Fachbereichsleiter (m/w/d) im Fachbereich Ordnungswesen
Stellenausschreibung
Die Stadt Marlow ist eine amtsfreie Gemeinde mit ca. 4.700 Einwohnern im Westen des Landkreises Vorpommern-Rügen.
In der Stadt Marlow ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Fachbereichsleiter (m/w/d)
im Fachbereich Ordnungswesen
zu besetzen.
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Die Vergütung erfolgt – bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen –
nach der Entgeltgruppe 9c TVÖD VKA.
Folgende Tätigkeiten sind schwerpunktmäßig auszuüben:
- Fachliche Leitung des Fachbereiches Ordnungswesen (Aufgabenverteilung, Ergebniskontrolle, Qualitätssicherung, Weiterentwicklung des Fachbereichs)
- Entscheidung in schwierigen Einzelfällen gemeinsam mit der Sachbearbeitung
- Bearbeitung allgemeiner Angelegenheiten der Sicherheit und Ordnung/ Gefahrenabwehr
- Zentrale Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zuständigkeitsbereich der Stadt Marlow (außer ruhender Verkehr)
- Bearbeitung der Aufgaben im Bereich Brandschutz
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Wahlen und Abstimmungen
- Führung des Melderegisters
- Bearbeitung von Angelegenheiten des Pass- und Ausweiswesen
- Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz (öffentlich-rechtliche Namensänderungen)
- Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung von Führungszeugnissen / Gewerbezentralregisterauskünften
- Bearbeiten von Anträgen auf Untersuchungsberechtigungsscheine nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- Amtliche Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien
- Ständige Vertretung Standesamt
Erforderliche berufliche Qualifikationen und Anforderungen:
- die erfolgreich absolvierte Prüfung zum Verwaltungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II) bzw. eines gleichwertigen Abschlusses in einem Studiengang der öffentlichen Verwaltung
- einschlägige Berufserfahrung in der kommunalen Verwaltung, insbesondere im Bereich Ordnungswesen
- Erfahrung in der fachlichen Anleitung von Mitarbeitenden einer öffentlichen Verwaltung
- Führerschein Klasse B
Für die Tätigkeit erwarten wir:
Für diese verantwortungsvolle Position im öffentlichen Dienst suchen wir eine engagierte und serviceorientierte Persönlichkeit mit einem hohen Maß an Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein. Erwartet werden eine selbständige und strukturierte Arbeitsweise sowie ausgeprägtes Verhandlungsgeschick im Umgang mit unterschiedlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.
Sie verfügen über Moderationskompetenz und verstehen es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kooperativ, wertschätzend und zielorientiert anzuleiten. Dabei zeichnen Sie sich durch Engagement, Zuverlässigkeit und Freude an verantwortungsvollen Aufgaben aus.
Ein gutes Organisationsvermögen, Teamfähigkeit sowie ein serviceorientiertes Handeln gehören ebenso zu Ihrem Profil wie wirtschaftliches Denken und Kostenbewusstsein. Darüber hinaus bringen Sie konzeptionelle Fähigkeiten sowie die Bereitschaft mit, interdisziplinär zu denken und zu handeln, um komplexe Aufgabenstellungen lösungsorientiert zu bearbeiten.
Hinweise:
Weitergehende Auskünfte erteilt Herr Gehrke unter 038221/410-26.
Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es wird daher empfohlen, auf eine eventuelle Schwerbehinderung/Gleichstellung bereits im Bewerbungsschreiben hinzuweisen.
Die Vorstellungsgespräche für diese Position sind für den 03.06.2026 vorgesehen.
Wenn Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, senden Sie bitte ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit dem Kennwort „FBL Ordnungswesen“ bis zum 27.05.2026 per E-Mail an personal@stadtmarlow.de.
Die Unterlagen sind in diesem Fall im PDF-Format zu übersenden. Die Bewerbungsanlagen sind in einer Datei zusammenzufassen. Die Dateigröße darf 5 MB nicht überschreiten.
Bei schriftlichen Bewerbungen sind die nötigen Unterlagen in Kopie einzureichen.
Stadt Marlow
- Der Bürgermeister -
Personalabteilung
z.Hd. Herr Gehrke
Am Markt 1
18337 Marlow
Aus Kostengründen bitten wir die Bewerber/innen, bei einer schriftlichen Bewerbung die nötigen Unterlagen in Kopie einzureichen. Diese werden nicht zurückgesandt und nach der Besetzung der Stelle vernichtet.
Im Rahmen einer Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
gez.
Andreas Kröger
Bürgermeister
