Referentin/Referent (m/w/d) im Bereich Aufsicht in der FG 51 Arzneimittelsicherheit und -versorgung, Drogenkonsumräume und Diamorphinambulanzen
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Referentin (Juristin)/ einen Referenten (Jurist) (m/w/d) im Bereich Aufsicht
für die Fachgruppe 51 „Arzneimittelsicherheit und -versorgung, Drogenkonsumräume und Diamorphinambulanzen“.
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) ist eine Landesoberbehörde im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS). Knapp 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten an den Standorten Bochum (Hauptsitz), Düsseldorf und Münster.
Im Bereich Gesundheit berät und unterstützt das LfGA NRW die Landesregierung, die Behörden und Einrichtungen des Landes sowie die Kommunen und Fachverbände in Fragen der Gesundheit, der Gesundheitspolitik sowie der Entwicklung von Versorgungsstrukturen. Themenfelder sind u.a. der Gesundheitsschutz der Bevölkerung, die lebensphasenübergreifende Prävention und Gesundheitsförderung, die Arzneimittelsicherheit sowie die Bereitstellung von Versorgungsdaten. Das LfGA NRW ist fachliche Leitstelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst und nimmt die Aufsicht über die Gesundheitsämter wahr.
Im Bereich Arbeitsschutz ist das LfGA NRW die zentrale Beratungs- und Unterstützungseinrichtung der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung. Bürgerinnen und Bürger und Betriebe finden bspw. Unterstützung durch die telefonische Erstberatung oder KomNet. Das LfGA NRW sichert Qualifizierung und Wissenstransfer und ist die zentrale Unterstützungseinheit bei der Digitalisierung der Arbeitsschutzverwaltung. Das LfGA NRW nimmt u.a. die Aufgaben der Zentralen Radonstelle NRW im (hoheitlichen) Strahlenschutz wahr und unterstützt die staatliche Arbeitsschutzverwaltung auch operativ.
Die Fachgruppe 51 „Arzneimittelsicherheit und -versorgung, Drogenkonsumräume und Diamorphinambulanzen“ gehört zur Abteilung Pharmazie des LfGA NRW. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Aufsicht über die Durchführung der arzneimittelrechtlichen Überwachung durch die Unteren Gesundheitsbehörden mit rund 80 Amtsapothekerinnen und Amtsapothekern in Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus nimmt die Fachgruppe Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über die Unteren Gesundheitsbehörden der 53 Kreise und kreisfreien Städte nach dem ÖGDG NRW sowie der Überwachung von Drogenkonsumräumen und Diamorphinambulanzen wahr.
Zu den Aufgaben gehören schwerpunktmäßig:
- Sie nehmen schwerpunktmäßig juristische Aufgaben im Rahmen der Fachaufsicht über die Unteren Gesundheitsbehörden wahr. Hierzu gehören insbesondere die rechtliche Begleitung und Bewertung der arzneimittelrechtlichen Überwachung durch die zuständigen Amtsapothekerinnen und Amtsapotheker;
- daneben bearbeiten Sie rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Überwachung von Drogenkonsumräumen und Diamorphinambulanzen. Sie prüfen komplexe Sachverhalte, entwickeln rechtssichere und praxisorientierte Lösungen und erstellen Stellungnahmen, Bescheide und sonstige rechtliche Bewertungen;
- Sie beraten die Leitung und die Fachgruppen der Abteilung Pharmazie in rechtlichen Fragestellungen. Bei Bedarf unterstützen Sie darüber hinaus die Behördenleitung und andere Abteilungen des LfGA NRW bei der Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten;
- die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des LfGA NRW kann ebenfalls zu Ihren Aufgaben gehören.
Fachliches Anforderungsprofil:
Zwingend erforderlich sind
- abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Hochschulstudium und die Befähigung zum Richteramt (2. Staatsexamen);
- ausgeprägte Affinität zum öffentlichen Verwaltungsrecht.
