Friedhofsgärtner / Friedhofsgärtnerin (m/w/d)
Im Bereich Stadtgrün und Friedhöfe ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
Friedhofsgärtner / Friedhofsgärtnerin (m/w/d)
Entgeltgruppe 5 TVöD, Vollzeit, Betriebsrente
In Abhängigkeit der einschlägigen Berufserfahrung liegt die Entgeltspanne derzeit zwischen ca. 3.150 € und 3.800 €.
Zu Ihren Stellenaufgaben gehören selbständige Arbeiten und Teamarbeit insbesondere in der gärtnerischen Pflege und Unterhaltung der städtischen Friedhofsanlagen unter Gewährleistung eines sicheren und störungsfreien Friedhofsbetriebs.
Voraussetzungen für die Übertragung der Stelle sind
- eine entsprechend abgeschlossene Berufsausbildung, idealerweise aus der Fachrichtung Friedhofswesen, Zierpflanzenbau oder Gala-Bau
- Praktische Erfahrung und sicherer Umgang mit gärtnerischen Maschinen und Geräten
- volle körperliche Belastbarkeit
- Kommunikationsfähigkeit mit Deutschkenntnissen (mind. C1-Niveau)
- der Besitz der Führerscheinklasse B
- die Bereitschaft zum Dienst auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit (insbesondere Winterdienstarbeiten)
Wir bieten:
- einen sicheren und abwechslungsreichen Arbeitsplatz
- eine Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung und vermögenswirksame Leistungen
- eine arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung (Betriebsrente)
- bezahlte Freistellung an Heilig Abend und Silvester
- einen Zuschuss zum Deutschlandticket als Jobticket
- Fahrradleasing
- ein umfangreiches Mitarbeiter-Benefits Programm, wie z. B. betriebliche Altersvorsorge, Gesundheitsmanagement und Betriebsausflug
Bewerbungen können bis spätestens 29.11.2026 eingereicht werden an:
Stadt Memmingen, Personalamt, Marktplatz 1, 87700 Memmingen
oder im pdf-Format
per Email an
personalamt@memmingen.de
per Datentransfer über
datentransfer.memmingen.de/submit/personalamt
Für Fragen zur Beschäftigung wenden Sie sich bitte an Herrn Wiest (Tel. 08331/850-1301). Fachliche Informationen erhalten Sie bei Herrn Koch (Tel. 08331/850-2850).
Die Stadt Memmingen hat sich verpflichtet, bei Stellenbesetzungen die Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz in besonderem Maße zu erfüllen.

