Sachgebietsleitung (m/w/d) PV4 - Haushalt/Finanzen Beauftragte/-r für den Haushalt
Das Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr sucht für das Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik (PP ELT) eine
Sachgebietsleitung (m/w/d)
PV4 – Haushalt/Finanzen
Beauftragte/-r für den Haushalt
(Kennziffer: 14/7/PV4/2026)
am Standort Mainz.
Die Funktion ist der Besoldungsgruppe A 13 / A 14 Landesbesoldungsordnung zugeordnet.
Das PP ELT ist „DER“ Dienstleister der Polizei Rheinland-Pfalz. Fachlichkeiten und Zuständigkeit der sieben Abteilungen des PP ELT umfassen die spezifische Einsatzunterstützung auf Landes- und Bundesebene (Bereitschaftspolizei und Spezialeinheiten) sowie die Einsatzkompetenz auf den schiffbaren Wasserstraßen des Landes (Wasserschutzpolizei).
Die Aufgabenwahrnehmung in den Bereichen Beschaffung, Technik und Gesundheitsmanagement erfolgt in landesweiter Zuständigkeit für alle Polizeibehörden sowie für weitere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsauftrag des Landes Rheinland-Pfalz. Hinzu kommen die Verwaltung des Personals und des Haushalts sowie der Liegenschaften des Präsidiums.
Standorte des Präsidiums befinden sich im gesamten Bundesland. Liegenschaften in Mainz, Enkenbach-Alsenborn, Koblenz und Wittlich-Wengerohr werden ergänzt um insgesamt sieben Wasserschutzpolizeistationen und Außenstellen sowie um den Standort der Polizeihubschrauberstaffel in Winningen. Aufnahme des Wirkbetriebs des PP ELT ist 2017; die Zahl der Beschäftigten beläuft sich auf mehr als 1.900 Personen.
Das Sachgebiet PV4 Haushalt/Finanzen innerhalb der Abteilung Polizeiverwaltung des PP ELT ist zuständig für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit den einschlägigen Teilbereichen des Landeshaushaltes. Dies umfasst nicht bloß die Verantwortung der haushaltsrechtlichen Angelegenheiten für das eigene Präsidium mit seinen zahlreichen Liegenschaften, sondern vielmehr auch für eine Vielzahl landesweiter Projekte und Beschaffungsvorhaben, sowohl im Bereich der Führungs- und Einsatzmittel als auch in den Bereichen Digitalfunk, Leitstelleninfrastruktur und IT. Die 18 Mitarbeitenden des Sachgebiets kümmern sich dabei um alle finanziellen Angelegenheiten von der Haushaltsplanung über das Finanzcontrolling, das Berichtswesen, die Abwicklung von Zuweisungen und Mittelanforderungen sowie das finanzielle Vertragsmanagement bis hin zur Anweisung der Rechnungen und die Führung von Zahlstellen.
Ihre Aufgaben
- Leitung des Sachgebietes PV 4, Dienst- und Fachaufsicht über die nachgeordneten Mitarbeitenden
- Grundsatzfragen der Haushalts- und Finanzplanung und Aufstellung der Haushaltspläne sowie Kontrolle des Haushaltsvollzuges gemäß § 7 LHO, einschließlich Hochrechnungen und Mittelnachforderung
- Implementierung betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente; Grundsatzfragen der Kostenrechnung
- Mitzeichnung von Verträgen mit finanzieller Auswirkung sowie Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen in Finanzangelegenheiten
Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber ist als Beauftragter für den Haushalt gemäß § 9 LHO dem Polizeipräsidenten des PP ELT unmittelbar unterstellt und leitet in Personalunion das Sachgebiet PV 4 Haushalt/Finanzen.
