Beigeordneter (m/w/d)
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Mülsen gehört zum Landkreis Zwickau und damit zu einer aufstrebenden Wirtschaftsregion. Die Gemeinde Mülsen wurde am 01.01.1999 im Zuge der Gemeindegebietsreform gegründet und besteht aus acht Ortsteilen. Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und bürgernahe Verwaltung freut sich auf Ihre Mitarbeit.
Wir beabsichtigen mit Wirkung zum 01.06.2026 die Stelle des/der
Beigeordneten (m/w/d)
erneut zu besetzen.
Der/Die Beigeordnete wird vom Gemeinderat gewählt und für die Dauer von sieben Jahren zum/zur hauptamtlichen Beamten/Beamtin auf Zeit ernannt.
Zuordnung:
Der Geschäftskreis des/der Beigeordneten soll in einem Fachbereich (Amtsbereich Hauptverwaltung mit den Fachbereichen 1 und 2 oder Amtsbereich Finanz- und Bauverwaltung mit den Fachbereichen 3 und 4) zugeordnet werden. Die Zuordnung des Geschäftskreises erfolgt vom Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Gemeinderat. Eine Änderung des Geschäftskreises bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Ihr Profil:
Gesucht wird eine engagierte, verantwortungsbewusste und entscheidungsfreudige Führungspersönlichkeit, die über hohe Belastbarkeit, überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und besonderes Verhandlungsgeschick verfügt. Der Bewerber/Die Bewerberin soll es verstehen, seine/ihre Mitarbeiter zu motivieren sowie kooperativ und leitungsorientiert zu führen. Erwartet wird die Bereitschaft und Fähigkeit zur konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister, den Gemeinderäten sowie sämtlichen Akteuren der Gemeinde Mülsen.
Anforderungen:
Der/Die Bewerber/-in muss über die für das Amt erforderlichen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen nach § 7 Beamtenstatusgesetz, § 4 Sächsisches Beamtengesetz sowie § 62 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung verfügen. Eine mehrjährige Berufserfahrung in einer Führungsposition, vorzugsweise in einer Kommunalverwaltung ist wünschenswert.
Unser Angebot:
Die Besoldung richtet sich nach dem Sächsischen Besoldungsgesetz. Daneben wird eine Entschädigung gemäß Sächsischer Dienstaufwandsentschädigungsverordnung gewährt.
Bitte richten Sie Ihre ausführliche Bewerbung bis zum 10.04.2026 schriftlich an die Gemeinde Mülsen, Personalverwaltung, St. Jacober Hauptstr. 128, 08132 Mülsen oder per E-Mail an bewerbung@muelsen.de (im PDF-Format).
Wir weisen auf § 11 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes hin, wonach wir zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens berechtigt sind. Sie können jederzeit Auskunft über Sie betreffende Daten, die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten, die Löschung von personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen sowie der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie sich mit Beschwerden an die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (post@sdtb.sachsen.de) oder an die Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Mülsen (datenschutzbeauftragter@muelsen.de) wenden.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet.
Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Briefumschlag beigefügt ist. In diesem Fall erfolgt die Rücksendung sechs Monate nach Abschluss des Besetzungsverfahrens.
