Schlossaufseherin/Schlossaufseher (m/w/d) für Schloss Nymphenburg
Stellenausschreibung
für eine/n Schlossaufseherin/Schlossaufseher (m/w/d) befristet als Krankheitsvertretung bis 28.02.2027
für Schloss Nymphenburg und das Marstallmuseum
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
bei der Schloss- und Gartenverwaltung Nymphenburg
Die Schloss- und Gartenverwaltung Nymphenburg gehört zu einer von 17 Außenverwaltungen der Bayerischen Schlösserverwaltung und ist zuständig für die Verwaltung der Besichtigungsobjekte Schloss Nymphenburg, Marstallmuseum, die Parkburgen und Schloss Blutenburg sowie die Pflege des Schlossparks Nymphenburg und des Hartmannshofer Parks. Über 65 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten für die Schloss- und Gartenverwaltung Nymphenburg, um für ein einmaliges Schlosserlebnis und einen angenehmen Besuch im Schlosspark zu sorgen.
Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:
- Aufsicht (stehende Tätigkeit) in den Museumsräumen
- Einlasskontrolle
- bei Bedarf Aufsicht bei Veranstaltungen als Vertreter des Betreibers
- Reinigungsarbeiten in den Museumsräumen
- Kassentätigkeit an den EDV-Kassen
- Ansprechpartner für allgemeine Besucheranfragen
Wir erwarten von Ihnen:
- Gute Deutsch- und Englischkenntnisse
- Bereitschaft zur Arbeit an Wochenenden und Feiertagen, Dienstzeiten nach vorheriger dienstplanmäßiger Festlegung
- Bereitschaft zu Nachtarbeit als Veranstaltungsaufsicht
- Sicheres und freundliches Auftreten, Konfliktfähigkeit
- Gute Umgangsformen und Kunden- und Serviceorientierung
- Teamfähigkeit
- Tadelloses Führungszeugnis
- Identifikation mit Schloss Nymphenburg
Wir bieten Ihnen:
- Interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit an einem der schönsten Arbeitsplätze Bayerns
- Befristeter Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
- Tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 3 TV-L
- Tarifliche Leistungen und sonstige Vergünstigungen: 30 Tage Urlaubsanspruch, Lohnzuschläge für Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Jahressonderzahlung, flexibles Stundenkonto
- Kostenlose Dienstkleidung
- eine gründliche Einarbeitung
Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern durch Job-Sharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgabe gesichert ist.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.
