechender Kopien und Abschriften gebeten. Eine datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird zugesichert. Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) findest Du im Internetauftritt der Polizei Rheinland-Pfalz: https://www.polizei.rlp.de/ueber/datenschutz.
Du hast noch Fragen? Kontaktiere uns
Für Fragen zum Verfahren steht Dir Frau Inessa Seel (Dezernat 14), Telefon: 06131/65-61411, gerne zur Verfügung.
Für Fachfragen wende Dich gerne jederzeit an Herrn Philipp Bauer (Leiter Dezernat 13), Telefon: 06131/65-61301.
Oder richte Dein Anliegen gerne per E-Mail an DeinJobimLKA@polizei.rlp.de.
Die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Fachdezernat ist ausdrücklich erwünscht.