Idealerweise ergänzen Sie dies durch
- Berufserfahrung, vorzugsweise im öffentlichen Dienst;
- Erfahrungen in der Fach- oder Rechtsaufsicht;
- vertiefte Kenntnisse im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht sowie Kenntnisse im Arzneimittel-, Apotheken- oder Betäubungsmittelrecht;
- Erfahrungen im Gesundheitswesen oder im Öffentlichen Gesundheitsdienst;
Bereitschaft, sich zügig und vertieft in die besonderen Rechtsgebiete der Fachgruppe einzuarbeiten, wird vorausgesetzt.
Persönliches Anforderungsprofil:
- Sie verfügen - auch in Schriftsätzen- über eine hohe sprachliche und zielgruppenadäquate Kompetenz sowie über eine ausgeprägte Kommunikations- und Konfliktfähigkeit;
- Sie sind in der Lage, komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich und praxisorientiert aufzubereiten und fachlich fundierte Lösungen zu entwickeln;
- Sie haben Freude daran, Verantwortung zu übernehmen und komplexe juristische Fragestellungen an der Schnittstelle von Pharmazie, Recht und öffentlicher Verwaltung zu bearbeiten.;
- Sie besitzen eine schnelle Auffassungsgabe und eine gute Urteilsfähigkeit;
- Sie sind entscheidungsfreudig und besitzen Durchsetzungsvermögen;
- Sie besitzen eine hohe soziale Kompetenz, Belastbarkeit und eine selbstständige, ergebnisorientierte und engagierte Arbeitsweise.;
- Sie haben Freude an der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Fachdisziplinen und Kooperationspartnern.
Wir bieten:
- eine sinnstiftende Tätigkeit für die Themenfelder Gesundheit und Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen;
- einen krisensicheren Arbeitsplatz im Öffentlichen Dienst einschließlich einer Zusatzversorgung (VBL) sowie einer jährlichen Sonderzuwendung („Weihnachtsgeld“) für Tarifbeschäftigte;
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (z. B. Möglichkeit von Teilzeit und Telearbeit, Stundenausgleich durch Gleittage);
- Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf;
- Onboarding und umfassende Angebote für Ihre Personalentwicklung;
- ein interessantes und abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld mit hoher Selbständigkeit in einem kollegialen und dynamischen Team;
- ein aktives behördliches Gesundheitsmanagement sowie
- eine gute ÖPNV-Anbindung und kostenlose Parkmöglichkeiten.
Allgemeine Hinweise
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen schwerbehinderter bzw. gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungsverfahren
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum Ende der Bewerbungsfrist (s. oben rechts) mit aussagekräftigen Unterlagen ausschließlich per E-Mail in einer zusammenhängenden PDF-Datei (max. 10 MB) unter Angabe der internen Kennziffer (bitte nur diese Zahlenkombination in die Betreff-Zeile eintragen) an:
Bewerbungsunterlagen, die in anderen Dateiformaten übersandt werden, können leider ebenso wenig berücksichtigt werden wie nach Ablauf der Frist eingehende Bewerbungen. Bewerbungen, die Unterlagen enthalten, die in einem virtuellen Speicher (Cloud) hinterlegt sind, werden aus Sicherheitsgründen ebenfalls vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie zu, dass die erforderlichen Daten für das Auswahlverfahren vorübergehend gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Dieses Einverständnis kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden; am weiteren Verfahren nehmen Sie dann jedoch nicht mehr teil.
Datenschutzhinweise inklusive der Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter: www.lfga.nrw.de/8501594
Ihre Ansprechpartner/innen
Name: Dr. Matthias Heuermann (Fragen zum Aufgabengebiet)
E-Mail: Matthias.Heuermann@lfga.nrw.de
Telefon: 0234-41692-5000
Name: Dominika Knura (Fragen zum Auswahlverfahren)
E-Mail: bewerbung@lfga.nrw.de
Telefon: 0234 41692-1212
Noch bewerben bis: 15.11.2026

