Hauptsachbearbeiter Kindertagesförderung (w/m/d)
Hauptsachbearbeiter Kindertagesförderung (w/m/d)
Über uns
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt in Mecklenburg-Vorpommern und ist als touristisch geprägte Region bekannt; mit zahlreichen Seen -so dem größten Binnensee Deutschlands, der Müritz- sowie Wäldern und naturbelassenen Landschaften. Dank der zentralen Lage des Landkreises und der guten Infrastruktur sind die Hauptstadt Berlin, die Hansestadt Hamburg und die Ostseeküste sehr gut zu erreichen.
Für das Jugendamt schreibt der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zum nächstmöglichen Besetzungszeitpunkt eine Stelle als
Hauptsachbearbeiter Kindertagesförderung (w/m/d)
mit 39 Wochenstunden aus. Die Stelle ist vorerst im Rahmen einer Vertretung bis zum 31.08.2028 befristet zu besetzen.
Dienstort ist der Regionalstandort Neubrandenburg.
Aufgaben
- sachgemäße und rechtzeitige Unterstützung der Sachgebietsleitung bei der Planung, Ausführung und Kontrolle der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII i. V. m. dem KiföG MV im Bereich Kindertagesförderung
- Steuerung und Kontrolle sowie fachliche und verwaltungsrechtliche Beratung und Unterstützung der Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen aller Spezialbereiche des Sachgebietes
- Organisationsangelegenheiten, Gestaltung und Dokumentation des Aufbaus und der Ablauforganisation des Sachgebietes
- Vorbereitung von Grundsatzentscheidungen in komplexen Spezialfällen und deren Nachhaltung in der Anwendung und Dokumentation
- unterstützende Sachbearbeitung in besonderen Fallkonstellationen
- Vertretung nach Außen, Mitwirkung in Gremien und stellvertretende Leitung von Arbeitsgruppen
- Widerspruchsbearbeitung für das gesamte Sachgebiet
- konzeptionelle Tätigkeit zur Erarbeitung von Richtlinien und Verfahrensstandards der einzelnen Tätigkeitsfelder im Sachgebiet
- Datenqualitätsmanagement, Optimierung der Anwendersoftware KEV 24
- Beratung und Zusammenarbeit mit Leistungserbringern der Kindertagesförderung
- Ansprechperson für Schnittstellenprobleme mit anderen Sachgebieten/Ämtern und Institutionen
- fachliche Koordinierung und Steuerung durch Umsetzung des Fach- und Finanzcontrollings sowie Entwicklung fachlicher Prüfsystematiken
- Sicherstellung des Kindeswohls unter Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8 a SGB VIII in Einrichtungen der Kindertagesförderung
- Abwesenheitsvertretung der Sachgebietsleitung Kindertageförderung
Anforderungen
- Abschluss als Bachelor of Laws, Dipl.-Verwaltungswirt/-in, Verwaltungsbetriebswirt/-in, Verwaltungsfachwirt/-in bzw. abgeschlossener Angestelltenlehrgang II oder gleichwertige Qualifikation für den gehobenen Verwaltungsdienst
- sichere, anwendungsbereite Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Verwaltungsrecht, Kinder- und Jugendhilferecht, Vertrags-, Haushalts- und Zuwendungsrecht sowie relevanter Sozialgesetzbücher
- verwaltungsrechtliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse
- sehr gute Ausdrucksweise in schriftlicher und mündlicher Form sowie ein hohes Maß an Verhandlungs- und Organisationsgeschick
- analytische, planerische und konzeptionelle Kompetenzen
- Teamfähigkeit und Sozialkompetenz
- psychische Belastbarkeit
- Flexibilität im Rahmen der Arbeitszeit
- PKW-Führerschein
Der Landkreis bietet
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bietet Ihnen ein attraktives Arbeitsverhältnis mit einer interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeit in einer modernen Verwaltung. Im Sinne der Chancengleichheit und Entgelttransparenz garantieren wir eine vollkommen geschlechtsneutrale und sachlich begründete Vergütung.
Die Stelle ist entsprechend der Entgeltgruppe 9c TVöD-VKA bewertet.
Je nach Vorliegen Ihrer persönlichen Voraussetzungen und der Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung beträgt das monatliche Bruttogehalt zwischen 4.010,72 € und 5.527,70 € (auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung).
Die Ausübung der Tätigkeiten dieser Stelle ist nach erfolgreicher Probezeit grundsätzlich im Rahmen der Dienstvereinbarung mobiles Arbeiten möglich, soweit die persönliche Eignung gegeben ist.
Zudem erwarten Sie beim Landkreis tarifvertraglich abgesicherte Arbeitsbedingungen sowie weitreichende Zusatzleistungen:
- tarifkonforme Eingruppierung mit transparenter Entwicklung innerhalb der Erfahrungsstufen
- Zahlung einer jährlichen Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
- Teilhabe an einem alternativen Entgeltanreizsystem
- zusätzliche betriebliche Altersvorsorge zur sozialen Absicherung im Alter
- Erholungsurlaub im Umfang von 30 Arbeitstagen in der 5-Tages-Woche zzgl. 2 Regenerationstage in der 5-Tages-Woche
- regelmäßige Arbeitszeiten zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Angebot eines modernen Dienstfahrrad-Leasings
Des Weiteren profitieren die Beschäftigten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte von
- vielfältigen Fortbildungsmöglichkeiten zur individuellen Personalentwicklung
- Gleitzeitregeln und Teilzeitangeboten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- einem betrieblichen Gesundheitsmanagement mit Sport- und Gesundheitsangeboten
- direkten betrieblichen Ansprechpartner/innen, wie die Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten, dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte steht für Gleichstellung, Chancengleichheit und Antidiskriminierung, auch bei der Personalgewinnung. Deshalb wird von allen sich bewerbenden Personen Gleichstellungs- und Vielfaltskompetenz erwartet.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher fachlicher und gesundheitlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Personen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.
Weitere Hinweise
Ihre Bewerbung reichen Sie bitte über das Karriereportal des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ein:
karriere.lk-seenplatte.de
Bewerbungsschluss ist am 07.10.2026.
Papierbewerbungen sind an das Amt für Personal / Organisation / Bürgerservice des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Postfach 110264, 17042 Neubrandenburg zu senden.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nicht erstattet.
Thomas Müller
Landrat