Anforderungsprofil
- Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für das vierte Einstiegsamt der Fachrichtung Verwaltung und Finanzen mit einschlägigem Studienabschluss oder
Beamtinnen und Beamte des dritten Einstiegsamtes der Fachrichtung "Verwaltung und Finanzen", die sich mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 befinden und entsprechender Bereitschaft zur Absolvierung der Fortbildungsqualifizierung für das Statusamt A14 LBesO der Fachrichtung Verwaltung und Finanzen
- mehrjährige vertiefte Vorkenntnisse im Bereich des Haushaltsrechts
- erste Führungserfahrung
- fachlich kompetente Persönlichkeit mit der Fähigkeit zur leitbildorientierten Mitarbeiterführung
- Bereitschaft, die im Rahmen der familienfreundlichen Personalführung und des Gender Mainstreamings angestrebten Ziele umzusetzen
- rasche Auffassungsgabe
- ausgeprägtes strategisches Denk- und Urteilsvermögen
- sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
- Fähigkeit zum konzeptionellen Arbeiten
- Selbstständigkeit und Entschlusskraft
- Verantwortungsbereitschaft und -bewusstsein
- Organisationsfähigkeit und Flexibilität
- Kooperations- und Teamfähigkeit
- Verhandlungsgeschick
- Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen.
Unser Angebot
Im Rahmen der Unterstützung einer guten Work-Life-Balance sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bieten wir eine möglichst flexible Dienstzeitgestaltung.
Das Wohlbefinden unserer Beschäftigten steht an oberster Stelle und wird daher durch ein ausgeprägtes Behördliches Gesundheitsmanagement unterstützt.
Wir legen Wert auf persönliche Gestaltungsspielräume in einer wertschätzenden, vertrauensvollen Arbeitsumgebung und geben Möglichkeiten zur gezielten, fachlichen Aus- und Weiterbildung.
Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen ist grundsätzlich eine Einstellung in einem Beamtenverhältnis bis zur Besoldungsgruppe A 14 LBesG möglich.
Die zu besetzende Stelle umfasst eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden und ist für Teilzeitkräfte grundsätzlich geeignet. Teilzeitwünsche sind unter Angabe von Umfang und Verteilung der täglichen Arbeitszeit in der Bewerbung anzugeben. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.
Werte
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Wir sind bestrebt, den Frauenanteil unserer Beschäftigten zu erhöhen und daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Im Bereich der rheinland-pfälzischen Polizei wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch familienfreundliche Regelungen und Maßnahmen unterstützt.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Sinne des § 2 SGB IX werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein Nachweis über die Schwerbehinderteneigenschaft ist der Bewerbung beizufügen.
Soweit es sich bei der ausgeschriebenen Stelle um eine sogenannte „sicherheitsempfindliche Tätigkeit“ handelt, ist die endgültige Übertragung dieser Stelle abhängig von der erfolgreich und erkenntnisfrei abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfung nach dem LSÜG (Landessicherheitsüberprüfungsgesetz).
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift ‚Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom 7. Juli 2025, die zugehörige ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ (Anlage 1) sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage 2) mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.
Die Verwaltungsvorschrift, die 'Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website
https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads
unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG; eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG. Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website
https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads
unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/ Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘. Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
Kontakt
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Herr Thorsten Müller (Tel.: 06131/65-87000) Leitung der Abteilung Polizeiverwaltung, für personalrechtliche Fragestellungen Frau Aylin Aksoy (Tel.: 06131/65-87316) aus dem Sachgebiet PV 3 – Personal/Soziales gerne zur Verfügung.
Bitte senden Sie Ihre deutschsprachigen vollständigen Bewerbungsunterlagen fristgerecht bis spätestens zum 8. Juli 2026 an das
Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik
Sachgebiet Personal/Soziales
Postfach 100 131
55133 Mainz
oder elektronisch an PPELT.PV3.Bewerbungen@polizei.rlp.de (maximal 5 MB, eine zusammenhängende PDF-Datei).
Bitte stellen Sie uns ausschließlich Kopien (ohne Mappe, Heftung oder Büroklammern) zur Verfügung.
Es erfolgt keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen, diese werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie im Internetauftritt der Polizei Rheinland-Pfalz unter:
https://www.polizei.rlp.de/ueber/datenschutz.
