Sachbearbeiter/-in (m,w,d) für die Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und die Auswertung der technischen Verkehrsüberwachung
Beim Polizeipräsidium Münster ist in der Direktion Verkehr zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine bis zum 31.08.2027 befristete Stelle als
Sachbearbeiter/-in (m,w,d) für die Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und die Auswertung der technischen Verkehrsüberwachung (VK1)
zu besetzen. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Die Stelle ist bewertet nach Entgeltgruppe 8 TV-L. Der Dienstort befindet sich in der Liegenschaft Hammer Str. 234, 48153 Münster.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Auswertung der technischen Verkehrsüberwachung Geschwindigkeit
- Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in IT-Vorgangsbearbeitungsverfahren
- Erfassung der Datenerfassungsbelege sowie Zahlscheindurchschriften
- Sachbearbeitung in schriftlichen Verwarnungsgeldverfahren
Einstellungsvoraussetzungen:
- Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, kaufmännische/r Ausbildung oder Beschäftigte/r des Landes NRW
- Sichere Anwendung von MS Office Produkten
- Bereitschaft zum Dienst auch außerhalb der Regelarbeitszeit
- Ausgeprägte persönliche und soziale Kompetenz (Verantwortungsbewusstsein, Verschwiegenheit, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit) Fortbildungsbereitschaft
- Wünschenswert wäre eine 3-jährige Berufserfahrung
- Wünschenswert wären darüber hinaus Kenntnisse im Umgang mit Datenbanken und polizeilichen IT-Vorgangsbearbeitungsverfahren (z.B. Owi-Pol/IGVP)
Bei Fragen zur Tätigkeit und zum Aufgabengebiet steht Ihnen PHK Knollmann (Tel: 0251/275-1560) zur Verfügung.
Für verfahrenstechnische Fragen stehen Ihnen Frau Grundig (Tel. 0251/275-2036) oder Frau Hinterthür (Tel.: 0251/275-2035) zur Verfügung.
Bewerbungstermin:
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse und Qualifikationsnachweise) richten Sie bitte bis zum 11.10.2026 an:
https://jobs.polizei.nrw/index.php?ac=jobad&code=n9fP%2BeaN20pxyMplj3VCUqr1Cf5lPuqROenF0lYIwZoYphaeS9powPlbvb6TjwfKhJD0VzrJMWigZViEluhplnTWGn3hbkUc
Hinweise:
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Das Polizeipräsidium Münster beabsichtigt, den Anteil der Frauen in allen Arbeitsbereichen zu erhöhen und fordert Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen sind ausdrücklich erwünscht.
Regierungsbeschäftigte erklären sich automatisch mit ihrer Bewerbung mit der Einsichtnahme in ihre Personalakte einverstanden.
Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig damit einverstanden, dass erforderliche Daten für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens gespeichert werden. Weitere datenschutzrechtliche Hinweise gem. der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entnehmen Sie bitte dem folgenden Link: https://muenster.polizei.nrw/sites/default/files/2018-10/Datenschutzerklaerung_fuer_Bewerbungen.pdf
Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte fügen ihrer Bewerbung bitte einen amtlichen Nachweis über ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung bei.

