Technische Assistenz (m/w/d) (z.B. BTA, CTA, MTA) im Dezernat 32 DNA Analytik/Biologie
Arbeitsbeginn: 01.10.2026
Arbeitszeit: Vollzeit / Teilzeit
Beschäftigungsdauer: unbefristet
Eingruppierung: bis Entgeltgruppe 9b TV-L
Standort: Mainz
Bewerbungsfrist: 18.05.2026
Zu den Serviceleistungen des Dezernats 32 – DNA-Analytik / Biologie – gehören u.a. die Suche, Sicherung und Analyse biologischer Spuren an Beweismitteln, die in Strafverfahren sichergestellt wurden.
Deine Aufgaben
- Sicherung, Charakterisierung, Dokumentation, sachgerechte Asservierung und Verwaltung von Spuren- und Vergleichsmaterial.
- DNA-analytische Auswertung von Spuren- und Vergleichsmaterial.
- Labortechnischer Abschluss der Fallbearbeitung.
- Tätigkeiten im Bereich des Labor- und Vorgangsmanagements, z. B. Registrierung und Bearbeitung der eingehenden kriminaltechnischen Untersuchungsanträge im Vorgangsverwaltungssystem.
Das bringst Du mit
- Abgeschlossene Ausbildung zur/ zum biologisch-technischen Assistent/in mit staatlicher Anerkennung oder vergleichbare anerkannte Ausbildung (CTA, MTA etc.).
- Erfahrungen mit Office-Anwendungen (Word, Excel).
- Gute Englischkenntnisse.
- Fachkompetenz, gute Auffassungsgabe, analytisches Denk- und Urteilsvermögen, gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Einfallsreichtum und Initiative, Selbstständigkeit, Belastbarkeit, hohes Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft, Organisationsfähigkeit; auf Kooperations- und Teamfähigkeit wird großen Wert gelegt.
- Bereitschaft zur Teilnahme an einer Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfung (siehe unten unter „wichtige Informationen“).
Die Bereitschaft zur Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst, zur lageabhängigen flexiblen Arbeitszeitgestaltung, zur Durchführung mehrtägiger Dienstreisen sowie zur ständigen Fort- und Weiterbildung wird vorausgesetzt.
Wünschenswert wären
- Erfahrungen in molekularbiologischen Arbeitstechniken (DNA-Isolierungen, PCR, Fragmentanalysen, Kapillarelektrophorese).
- Sicherer Umgang mit Mikroliterpipetten.
- Grundkenntnisse der Labororganisation und des Labormanagements sowie im Bereich der Qualitätssicherung.
- Grundkenntnisse im Umgang mit elektronischen Dokumentationssystemen.
Wer sind wir? Was tun wir? - das LKA stellt sich kurz vor
Wir sind in Rheinland-Pfalz die Zentralstelle für die Kriminalitätsbekämpfung. Die Internationalisierung der Kriminalität stellt die Polizei vor die Aufgabe, Bürger und Gesellschaft nicht nur vor örtlichen Kriminalitätsphänomenen zu schützen, sondern sich auch auf Entwicklungen auszurichten, die an Landes- oder Staatsgrenzen nicht Halt machen. Dies erfordert Expertenwissen, das wir mit Dir erweitern und den örtlichen Polizeibehörden zur Verfügung stellen wollen.
Das bieten wir
- Flexible Dienstzeitgestaltung.
- Wir fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützen grundsätzlich die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Die zu besetzende Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der stellenspezifischen Anforderungen entsprochen werden kann.
- Die arbeitsvertraglichen Bedingungen und das Entgelt richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Erfüllung der tarifrechtlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis Entgeltgruppe 9b TV-L möglich.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann bewirb Dich jetzt!
Wir freuen uns auf die Übersendung Deiner Bewerbungsunterlagen, insbesondere Motivationsschreiben, Lebenslauf, Bildungsabschlüsse, Arbeitszeugnisse sowie ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung (siehe Rubrik „Wichtige Informationen“) per E-Mail (vorzugsweise in einer PDF-Datei, max. 5 MB) an
oder postalisch an
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Dezernat 14 – Personal –
Valenciaplatz 1 - 7
55118 Mainz
Wichtige Informationen
- Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Du die Gewähr dafür bietest, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Dir mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift „Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ vom 7. Juli 2025, die zugehörige „Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ sowie die „Liste extremistischer Organisationen“ mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen. Diese Dokumente findest Du zu Informationszwecken bereits auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter“ mit der Bezeichnung „Erklärung zur Verfassungstreue“.
- Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG; eine Ablichtung Deines Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmst Du – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Deiner Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG. Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung findest Du auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter“. Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
- Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
- Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Sinne des § 2 SGB IX werden bei entsprechender Eignung besonders berücksichtigt.
- Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
- Wir versenden keine Eingangsbestätigungen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen kann leider nicht erfolgen. Es wird daher um Vorlage entsprechender Kopien und Abschriften gebeten. Eine datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird zugesichert. Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) findest Du im Internetauftritt der Polizei Rheinland-Pfalz: https://www.polizei.rlp.de/ueber/datenschutz.
Du hast noch Fragen? Kontaktiere uns
Für Fragen zum Verfahren steht Dir Frau Inessa Seel (Dezernat 14), Telefon: 06131/65-61411, gerne zur Verfügung.
Für Fachfragen wende Dich gerne jederzeit an Frau Dr. Stefanie Grethe (Leitung Dezernat 32), Telefon: 06131/65-63200.
Oder richte Dein Anliegen gerne per E-Mail an Dein Job im LKA.
Die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Fachdezernat ist ausdrücklich erwünscht.
