Brandmeisteranwärter (m/w/d)
Brandmeisteranwärter (m/w/d) im Bürger- und Ordnungsamt
Stellenausschreibung 16/2026
Stadt verwalten. MEHR mitgestalten.
Als Trägerin einer Freiwilligen Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften unterhält die Stadt Merseburg eine ständig besetzte Feuerwache in Staffelstärke. Am Standort der Hauptfeuerwache sind die hauptamtliche Wache, die Stadtwehrleitung und die Ortsfeuerwehr Merseburg stationiert. Die anderen Ortsfeuerwehren verteilen sich dezentral über die insgesamt 5 Ortsteile der Stadt Merseburg. Ausgebildete Brandmeister sind im Lösch- und Bergungseinsatz tätig, bedienen umfangreiche feuerwehrtechnische Geräte, sind als Fahrer von Lösch- und Sonderfahrzeugen oder als Truppmann im Einsatzdienst. Dabei sind die klassischen Aufgaben die Bekämpfung von Bränden, die Rettung von Menschen und Tieren aus Notlagen, die technische Hilfeleistung, die Abwehr von Katastrophen und die Durchführung des Rettungsdienstes.
Vorbereitungsdienst
Die Brandmeister-Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst dauert 18 Monate. Die theoretische Ausbildung erfolgt im Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge. Die praktische Ausbildung erfolgt bei der Feuerwehr Merseburg, die Rettungssanitäterausbildung erfolgt bei externen Praxispartnern. Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes zum 01.04.2027.
Anforderungsprofil
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
die Zugangsvoraussetzungen der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt gem. § 14 Landesbeamtengesetz Sachsen-Anhalt (LBG LSA) erfüllt:
- mindestens über den Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene für den feuerwehrtechnischen Dienst förderliche Berufsausbildung (z.B. handwerkliche, technische oder naturwissenschaftliche Ausbildung), auch Rettungsassistent/in /Notfallsanitäter/in nachweisen kann
- am Tag der Einstellung (01.04.2027) das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- mindestens den Führerschein Fahrzeugklasse B besitzt,
- die uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst besitzt. Die Feststellung der gesundheitlichen Eignung für das Beamtenverhältnis erfolgt mittels amtsärztlichem Gutachten nach Eignungsfeststellung im mehrstufigen Auswahlverfahren für den engeren Bewerberkreis.
- die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörigkeit eines EU oder EWR-Staates besitzt
- die gesetzlichen Voraussetzungen zur Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllt.
Weitere Voraussetzungen :
- Erfolgreiche Teilnahme am mehrstufigen Auswahlverfahren bestehend aus praktischem und theoretischen Teil, Vorstellungsgespräch sowie physiologischem Eignungstest (Hier wird die physische Leistungsfähigkeit ermittelt; dazu gehören Disziplinen und Übungen, die ein weites Leistungsspektrum abbilden, wie z. B. Sprint, Ausdauer, Kraft- und Koordinationsübungen). Außerdem werden im Rahmen der praktischen Eignungsdiagnostik das Verhalten in der Höhe (Besteigen einer 30 m Feuerwehrdrehleiter) getestet.
- Vorliegende persönliche Eignung, nachzuweisen durch die Vorlage eines Führungszeugnisses
- Bereitschaft zum regelmäßigen Impfschutz
Ausbildungsvergütung:
- Anwärterbezüge gemäß Landesbesoldungsgesetz Sachsen-Anhalt in Höhe von 1.458,94 € (Stand 01.02.2025) zzgl. Sonderzuschläge für Anwärter/innen gemäß Anwärtersonderzuschlagsverordnung Sachsen-Anhalt (AnwSoZVO LSA) in Höhe von derzeit 437,68 €.
Mit Abgabe der Bewerbung willigt der Bewerber in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerberverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich, führt aber dann zum Ausschluss aus dem Bewerberverfahren.
Bitte gehen Sie in Ihrer Bewerbung auf jeden Punkt der Stellenausschreibung kurz ein.
Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (mit allen Abschlusszeugnissen, Zertifikaten und Arbeitszeugnissen) senden Sie bitte bis 31.07.2026 in einem einzigen pdf-Dokument an bewerbung@merseburg.de
Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung der Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung.
Bitte geben Sie im Betreff die Nr. der Stellenausschreibung an. Das mehrstufige Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche finden ab der 34. KW 2026 statt.
Für eine erfolgreiche Bewerbung werden nur vollständig übersandte Unterlagen akzeptiert. Andere Dateiformate als pdf oder einzelne Dokumente können nicht verarbeitet werden und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren!
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung nicht benachteiligt. Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Merseburg werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gemäß § 9 Abs. 5 Brandschutzgesetz LSA bevorzugt berücksichtigt. Kosten, welche im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden durch die Stadtverwaltung Merseburg nicht erstattet. Wenn Sie die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen bei erfolgloser Bewerbung wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Andernfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Verfahrensabschluss vernichtet.
Für Fragen steht Ihnen Herr Schüler unter der Telefonnummer 03461 445 100 gern zur Verfügung.
Stadt Merseburg
10.1 Hauptamt, Sachgebiet Personal
Lauchstädter Straße 1-3
06217 Merseburg
