Sozialarbeiter*in in der Jugendhilfe im Strafverfahren (m/w/d)
Wir suchen für das Amt für Kinder, Jugendliche und Famlien zum 25.10.2026 unbefristet eine*n
Sozialarbeiter*in in der Jugendhilfe im Strafverfahren
(m/w/d)
Ausschreibungsnummer 52-025/26
Die Stadt Münster unterhält mit dem Kommunalen Sozialdienst ein breites Hilfe- und Beratungsangebot, um die Menschen in Münster in den unterschiedlichsten Lebenslagen zu unterstützen. Innerhalb des Bereichs der Jugend- und Familienhilfe werden auf der Grundlage des § 52 SGB VIII in Verbindung mit § 38 JGG Jugendliche und Heranwachsende im Verfahren vor dem Jugendgericht beraten und begleitet. Ebenso sind die jungen Menschen auch nach Abschluss des Gerichtsverfahrens bei der Erfüllung der Auflagen und Weisungen zu begleiten.
In Münster wurde im Jahr 2022 das Haus des Jugendrechts eröffnet. Ein Ziel ist es, bei mehrfach auffälligen Straftäter*innen die Kooperation zwischen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren zum Wohl des jungen Menschen zu intensivieren.
Der bezirksübergreifende Fachdienst „Jugendhilfe im Strafverfahren“ im Kommunalen Sozialdienst begleitet Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 20 Jahren in allen Verfahren der Staatsanwaltschaft und vor dem Jugendgericht.
Ihre Aufgaben
- Sie begleiten junge Menschen und ihre Familien in allen Verfahrensformen vor dem Jugendgericht und im Rahmen von Diversionsverfahren (gem. § 52 SGB VIII in Verbindung mit § 38 JGG).
- Dabei klären Sie den Hilfebedarf von verhaltensauffälligen und/oder straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden und vermitteln zu geeigneten Maßnahmen der Jugendhilfe.
- Sie prüfen frühzeitig den Bedarf erzieherischer Hilfen, regen diese an und leiten sie in Verfahren vor dem Jugendgericht ein.
- Sie wirken aktiv daran mit, Untersuchungshaft, Strafhaft und Arrest durch die Vermittlung ambulanter und/oder stationärer Hilfen zu vermeiden.
- Während der Haft betreuen Sie die Jugendlichen und Herwachsenden und unterstützen die Vollzugsplanung mit dem Ziel, die Haftdauer zu verkürzen und die Wiedereingliederung zu fördern.
- Dabei arbeiten Sie fallübergreifend mit der Polizei, der Jugendstaatsanwaltschaft im Haus des Jugendrechts sowie dem Jugendgericht zusammen. Ebenso kooperieren Sie mit den Fachkolleg*innen der Bezirkssozialarbeit des Kommunalen Sozialdienstes, der Jugendarbeit, der Streetwork und der Einrichtungen der Drogenhilfe und Alkoholprävention.
Ihr Profil
- Sie haben ein Hochschulstudium (Bachelor/Diplom) der Sozialen Arbeit, der Sozialpädagogik oder der Erziehungswissenschaften erfolgreich abgeschlossen.
- Im Idealfall verfügen Sie bereits über Berufserfahrung im v. g. Arbeitsfeld oder in der Bezirkssozialarbeit.
- Sie verfügen über fundierte Kenntnisse der Gesetzgebung, insbesondere über vertiefte Kenntnisse des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Zudem sind Kenntnisse im Strafgesetzbuch (StGB) und in der Strafprozessordnung (StPO) von Vorteil.
- Ein kooperatives und interdisziplinäres Handlungskonzept in der Zusammenarbeit mit internen und externen Fachkräften verschiedener Professionen ist für Sie selbstverständlich.
- Die Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und Heranwachsenden sowie externen Akteur*innen erfordert Flexibilität bei der Termin ndung und Arbeitszeitgestaltung.
- Da Sie auch Termine außerhalb des Stadtkerns von Münster wahrnehmen müssen, ist ein Führerschein der Klasse B erforderlich.
- Darüber hinaus verfügen Sie über Kenntnisse in Methoden der Sozialen Arbeit sowie in Gesprächsführungstechniken.
Unser Angebot
- Gehalt: Wir bieten Ihnen eine transparente tari iche Bezahlung nach der Entgeltgruppe S 12 TVöD, das bedeutet je nach Berufserfahrung 4.237 € - 5.454 € brutto (Vollzeit). Zusätzlich wird eine Zulage für den Sozial- und Erziehungsdienst in Höhe von 180,00 € (Vollzeit), eine Jahressonderzahlung i. H. v. 85 % sowie eine leistungsorientierte Bezahlung (LoB) gezahlt.
- Corporate Benefits: Wir bieten unseren Mitarbeiter*innen Zugang zu exklusiven Rabatten und Sonderkonditionen auf eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen – von Freizeitaktivitäten bis hin zu Alltagsangeboten.
- Mobilität: Wir unterstützen unsere Mitarbeiter*innen mit nachhaltigen Mobilitätsangeboten, wie beispielsweise einem vergünstigten „JobTicket“ für den ÖPNV oder der Möglichkeit eines Fahrradleasings.
Bei uns zu arbeiten hat viele Vorteile – der öffentliche Dienst ist nur einer davon. Was uns noch zu einer attraktiven Arbeitgeberin macht, nden Sie unter https://www.stadt-muenster.de/guteeinstellung/arbeiten-fuer-die-stadt-muenster/vorteile.
Münster setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Vielfalt ein. Wir verfolgen das Ziel, ein wertschätzendes, geschlechtersensibles und familienfreundliches Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Rassismus und Diskriminierung keinen Platz haben. Wir begrüßen daher Bewerbungen von Menschen unabhängig von ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, ihrem Alter, ihrer Religion und Weltanschauung
oder ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität.
Bewerbungen von Menschen mit internationaler Familiengeschichte sind sehr willkommen.
Die Stadt Münster fördert Frauen und stellt sie in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entsprechend den Zielen des LGG NRW bevorzugt ein.
Wir wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen.
Die Besetzung der Stelle kann auch in Teilzeit erfolgen.
Rückfragen zum Verfahren beantwortet Ihnen gerne Eva Mönkehues vom Personal- und Organisationsamt (Tel. 02 51/4 92 - 11 28, E-Mail: Moenkehues(at)stadt-muenster.de). Bei fachlichen Fragen steht Ihnen Annette Tenhumberg (Tel. 02 51/4 92 - 51 06, E-Mail: TenhumbergA(at)stadt-muenster.de) zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 05.07.2026 über unseren Online-Bewerbungsmanager. Mehr Informationen zum Bewerbungsprozess und weitere interessante Stellenausschreibungen nden Sie unter https://www.stadt-muenster.de/gute-einstellung.
