Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Kommunalen Ordnungsdienst (m/w/d)
Die Gemeinde Nalbach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Mitarbeiterin/Mitarbeiter
im Kommunalen Ordnungsdienst (m/w/d)
Sie arbeiten in Vollzeit (39 Std./Woche) in einem geregelten Schichtsystem.
Die Einstellung erfolgt, bis zur Ablegung der erforderlichen Lehrgänge (Kommunale Verkehrsüberwachung – „Ruhender Verkehr“, „fließender Verkehr“ und „Kommunaler Ordnungsdienst“), auf maximal zwei Jahre befristet. Eine Entfristung wird nach Ablegung der erforderlichen Lehrgänge garantiert.
Gesucht wird ein/e engagierte/r, qualifizierte/r Mitarbeiter/in mit abgeschlossener Berufsausbildung im Bereich der Verwaltung oder im kaufmännischen oder handwerklichen Bereich, die/der in der Lage ist, die umfangreichen und verantwortungsvollen Aufgaben innerhalb des kommunalen Ordnungsdienstes wahrzunehmen.
Bewerberinnen/Bewerber sollten das notwendige Einfühlungsvermögen, Durchsetzungsvermögen und Verständnis für die Interessen der Bürger/innen besitzen, um bei erforderlichem Einschreiten die geeigneten Maßnahmen rechtssicher ergreifen zu können. Die Tätigkeit ist ereignisorientiert und bedarf daher einer äußerst flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit in der 6-Tage-Woche. Neben dem Einsatz an Werktagen sind auch anlassbezogene Einsätze in den Abendstunden und an Sonn- u. Feiertagen erforderlich.
Das Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Gemeinde Nalbach sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs, einschließlich der Bearbeitung der Ordnungswidrigkeitsverfahren. Eine Ausweitung des Aufgabenbereiches auf die Überwachung des fließenden Verkehrs mittels Geschwindigkeitsmessanlage ist vorgesehen.
Bewerber/Bewerberinnen müssen außerdem gesundheitlich uneingeschränkt für die Tätigkeit im dauerhaften Außendienst geeignet sein.
Des Weiteren wird die Bereitschaft zur Erlangung weiterer rechtlicher Kenntnisse vorausgesetzt.
Ein erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge der kommunalen Verkehrsüberwachung (ruhender Verkehr und Geschwindigkeitsüberwachung) sowie entsprechende Berufserfahrung in diesem Tätigkeitsfeld sind von Vorteil.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Richtlinien des TVöD, die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 6 TVöD vorbehaltlich der Erfüllung persönlichen Voraussetzungen.
Bewerber/Bewerberinnen müssen in Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (früher Klasse drei) sein und bereit sein, bei Dienstfahrten den privateigenen PKW gegen Erstattung der Fahrtkosten im Rahmen des Saarl. Reisekostengesetzes zur Verfügung zu stellen, sofern kein Dienstfahrzeug zu Verfügung steht.
Ebenso wird die Bereitschaft zum Tragen von Dienstkleidung vorausgesetzt.
Die Gemeindeverwaltung verfügt über einen Frauenförderplan und verfolgt auf dieser Grundlage das Ziel des Landesgleichstellungsgesetzes, die Unterrepräsentanz von Frauen zu beseitigen. Wir fordern daher ausdrücklich qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf.
Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte registrieren Sie sich bei www.interamt.de und bewerben Sie sich online unter der Stellen ID 1485316. Bewerbungen sind auch per E-Mail und Post möglich.
Die Bewerbungsfrist endet am 12.09.2026.
Damit das Auswahlverfahren umfänglich und zeitnah betrieben werden kann, gilt es unbedingt darauf zu achten, dass alle Datenfelder entsprechend ausgefüllt sind. Im Weiteren der Hinweis, dass in der Auswahlphase ausschließlich per E-Mail kommuniziert wird. Überprüfen Sie daher bitte regelmäßig Ihren Post- und Spam-Ordner.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.
Zur Beantwortung weiterer Fragen stehen Ihnen Frau Silke Zenner (s.zenner@nalbach.de oder Tel.: 06838/9002-103) und Herr Thorsten Ewen (t.ewen@nalbach.de oder 06838/9002-120) gerne zur Verfügung.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sollte Ihre Bewerbung nicht erfolgreich sein bzw. sollten Sie nicht eingestellt werden, werden Ihre personenbezogenen Daten automatisch nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht.
Der Bürgermeister
Jörg Laub

