Gleichstellungsbeauftragte
Über uns
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt in Mecklenburg-Vorpommern und ist als touristisch geprägte Region bekannt; mit zahlreichen Seen -so dem größten Binnensee Deutschlands, der Müritz- sowie Wäldern und naturbelassenen Landschaften. Dank der zentralen Lage des Landkreises und der guten Infrastruktur sind die Hauptstadt Berlin, die Hansestadt Hamburg und die Ostseeküste sehr gut zu erreichen.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte schreibt zum 01.11.2026 die Besetzung der Planstelle der
Gleichstellungsbeauftragten
mit 39 Wochenstunden für die Dauer von 5 Jahren aus.
Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist auch eine Aufgabe der Landkreise. Gemäß § 118 KV M-V bestellt der Landkreis dafür eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte in Vollzeit. Sie ist Teil der Kreisverwaltung und kann an Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse teilnehmen.
Es wird beabsichtigt, die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten auf dem Kreistag am 22.06.2026 mit Wirkung ab dem 01.11.2026 für die Dauer von 5 Jahren vorzunehmen.
Aufgaben
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind in der Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in § 15 verankert:
Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Landkreis beizutragen. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- die Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für die Gleichstellung von Mann und Frau
- Initiativen zur Verbesserung der Situation der Frauen und Männer in den jeweiligen Lebensbereichen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
- Identifizierung von Handlungsbedarfen im gesamten Kreisgebiet, mit anschließender Erarbeitung passgenauer Konzepte und/oder der Initiierung und Begleitung notwendiger Projekte und Maßnahmen
- Beratung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Führungskräften
- Beteiligung an Personalauswahlverfahren
- Beteiligung an allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen unter gleichstellungspolitischen Gesichtspunkten
- die Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um frauen- und männerspezifische Belange wahrzunehmen
- einen jährlichen Bericht über die Tätigkeit sowie über Gesetze, Verordnungen und Erlass des Bundes und des Landes zu frauen – männerspezifischen Belangen zu erstellen
Die Gleichstellungsbeauftragte
- baut die Netzwerkarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zum Thema Gleichstellung aus
- organisiert thematische Fachtagungen bzw. nimmt an solchen teil
- arbeitet in der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten des Landes M-V mit
Anforderungen
- Abschluss als Bachelor of Laws, Dipl.-Verwaltungswirt/-in, Verwaltungsfachwirt/-in, Verwaltungsbetriebswirt/-in bzw. abgeschlossener Angestelltenlehrgang II oder alternativ abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Soziologie, Soziale Arbeit bzw. Sozialpädagogik bzw. einer vergleichbaren Fachrichtung
- mehrjährige Berufserfahrungen in der Gleichstellungsarbeit und/oder frauenpolitischen Themenfeldern sind wünschenswert
- hohe Sozialkompetenz und Empathie
- Kommunikationsgeschick und ein hohes Maß an Loyalität
- Engagement, Verschwiegenheit und Durchsetzungsvermögen
- PKW-Führerschein und die Bereitschaft, Termine auch außerhalb der Rahmenarbeitszeit wahrzunehmen
Der Landkreis bietet
Die Vergütung erfolgt entsprechend der Entgeltgruppe 10 TVöD-VKA.
Die Ausübung dieser Tätigkeit ist bei persönlicher Eignung im Rahmen der mobilen Arbeit möglich.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bietet ein attraktives Arbeitsverhältnis mit einer interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeit in einer modernen Verwaltung mit tarifvertraglich abgesicherten Arbeitsbedingungen, wie etwa
- tarifgerechte Eingruppierung
- Jahressonderzahlung
- alternatives Entgeltanreizsystem
- Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen in der 5-Tages-Woche
- flexibles und mobiles Arbeiten
- Fahrrad-Leasing
- zusätzliche betriebliche Altersversorgung.
Des Weiteren profitieren die Beschäftigten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte von
- vielfältigen Fortbildungsmöglichkeiten zur individuellen Personalentwicklung
- Gleitzeitregeln und Teilzeitangeboten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- einem betrieblichen Gesundheitsmanagement mit Sport- und Gesundheitsangeboten
- direkten betrieblichen Ansprechpartner/innen, wie die Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten, dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte steht für Gleichstellung, Chancengleichheit und Antidiskriminierung, auch bei der Personalgewinnung. Deshalb wird von allen sich bewerbenden Personen Gleichstellungs- und Vielfaltskompetenz erwartet.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher fachlicher und gesundheitlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Personen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.
Weitere Hinweise
Bewerbungsschluss ist am 20.05.2026.
Ihre Bewerbung reichen Sie bitte über das Karriereportal des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ein:
karriere.lk-seenplatte.de
Papierbewerbungen sind an das Amt für Personal / Organisation / Bürgerservice des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Postfach 110264, 17042 Neubrandenburg zu senden.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nicht erstattet.
Thomas Müller
Landrat
