Mitarbeiterin/Mitarbeiter (m/w/d) für das Dezernat 23 Fachkräfteeinwanderung und Arbeitsmarktintegration
Öffentliche Stellenausschreibung
für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein
und externe Bewerberinnen und Bewerber
Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 2 „Erstaufnahme, Verteilung" als Außenstelle des Landesamtes mit Dienstort Kiel im Welcome Center Schleswig-Holstein eine Stelle als
Mitarbeiterin/Mitarbeiter (m/w/d)
für das Dezernat 23 „Fachkräfteeinwanderung und Arbeitsmarktintegration“
auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit (mit mindestens 30 Wochenstunden) zu besetzen.
Über uns
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger ausländischer Personen und führt zudem die Verfahren der Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.
Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: „In Würde. Mit Sicherheit.“
Ihre Aufgaben
- eigenständige Bearbeitung aufenthaltsrechtlicher Vorgänge im Bereich der Erwerbsmigration und des damit verbundenen Familiennachzugs,
- Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens einschließlich der Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen und der Koordinierung der beteiligten Stellen,
- Prüfung und Entscheidung über ausländerbehördliche Zustimmungen bzw. Vorabzustimmungen in Visumverfahren,
- Beratung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie sonstigen Interessierten zu den Voraussetzungen und zum Ablauf der Fachkräfteeinwanderung,
- fachliche Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, Anerkennungsstellen, Auslandsvertretungen und kommunalen Zuwanderungsbehörden,
- Teilnahme an Fach- und Informationsveranstaltungen einschließlich eigener Vortragstätigkeit sowie
- konzeptionelle Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Welcome Centers Schleswig-Holstein und Optimierung der zugehörigen Prozesse und Verfahrensabläufe.
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste, nachgewiesen durch ein abgeschlossenes Studium der Allgemeinen Verwaltung/Public Administration, oder
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor), das aufgrund seiner Inhalte zur Wahrnehmung der Aufgaben befähigt, insbesondere der Verwaltungswissenschaften, Rechtswissenschaften, des Wirtschaftsrechts, Sozialwissenschaften oder eines vergleichbaren einschlägigen Studiengangs, oder
- einen erfolgreich abgeschlossenen Qualifizierungslehrgang II
- und zusätzlich eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung in den genannten Aufgabenbereichen
- Kenntnisse im Aufenthaltsrecht, insbesondere im Bereich der Erwerbsmigration
- Bereitschaft zu Dienstreisen (im Inland) sowie zur gelegentlichen Wahrnehmung von Dienstgeschäften am Standort Neumünster
- gute Englischkenntnisse für die Gesprächsführung in dienstlichen Kontexten
- fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, mindestens auf Niveau C1 (nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen)
- Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen)
- ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte beifügen)
Zudem wünschenswert:
- Erfahrung in der Konzeption und Durchführung von Schulungen oder Veranstaltungen,
- ausgeprägte mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit sowie eine sichere Urteils- und Entscheidungsfähigkeit,
- Verantwortungsbewusstsein und ein sicheres Auftreten,
- eine selbstständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise sowie die Fähigkeit, auch zeitkritische Vorgänge sicher zu priorisieren,
- interkulturelle Kompetenz,
- ausgeprägte Beratungs-, Team- und Kooperationsfähigkeit.
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 erreicht werden. Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L möglich.
Darüber hinaus erwartet Sie bei uns:
- eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit mit vielseitigen Aufgaben,
- flexible Arbeitsmöglichkeiten (je nach Tätigkeit ggf. durch Wohnraumarbeit bzw. mobiles Arbeiten) sowie ein variables Arbeitszeitsystem für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben,
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Entwicklung,
- 30 Tage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche sowie arbeitsfreie Tage an Heiligabend und Silvester,
- eine betriebliche Altersvorsorge (VBL) für Tarifbeschäftigte,
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement, z. B. durch die Möglichkeit, eine Stunde der wöchentlichen Arbeitszeit für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen zu nutzen,
- vergünstigte Firmenfitness durch eine Kooperation mit Hansefit,
- Zugang zum Vorteilsportal Corporate Benefits mit wechselnden Vergünstigungen bei zahlreichen Anbietern,
- ein Arbeitgeberzuschuss zum ÖPNV-Abonnement bei NAH.SH, HVV, BVG und der Aktiv Bus Flensburg GmbH,
- unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihren sozialverträglichen Hund mit an den Arbeitsplatz bringen.
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikation (Ausbildungs-, Hochschulabschluss (Abschlussurkunde/-zeugnis und Notenübersicht), aktuelle Arbeitszeugnisse). Sollte der Hochschulabschluss im Ausland erworben worden sein, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. Bei in der EU erworbenen Abschlüssen ggf. durch einen Auszug aus der Anabin-Datenbank der KMK. Bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
15. November 2026
an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an bewerbung@lfa.landsh.de, Stichwort LZF 237.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Wir behalten uns vor, nur vollständige Bewerbungen zu berücksichtigen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Für beamten- und tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Rojda Paksoy (rojda.paksoy@lfa.landsh.de oder Tel.: 04321/974-239) gerne zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Jakub Czarnecki (jakub.czarnecki@lfa.landsh.de oder Tel.: 04321/974-220).

