Psychologin/Psychologe (m/w/d)
Öffentliche Stellenausschreibung für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber
In der Justizvollzugsanstalt Neumünster ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer Psychologin/eines Psychologen (m/w/d)
auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Über uns
Die Justizvollzugsanstalt Neumünster verfügt über rund 505 Haftplätze für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen von ein bis acht Jahren im Erstvollzug und Untersuchungshaft für den Landgerichtsbezirk Kiel für männliche Gefangene. Darüber hinaus sind bis zu 21 Gefangene in einer Psychiatrischen Abteilung untergebracht.
Weitere 20 Haftplätze stehen im Wohngruppenvollzug der sozialtherapeutischen Abteilung zur Verfügung. Ferner verfügt die Anstalt über 35 Plätze im Offenen Vollzug im Holsatenring und 30 Plätze auf dem Landesgut Moltsfelde.
Die Justizvollzugsanstalt Neumünster beschäftigt rund 330 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Aufgaben des Strafvollzuges bestehen darin, die Behandlung und Betreuung der Gefangenen nach ihrer individuellen Eignung so auszurichten, dass sie befähigt werden, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen.
Die Aufgaben Im Psychologischen Dienst verteilen sich in der Regel auf vier Psychologinnen und Psychologen.
Ihre Aufgaben
- Mitwirkung an Diagnoseverfahren (§ 7 LStVollzG bzw. § 10 JStVollzG)
- Beteiligung an der Vollzugsplanung bei Gewalt- und Sexualstraftätern
- Krisenintervention bei Gefangenen mit Eigen- und Fremdgefährdungstendenzen, psychologische Beratung von Gefangenen
- Abklärung psychischer Auffälligkeiten bei Gefangenen
- Auswertung von psychologisch-psychiatrischen Gutachten
- Mitwirkung an Aus- und Weiterbildung der Bediensteten
- Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Bezug auf behandlungsrelevante Aufgaben und Maßnahmen
- Anleiten von Praktikantinnen und Praktikanten im Rahmen des Psychologiestudiums
- Mitwirkung an anstalts- oder länderübergreifenden Projekten und Arbeitsgruppen Weitere Aufgaben können übertragen werden.
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- Ein abgeschlossenes Studium der Psychologie (Diplom oder Master)
Zudem wäre wünschenswert:
- Kenntnisse der Rechtspsychologie und psychodiagnostischer Testverfahren
- Anwendungswissen im Bereich psychologischer Interventionen
- Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit
- Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit
- Zuverlässigkeit, Eigeninitiative, großes Interesse am Arbeitsgebiet und Bereitschaft zur Weiterbildung
- Aktives Nutzen von Gestaltungsspielräumen
- Eine wertschätzende und rücksichtsvolle Haltung
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 14 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigungsverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen ist eine spätere Verbeamtung von Tarifbeschäftigten vorgesehen.
Beamtinnen und Beamte, die bei einer Justizvollzugseinrichtung tätig sind, erhalten eine Zulage, soweit ihnen Dienstbezüge nach der Besoldungsordnung A zustehen (Vollzugszulage). Beschäftigte erhalten unter den gleichen Voraussetzungen und in der gleichen Höhe eine monatliche Zulage, wie sie entsprechende Beamte des Arbeitgebers als Amts- oder Stellenzulage zum Ausgleich der besonderen Anforderungen im jeweiligen Bereich erhalten.
Darüber hinaus bieten wir:
- ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
- ein kollegiales Arbeitsklima
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit flexibel zu arbeiten
- ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
- individuelle Personalentwicklung
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- Zuschuss zum Deutschland-Ticket oder zum NAH.SH-Jobticket
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
- Teilnahme am Firmenfitness oder Möglichkeit des Dienstradleasings
- eine gute Anbindung an den ÖPNV
Wir freuen uns auf Sie!
Das Land Schleswig-Holstein setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
12.08.2026
an das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein, Referat II 21 - vertraulich -, Lorentzendamm 35, 24103 Kiel, vorzugsweise in elektronischer Form an Bewerbung.im.Vollzug@jumi.landsh.de. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um die Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Rohde (mareike.rohde@jumi.landsh.de oder Tel. 0431/9882130) zur Verfügung.
Bei beamten-, tarifrechtlichen oder fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an den Verwaltungsdienstleiter der JVA Neumünster, Herrn Gau (rudolf.gau@jvanm.landsh.de oder Tel. 04321/4907200).
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
