Eine/n Auszubildende/n zur/zum Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement (m,w,d)
Das Polizeipräsidium Münster sucht zum 01.08.2026
Eine/n Auszubildende/n zur/zum Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement (m,w,d)
Während Ihrer Ausbildung lernen Sie verschiedene Aufgaben im Büro und in der Verwaltung kennen. Sie bearbeiten Schriftverkehr, erstellen Dokumente und arbeiten mit Textverarbeitungs- und Tabellenprogrammen. Außerdem organisieren Sie Termine, planen Besprechungen und unterstützen bei der Büroorganisation. Sie lernen, wie Daten und Akten verwaltet werden und wie man Informationen richtig weiterleitet. Dabei arbeiten Sie mit verschiedenen Abteilungen zusammen und erhalten Einblicke in die Abläufe innerhalb der Polizei.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Persönliche Anforderungen:
- Mindestens mittlerer Schulabschluss
- Gute Kenntnisse in Deutsch und Mathematik
- Interesse an Büro- und Verwaltungsarbeit
- Grundkenntnisse im Umgang mit dem Computer
- Sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise
- Freundlicher und respektvoller Umgang mit anderen Menschen
- Gute Kommunikationsfähigkeit
Für Fragen zu den Inhalten der Ausbildung wenden Sie sich bitte an Frau Dekker-Köhler (0251/275-2001).
Für verfahrenstechnische Fragen stehen Ihnen Frau Grundig (Tel. 0251/275-2036) oder Frau Hinterthür (Tel.: 0251/275-2035) zur Verfügung.
Bewerbungsfrist:
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, aktuelles Zeugnis, Praktikumsnachweise) stellen Sie bitte bis zum 12.04.2026 über unser Bewerbungsportal ein. Hier können Sie sich bewerben:
https://jobs.polizei.nrw/index.php?ac=jobad&code=prgv0hV9OP%2BL01EpxYC30R%2BmU0sr2t64%2BQ1KdoxAcy0mkr4ZlciyE%2Fb40dckJZEw5zA%2BlAvBtzANMw6CHMVAZdR3kn6pQi0Q
Hinweise zu der Stelle:
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Das Polizeipräsidium Münster beabsichtigt, den Anteil der Frauen in allen Arbeitsbereichen zu erhöhen und fordert Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen sind ausdrücklich
erwünscht. Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte fügen ihrer Bewerbung bitte einen amtlichen Nachweis über ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung bei.
Regierungsbeschäftigte erklären sich automatisch mit ihrer Bewerbung mit der Einsichtnahme in ihre Personalakte einverstanden.
Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig damit einverstanden, dass erforderliche Daten für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens gespeichert werden. Weitere datenschutzrechtliche Hinweise gem. der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entnehmen Sie bitte dem
folgenden Link: https://muenster.polizei.nrw/sites/default/files/2019-01/Datenschutzerklaerung_fuer_bewerbungen2.pdf
