Volljurist*in (m/w/d) für Arbeitsrecht
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) gehört zu den großen Universitäten in Deutschland. In der Wissenschaftsregion Rhein-Main entfaltet sie ihre Leistungsstärke, Innovationskraft und Dynamik. Als Volluniversität ermöglicht die JGU ein Fachgrenzen überschreitendes Lehren und Lernen und eröffnet großes Potenzial für international renommierte, interdisziplinäre Forschung. Fast all ihre Einrichtungen vereint die JGU auf einem innenstadtnahen Campus – ein Ort lebendiger akademischer Kultur für Forschende, Lehrende und Studierende aus allen Kontinenten.
Volljurist*in (m/w/d) für Arbeitsrecht
Ihre Aufgaben:
Sie werden Teil des Teams der Abteilung Rechtsangelegenheiten des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten und übernehmen insbesondere folgende Aufgaben im Arbeitsbereich Zivilrechtliche Angelegenheiten:
- Sie bearbeiten alle im Dezernat anfallenden arbeitsrechtlichen Grundsatzangelegenheiten und übernehmen die Schnittstellenfunktion zwischen der Abteilung Rechtsangelegenheiten und der Abteilung Personal
- Sie bearbeiten Fragen des Personalvertretungsrechts und arbeiten an der Erstellung und Überarbeitung von Dienstvereinbarungen mit
- Sie bringen Ihre arbeitsrechtliche Expertise in die Digitalisierung von Prozessen im Dezernat ein
- Sie konzipieren interne Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen zum Arbeitsrecht
- Sie beraten das Präsidium und die Organisationseinheiten der JGU
- Sie vertreten die JGU in Rechtsstreitigkeiten der genannten Rechtsgebiete
Ihr Profil:
- abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Rechtswissenschaft mit Befähigung zum Richteramt (zweites juristisches Staatsexamen, idealerweise mit Mindestnote "befriedigend")
- idealerweise Kenntnisse im Aufgabenbereich und/oder Bereitschaft zur intensiven Einarbeitung in den Aufgabenbereich und zur laufenden Fortbildung
- gute Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften
- sicherer Umgang mit den gängigen Microsoft-Office-Anwendungen
- verhandlungssichere Deutsch- und Englischkenntnisse (jeweils mind. C1)
- Kenntnisse der Organisationsstruktur der JGU sind vorteilhaft
- Teamgeist, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Eigeninitiative und hohes persönliches Engagement
- sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
Wir bieten:
- Sichere und transparente Vergütung nach dem Tarifvertrag der Länder sowie weitere Zusatzleistungen wie eine Jahressonderzahlung und betriebliche Altersversorgung
- Flexible Arbeitszeiten, 30 Tage Urlaub und faire Regelungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Gemeinsam bringen wir auf dem lebendigen und dynamischen Campus Wissenschaft und Gesellschaft voran
- Möglichkeit zur Nutzung von Corporate Benefits
- Partizipative und offene Betriebskultur
- Vielfältige Angebote für die Entfaltung Ihrer Talente und Perspektiven
- Nahe der Mainzer City gelegen ist der Campus mit allen Verkehrsmitteln bestens erreichbar und mit unserem geförderten Deutschlandticket haben Sie eine lebendige und kulturell vielseitige Stadt bequem in Reichweite
Die Stelle wird nach EG 13 TV-L vergütet und ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen.
Bei Interesse an einer Vollzeitstelle empfehlen wir Ihnen, sich gleichzeitig auch auf die aktuell ausgeschriebene Stelle (50 %) als Volljurist*in (m/w/d) für Vertrags- und Deputatsrecht mit der Kennnummer J129-2026 zu bewerben.
Wir sind ein Ort der Vielfalt und begrüßen qualifizierte Bewerbungen von Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen.
Bewerbungen älterer Menschen sind erwünscht.
Menschen mit Schwerbehinderung und die ihnen nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellten Menschen mit Behinderung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Sie sehen in diesen vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben eine persönliche Herausforderung? Dann bewerben Sie sich jetzt bis zum 27.07.2026 über unseren Button „Jetzt bewerben“ mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen [Anschreiben, Lebenslauf, relevante (Arbeits-)Zeugnisse (ggf. mit deutscher Anerkennung)].
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten.
