Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
Die Gemeinde Mühlenbecker Land liegt mit ihren vier Ortsteilen am nördlichen Rand der Hauptstadt Berlin. Mit ca. 200 Mitarbeiter/-innen in der Verwaltung (inkl. interkommunales Bauamt) und unseren 8 Kindereinrichtungen arbeiten wir daran, den rund 15.700 Einwohnern unserer Gemeinde das „Glück“ jeden Tag ein Stück näher zu bringen. Weiterhin gehören 2 Grundschulen, die Tourismusinformation mit Bibliothek sowie die Gemeindehäuser dazu.
Sie interessieren sich für anspruchsvolle Verwaltungs- und Büroarbeit, die in einer Gemeindeverwaltung anfallen und können sich vorstellen, Gesetze zu lesen, diese zu verstehen und anzuwenden? Sie arbeiten gerne für und mit Menschen und nutzen dafür selbstverständlich die moderne Kommunikation?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Wir bieten einen Ausbildungsplatz zur/zum Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Kommunalverwaltung.
Sie möchten noch mehr über uns erfahren? Schauen Sie doch mal auf unserer Karriereseite vorbei.
Dauer: 3 Jahre ○ Beginn: 16.08.2027 ○ Bewerbungsfrist: 13.11.2026
Wir bieten:
- Vergütung nach TVAöD
- 1. Ausbildungsjahr 1.368,26 €
- 2. Ausbildungsjahr 1.418,20 €
- 3. Ausbildungsjahr 1.464,02 €
- jährliche Sonderzahlung
- vermögenswirksame Leistungen
- 31 Tage Erholungsurlaub
- Prämie i. H. v. 400,00 € nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung
Das bringen Sie mit:
- mindestens einen mittleren Schulabschluss
- mindestens befriedigende Deutsch- und Mathematikkenntnisse
- gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
- rasche Auffassungsgabe
- Bereitschaft zum dienstleistungsorientierten Handeln
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Nachweis der Deutschkenntnisse mindestens auf C1-Niveau bei nicht Muttersprachlern/-innen
Die Ausbildung gliedert sich in fachpraktische und theoretische Ausbildungsabschnitte. Der fachpraktische Teil erfolgt in der Verwaltung der Gemeinde Mühlenbecker Land. Hier erhalten Sie genaue Kenntnisse zur Verwaltungsorganisation und zu den Verwaltungsabläufen.
Der theoretische Teil untergliedert sich in den Berufsschulunterricht am Georg-Mendheim-Oberstufenzentrum in Oranienburg, sowie in dienstbegleitende fachliche Unterweisungen der Brandenburgischen Kommunalakademie. Diese stellen eine enge Verbindung zwischen theoretischer und praktischer Ausbildung dar.
Der schulische Teil der Ausbildung beinhaltet folgende Schwerpunkte:
- Einordnung der Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge
- Privatrecht
- Vertragsgestaltung
- Personalvorgänge
- Verwaltungsverfahren
- Rechtseingriffe
- Öffentliche Finanzwirtschaft
- Haushalts- und Rechnungswesen
Die dienstbegleitenden Unterweisungen vermitteln folgende Schwerpunkte:
- Methodik und Technik der Rechtsanwendung
- Staats- und Verfassungsrecht
- Verwaltungs- und Ordnungsrecht
- Bürgerliches Recht
- Haushaltswesen, Rechnungswesen und Beschaffung
- Verwaltungsorganisation
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schicken Sie Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen
- Bewerbungsanschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- Kopie der letzten beiden Schulzeugnisse
- Arbeits- und Sozialverhalten der letzten beiden Zeugnisse
- Praktikumszeugnisse
bis zum 13.11.2026:
per E-Mail (möglichst eine PDF, max. 10 MB) an: ausbildung@muehlenbecker-land.de
oder nutzen Sie unser Online-Portal
Nach dem Bewerbungsschluss erfolgt zunächst ein Einstellungstest, welcher online bereitgestellt wird (voraussichtlich 48./49. KW).
Im Anschluss der Auswertung werden voraussichtlich in der 2. KW 2027 Vorstellungsgespräche stattfinden.
Weitere Informationen zur Ausbildung erhalten Sie bei:
Frau Müller, Tel.: 033056/841-60, E-Mail: Mueller@muehlenbecker-land.de und
Frau Wittstock-Lampe, Tel.: 033056/841-56,
E-Mail: Wittstock-Lampe@muehlenbecker-land.de
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen im Falle des Vorliegens einer Schwerbehinderung im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX oder eine Gleichstellung im Sinne des § 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 68 Abs. 2, 3 SGB IX (gleichgestellte behinderte Menschen) einen entsprechenden Nachweis bei.

