Amtsleitung Hauptamt
Stellenausschreibung
In der Stadtverwaltung Meuselwitz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Hauptamtsleiter (m/w/d)
zu besetzen.
Voraussetzungen für diese Stelle sind:
Bildungsabschluss:
Hochschulabschluss zur/zum Diplomverwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts Public Management, ein Abschluss als Verwaltungsfachwirt/in (Angestelltenlehrgang II) oder vergleichbarer Abschluss
Spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten:
- fungierte Rechts- und Fachkenntnisse im Verwaltungsrecht, insbesondere Kommunalrecht, Arbeitsrecht und Vergaberecht
- ausgeprägte und vorurteilsfreie Analyse- und Urteilsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft
- Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfreude
- hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
- gewissenhafte, selbständige Arbeitsweise
- umfassende PC-Kenntnisse
- Führerscheinklasse B
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
1. Hauptamtsleitung
- Leitung des Hauptamtes und der Mitarbeiter der jeweiligen Sachgebiete (Personalwesen, Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit, Sitzungsdienst/allg. Verwaltung/Versicherung, Archiv, EDV)
- die Beratung und Unterstützung des Bürgermeisters in allen Belangen der allgemeinen Verwaltung, kommunalrechtliche Prüfungen von Anfragen
- Bearbeitung von Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen sowie Prüfung der Aufbau- und Ablauforganisation
- Eigenständige Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten u.a. Kommunal-, Orts-, und Satzungsrecht und Verträge u. ä.
- Hauptverantwortlich bei der Organisation und Durchführung von Wahlen
- Planung und Kontrolle der Haushaltsmittel im Amtsbereich
2. Fördermittelcontrolling:
- Entwicklung und Fortschreibung eines zentralen Fördermittelmanagements
- Konzepterstellung zur optimalen Ausnutzung jeglicher Fördermittelpotentiale ausgerichtet auf die Bedürfnisse und Entwicklungsziele der Stadt
- Akquisition von Fördermitteln mit Schwerpunkten in verschiedensten Themenbereichen
- Zielgruppenspezifische Information zu Fördermöglichkeiten an die Fachämter/Sachgebiete, Beratung zu Chancen und Risiken von ausgewählten Förderprogrammen
- Unterstützung der Fachämter / Sachgebiete bei Projektanträgen und Ausschreibungsverfahren
Das können Sie von uns erwarten:
- eine befristete Vollzeitstelle (39 Wochenstunden) mit der Vereinbarung Führungsposition auf Probe nach § 31 TVöD für 2 Jahre, bei Bewährung erfolgt die unbefristete Anstellung
- eine Stelle nach Entgeltgruppe 11 des TVöD (VKA) bewertet
- eine sehr interessante und abwechslungsreiche Position in einem vielfältigen Arbeitsumfeld
- einen Arbeitsplatz mit guter technischer Ausstattung
- jährliche Sonderzahlung und leistungsorientierter Bezahlung (LOB) nach § 18 TVöD (VKA)
- Zahlungen betrieblicher Zusatzversorgung und vermögenswirksame Leistungen
- vielfältige und zielgerichtete Fortbildungsmöglichkeiten
- flexible Arbeitszeiten im Gleitzeitrahmen
- Kita-Platz in städtische Kindertagesstätte in der Kernstadt
- kostenlose Parkplätze in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsort
- 30 Tage Jahresurlaub (Heiligabend und Silvester sind zusätzliche arbeitsfreie Tage) und die Möglichkeit, Arbeitszeitguthaben flexibel durch Freizeitausgleich abzubauen
Interesse geweckt?
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Kopien von beruflichen Abschlüssen, Referenzen, Beurteilungen, Zeugnissen) an die
Stadt Meuselwitz
Hauptamt
Rathausstraße 1
04610 Meuselwitz
oder an
Ihr Ansprechpartner für diese Ausschreibung ist Frau Dathe, Telefon: 03448 – 443 220.
Ausschreibungsschluss ist der 06.09.2026
Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung stimmen Sie ausdrücklich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Diese Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck des Bewerbungsverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Unterlagen zu den Akten genommen und ein halbes Jahr nach dem Ausschreibungsschluss unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Sofern Sie Ihre Bewerbung nach der Beendigung des Auswahlverfahrens zurückerhalten möchten, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Briefumschlag bei.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen versenden, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt.
Etwaige Kosten hinsichtlich des Bewerbungsverfahrens (Fahrkosten etc.) werden nicht durch die Stadtverwaltung Meuselwitz übernommen.
