Leitung des Amtes für Stadtplanung und Liegenschaften (m, w, d)
Die Stadt Meißen, eine über 1000 Jahre alte historisch gewachsene Stadt, steht vor der spannenden Herausforderung, Tradition und Moderne in Einklang zu bringen. Im Baudezernat arbeiten wir täglich daran, Meißen für unsere Bürgerinnen und Bürger noch lebens- und liebenswerter zu gestalten. Dabei prägen der gesellschaftliche Wandel und klimapolitische Anforderungen maßgeblich unsere Arbeit. Als Teil des Baudezernates verantwortet das Amt für Stadtplanung und Liegenschaften die zentrale Steuerung und Umsetzung vielfältiger städtebaulicher und planerischer Aufgaben. Für die anspruchsvolle und vielseitige Leitungsfunktion des Amtes suchen wir eine engagierte, erfahrene Persönlichkeit, die mit Führungskompetenz und strategischem Weitblick die Aufgaben verantwortungsvoll steuert und die städtebauliche Entwicklung Meißen aktiv mitgestaltet.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Großen Kreisstadt Meißen die Stelle als
Leitung des Amtes für Stadtplanung und Liegenschaften (m, w, d)
zu besetzen. Die unbefristete Vollzeitstelle ist nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 12 eingruppiert. Die Stelle ist für eine Besetzung in Teilzeit nicht geeignet und darüber hinaus im Verwaltungsstab bei Großschadensereignissen und Katastrophen eingebunden.
Die Aufgabenschwerpunkte sind:
- Leiten und Steuern des Amtes durch Übernahme der Verantwortung für Personal, Organisation und Budget
- eigenverantwortliche Planung, Steuerung und Umsetzung stadtplanerischer Projekte unter Berücksichtigung kommunaler, regionaler und übergeordneter Zielsetzungen
- Entwicklung und Ausarbeitung innovativer städtebaulicher Konzepte zur nachhaltigen Entwicklung
Eine Anpassung der Stelleninhalte bleibt vorbehalten.
Anforderungsprofil der Stelle:
- abgeschlossene Hochschulbildung (z. B. Diplom (FH, BA), Bachelor (FH, BA oder Uni)) vorzugsweise der Fachrichtung Stadtplanung, Architektur, Raumplanung oder eine vergleichbare Qualifikation
- einschlägige Berufserfahrung vorzugsweise im kommunalen Bereich oder im Bereich der öffentlichen Verwaltung
- gute Deutschkenntnisse mindestens des Sprachniveaus C1 (GER)
- fundierte Kenntnisse im Bau-, Planungs- und Verwaltungsrecht (insbesondere BauGB, BauNVO, HOAI; VOB, AHO, Kommunal- und Haushaltsrecht)
- fundierte Kenntnisse und nachgewiesene Erfahrung in der Führung und Entwicklung von Teams sowie in der eigenständigen Leitung und Steuerung von Projekten und der Konzeptarbeit
- sicherer Umgang mit städtebaulichen Planungsverfahren und (kommunalen) Verwaltungsprozessen von Vorteil
- Organisations- und Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsfähigkeit und sicheres Auftreten gepaart mit ausgeprägter sozialer Kompetenz
- IT-Affinität für zukünftige Digitalisierungsaufgaben der öffentlichen Verwaltung
Wir bieten Ihnen eine spannende, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit mit Führungsverantwortung. Freuen Sie sich auf vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie attraktive Vorteile des öffentlichen Dienstes, darunter ein monatlicher steuerfreier Sachbezug, eine jährliche Sonderzahlung, vermögenwirksame Leistungen und 30 Tage Urlaub pro Kalenderjahr. Zusätzlich profitieren Sie von der betrieblichen Altersversorge, vergünstigten ÖPNV-Tickets und der Möglichkeit von Fahrradleasing im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Damit Beruf und Privatleben optimal miteinander harmonieren, ermöglichen wir Ihnen flexible Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitregelung sowie die Option auf mobiles Arbeiten. Im Bereich Gesundheitsförderung unterstützen wir Sie unter anderem mit einem Zuschuss für eine Bildschirmbrille und laden Sie herzlich zu unseren regelmäßigen Gesundheitstagen ein.
Ihre aussagefähigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse, Beurteilungen) reichen Sie bitte bis zum 26.07.2026 bevorzugt über unser elektronisches Bewerberportal ein. Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung bitte an:
Stadt Meißen
Haupt- und Personalamt
Markt 1
01662 Meißen
oder per Mail (eine PDF-Datei mit max. 5 MB) an:
Kosten die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Ohne frankierten Rückumschlag erfolgt keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten für die Dauer des laufenden und zukünftigen Stellenbesetzungsverfahrens einverstanden.
Angesichts der in der Stadtverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Bei Fragen zum Besetzungsverfahren steht Ihnen Frau Claus unter 03521 467-471 bzw. steffi.claus@stadt-meissen.de gern zur Verfügung.
Meißen, den 02.07.2026
Markus Renner
Oberbürgermeister
