Sachbearbeiter (m/w/d) Kommunalaufsicht/Satzungen
Der Saalekreis, im Zuge der Kreisfusion im Jahr 2007 entstanden, schließt sich wie ein Ring um die kreisfreie Stadt Halle (Saale). In ihm verbinden sich Tradition und Moderne, werden vergangene Zeugen bewahrt und berichten futuristisch anmutende Industriekomplexe vom Ideenreichtum der Menschen. Er ist ein lebens- und vor allem liebenswerter Landkreis, den es zu entdecken gilt. So vielfältig wie unsere Aufgaben sind auch unsere Jobmöglichkeiten.
Im Rechtsamt ist am Dienstort Merseburg eine Stelle als
Sachbearbeiter (m/w/d) Kommunalaufsicht/ Haushalt
vakant. Die unbefristete Vollzeitstelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
Prüfung und Genehmigung kommunaler Haushalte und
Wirtschaftspläne
▪ Haushaltssatzungen prüfen und – soweit gesetzlich erforderlich – genehmigen
▪ Haushaltspläne prüfen
▪ Haushaltskonsolidierungs‑ und Liquiditätssicherungskonzepte prüfen
▪ Wirtschaftspläne der Zweckverbände, Eigenbetriebe, Anstalten öffentlichen Rechts und kommunalen Unternehmen prüfen und – sofern gesetzlich erforderlich – genehmigen
▪ Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen prüfen
Finanzaufsichtlicher Vollzug
▪ Auflagen, Berichtspflichten und aufschiebende Bedingungen aus Haushaltsgenehmigungen überwachen
▪ Gebührenkalkulationen der Zweckverbände, Eigenbetriebe und Anstalten (Wasser, Abwasser, Niederschlagswasser) auf Plausibilität prüfen
▪ Jahresabschlüsse in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt auf Plausibilität prüfen und an Jahresabschlussbesprechungen teilnehmen
▪ Stellungnahmen zu Anträgen auf Bundes‑ und Landesmittel, FAG‑Leistungen und Bedarfszuweisungen erstellen
▪ Plausibilitätsprüfungen und Zuarbeiten zur Anhörung und Festsetzung der Kreisumlage leisten
▪ Ausräumungsverfahren zu Prüfberichten durchführen und bei Bedarf die Durchführung weiterer Prüfungen durch zuständige Stellen in Abstimmung mit der Sachgebietsleitung veranlassen
▪ Finanzaufsichtliche Statistiken und Auswertungen erstellen sowie finanzaufsichtliche Anfragen bearbeiten
▪ Rechtsverstöße im finanzaufsichtlichen Bereich feststellen und erforderliche kommunalaufsichtliche Maßnahmen vorbereiten
Allgemeine Kommunalaufsicht
▪ Stellenpläne, Stellenbewertungen und Stellenbeschreibungen auf Plausibilität prüfen
▪ Personalwirtschaftliche und organisatorische Konzepte (insbesondere Personalentwicklungskonzepte und Organisationsuntersuchungen) auf Plausibilität prüfen
▪ Kommunen und Aufgabenträger (Zweckverbände, Anstalten öffentlichen Rechts und Eigenbetriebe) zu kommunalverfassungs- und verfahrensrechtlichen Fragestellungen beraten und anleiten
▪ kommunalverfassungsrechtliche Anfragen der Kommunen und Aufgabenträger prüfen und beantworten
▪ Hinweise zu Zuständigkeiten, Entscheidungswegen, Verfahrensabläufen und Organisationsfragen geben
▪ rechtliche Hinweise zur Umsetzung rechtlicher Grundlagen sowie zur Vermeidung von Rechtsverstößen im Vorfeld kommunalen Handelns erteilen
▪ Informationen über geänderte rechtliche Grundlagen, Erlasse und Rundverfügungen übergeordneter Behörden vermitteln
▪ Rundschreiben und Hinweise an die der Kommunalaufsicht unterstehenden Körperschaften erstellen
▪ satzungsrechtliche Angelegenheiten der Kommunen und Aufgabenträger prüfen und fachlich beraten
▪ kommunalaufsichtliche Beschwerden und Petitionen prüfen und bearbeiten
▪ sonstige Stellungnahmen, Anfragen und Abfragen bearbeiten
Ihr Profil
Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit mit einem Hochschulabschluss im Bereich der öffentlichen Verwaltung/ Verwaltungswissenschaften oder einem erfolgreich abgeschlossenen BII-Lehrgang.
Grundkenntnisse des allgemeinen Verwaltungsrechts, des kommunalen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens sowie gute Kenntnisse des Kommunalverfassungsrechts (KVG LSA) sowie des kommunalen Haushaltsrechts (KomHVO LSA) sind wünschenswert.
Sie verfügen zudem über ausgeprägte Kommunikations-, Moderations- und Präsentationsfähigkeiten, Verhandlungsgeschick und ein hohes Maß an Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen sowie Kritik- und Konfliktfähigkeit. Medienkompetenz, Organisationstalent, Teamfähigkeit und Kundenorientierung runden Ihr Profil ab.
Sie besitzen einen Führerschein der Fahrerlaubnisklasse B.
Bei Vorliegen der persönlichen, laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen wird eine Verbeamtung in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt angestrebt.
Sie besitzen mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf Niveaustufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens.
Arbeitszeit und Vergütung/Eingruppierung
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Wochenstunden.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 10 TVöD-VKA (entspricht in Vollzeit einem monatlichen Bruttogrundgehalt zwischen 4.124,53 EUR (Stufe 1) und 5.753,35 EUR (Endstufe 6), je nach einschlägiger Berufserfahrung).
Sind Sie bereits im Öffentlichen Dienst tätig und wechseln zu uns, bieten wir Abordnungen zur Erprobung an. Diese Möglichkeit besteht bei Tarifbeschäftigten in Abstimmung mit der abgebenden Behörde.
Die Anerkennung von Berufserfahrungen für die Stufenzuordnungen erfolgen im Rahmen der Möglichkeiten des TVöD-VKA.
Bewerbung und Kontakt
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung (www.saalekreis.de) bis zum 24.09.2026. Nähere Auskünfte zum Anforderungs- und Aufgabenprofil erteilt Ihnen Ihre zukünftige Vorgesetzte Frau Meisezahl unter der Telefonnummer 03461 40-1075.
Für Verfahrensfragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung steht Ihnen Frau Gutezeit unter der Telefonnummer 03461 40-2117 gern zur Verfügung. Der Landkreis Saalekreis fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Menschen mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung werden bei gleicher Eignung angemessen berücksichtigt.
Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung ausschließlich unser Onlineportal. Für eine erfolgreiche Bewerbung können nur abgeschlossene Bewerbungsvorgänge mit vollständig hochgeladenen Unterlagen akzeptiert werden. Reise-/Bewerbungskosten und andere Aufwendungen werden nicht erstattet.
i.A. Nancy Schönfelder
Amtsleiterin Personalamt

