Mitarbeiter Garten- und Landschaftspflege (m, w, d)
Im städtischen Bauhof ist zum 01.09.2026 folgende Stelle zu besetzen:
Mitarbeiter Garten- und Landschaftspflege (m, w, d)
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle, welche nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 5 eingruppiert ist. Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Die Aufgaben der Stelle umfassen im Wesentlichen:
- Durchführen von Wechselbepflanzungen auf Grün- und Parkanlagen innerhalb des Stadtgebietes von Meißen einschließlich Gestalten von großen Pflanzgefäßen mit Blüh- und Grünpflanzenarten
- Durchführen von landschaftspflegerischer Arbeit auf den Grün-, Park- und Spielplatzanlagen sowie straßenbegleitenden Grünflächen innerhalb des Stadtgebietes von Meißen
- Durchführen der Bewässerung auf den Grün-, Park- und Spielplatzanlagen sowie straßenbegleitenden Grünflächen innerhalb des Stadtgebietes von Meißen
- Durchführen der Planung und Beschaffung von Zier- und Staudenpflanzen für die Wechselbepflanzung
- Mitarbeit im gesamten Arbeitsablauf des Bauhofes – insbesondere:
Durchführen des manuellen und maschinellen Winterdienstes nach Priorität, Witterung und Einsatzplan; fachliches Begleiten des eingesetzten saisonalen Personals im Rahmen geringfügiger Beschäftigungen; Reinigen und Pflegen der im Bereich eingesetzten Maschinen, Geräte und Fahrzeuge
Anforderungsprofil der Stelle:
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung als Gärtner/-in - Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau - oder vergleichbare Qualifikationen.
Sie verfügen über Kenntnisse in den Fachrichtungen Zierblumen, Strauch- und Staudenarten sowie über gärtnerisches Geschick und eine ausgeprägte Teamfähigkeit. Erfahrungen in der Bedienung von Maschinen und Geräten, die üblicherweise im gärtnerischen Bereich eingesetzt werden, sind wünschenswert.
Mit Ihrem Engagement möchten Sie einen wertvollen Beitrag zur Wahrung und Weiterentwicklung eines sauberen, einladenden Stadtbildes – insbesondere mit Blick auf das 1100-jährige Jubiläum unserer Stadt im Jahr 2029 – leisten.
Darüber hinaus sind Sie im Besitz eines Führerscheins der Fahrerlaubnisklassen B sowie C oder CE. Sie arbeiten selbstständig, sorgfältig, strukturiert, sind stressresistent, körperlich belastbar und besitzen die Fähigkeit Probleme eigenständig zu lösen. Die Arbeit im Schichtdienst, an Wochenenden und Feiertagen sowie Rufbereitschaft stellt für Sie kein Problem dar.
Des Weiteren sind gute Deutschkenntnisse mindestens des Sprachniveaus C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erforderlich.
Wir bieten Ihnen:
Für diese interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit bieten wir ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des öffentlichen Dienstes, z. B. ein monatlicher steuerfreier Sachbezug, eine jährliche Sonderzahlung, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr, eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung sowie Fahrradleasing im Rahmen einer Entgeltumwandlung und Vergünstigungen im ÖPNV mittels Jobticket. Im Zuge unserer Gesundheitsförderung wird die Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Gesundheitstagen ermöglicht.
Bewerbungsfrist: 13.09.2026
Bei Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen der der Bauhofleiter Herr Nico Müller unter 03521 467‑380 bzw. Nico.Mueller@stadt-meissen.de gern zur Verfügung.
Angesichts der in der Stadtverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse, Beurteilungen) richten Sie bitte an:
Stadt Meißen
Haupt- und Personalamt
Markt 1
01662 Meißen
oder per Mail (eine PDF-Datei mit max. 5 MB) an:
hauptamt@stadt-meissen.de
Kosten die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Ohne frankierten Rückumschlag erfolgt keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten für die Dauer des laufenden und zukünftigen Stellenbesetzungsverfahrens einverstanden.
Meißen, den 19.08.2026
Markus Renner
Oberbürgermeister
