Sachbearbeiter/in (m/w/d) für den Bereich Teilhabe im Sozialen Entschädigungsrecht
Öffentliche Stellenausschreibung
Für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber
Im Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein, am Dienstsitz Neumünster, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter/in (m/w/d) für den Bereich Teilhabe
im Sozialen Entschädigungsrecht
auf Dauer in Vollzeit zu besetzen.
Über uns
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) ist eine dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein zugeordnete Landesoberbehörde mit derzeit über 500 Mitarbeitenden an den Dienstsitzen in Neumünster, Heide, Lübeck, Itzehoe, Kiel und Schleswig.
Folgende Tätigkeitsfelder prägen die Arbeit des LASG derzeit:
- Feststellungsverfahren und Hilfen für Menschen mit Behinderungen
- Gesundheits- und Verbraucherschutz
- Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
- Hilfe für Opfer von Gewalttaten und Versorgungsleistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht
- Leistungen für junge Familien (Elterngeld)
In der Abteilung 5 – Dezernate 51, 52 und 53 – werden Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) erbracht. Wer einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einzustehen hat, erhält staatliche Unterstützung bzw. hat Anspruch auf Versorgung im Rahmen der Sozialen Entschädigung. Größter betroffener Personenkreis sind Gewaltopfer.
Ihre Aufgaben
- Kommunikation mit den Leistungsberechtigten
- Auswertung von vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen zur Prüfung der Kausalität und Zweckmäßigkeit von beantragten Leistungen
- Beratung und Entscheidung über Teilhabeleistungen für berechtigte Personen nach dem 6. Kapitel des SGB XIV wie z. B. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen der sozialen Teilhabe
- Zusammenarbeit mit verschiedenen Anbietern von Reha-Leistungen und Reha-Trägern
- Gewährung und Berechnung von unterhaltssichernden Leistungen und Leistungen im besonderen Einzelfall nach Kapitel 11 des SGB XIV, wie z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen zur Weiterführung des Haushaltes
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeine Dienste oder
- der erfolgreiche Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II bzw. Angestelltenlehrgang II oder
- ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium in Verbindung mit Fähigkeiten und Erfahrungen, um entsprechende Tätigkeiten ausüben zu können
Darüber hinaus ergeben sich für die Besetzung der Stelle folgende Anforderungen:
- Fachkenntnisse in mindestens einem Bereich des Sozialrechts (SGB I bis XII) sowie Erfahrungen in der Sozialverwaltung
- hohes Maß an Eigeninitiative sowie Leistungs- u. Verantwortungsbereitschaft sowie die Bereitschaft Veränderungen mitzugestalten
- gute Priorisierungs- und Organisationsfähigkeit
- selbstständiges, sorgfältiges und zeitgerechtes Arbeiten
- ausgeprägte Urteilsfähigkeit, gute Auffassungsgabe und Ausdrucksvermögen
Zudem wären wünschenswert:
- Entschlusskraft und Verantwortungsbereitschaft sowie eine hohe Belastbarkeit
- Kommunikations- und Kooperationskompetenz
- Empathievermögen und eine ausgeprägte soziale Kompetenz
- Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Medien
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A11 SHBesG erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis erfolgt bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 11 TV-L.
Darüber hinaus bieten wir:
- eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
- flexible Arbeitszeiten und Homeoffice-Möglichkeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- gute Weiterbildungsmöglichkeiten
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- Zuschuss zum ÖPNV-Ticket (Jobticket)
- kotenfreier Parkplatz für Mitarbeitende
- reduzierter Monatsbeitrag für Firmenfitness
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben, sowie aussagekräftige Zeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
16. Juli 2026
unter dem Stichwort "24/2026 Teilhabe" an den Direktor des Landesamtes für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein, Steinmetzstraße 1-11 in 24534 Neumünster; gerne elektronisch in einem PDF-Dokument an bewe.lasg@lasg.landsh.de. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Die Auswahlgespräche sind für die 34. Kalenderwoche 2026 vorgesehen.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Lohe (Annika.Lohe@lasg.landsh.de oder 04321-913/894), gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Frau Biehl (Katrin.Biehl@lasg.landsh.de oder 04321-913/621).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auf die Übersendung von Eingangsbestätigungen verzichtet wird.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
