Sachbearbeitung 1.2 (m/w/d) mit Schwerpunkt Alltagsförderung im Dezernat 50 - Justiziariat
Öffentliche Stellenausschreibung
Für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber
Im Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein, am Dienstsitz Neumünster, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter/in (m/w/d) der Laufbahngruppe 1.2
mit Schwerpunkt Alltagsförderung im Justiziariat
befristet bis 31.08.2027 in Vollzeit zu besetzen.
Über uns
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) ist eine dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein zugeordnete Landesoberbehörde mit derzeit über 500 Mitarbeitenden an den Dienstsitzen in Neumünster, Heide, Lübeck, Itzehoe, Kiel und Schleswig.
Folgende Tätigkeitsfelder prägen die Arbeit des LASG derzeit:
- Feststellungsverfahren und Hilfen für Menschen mit Behinderungen
- Gesundheits- und Verbraucherschutz
- Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
- Hilfe für Opfer von Gewalttaten und Versorgungsleistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht
- Leistungen für junge Familien (Elterngeld)
Im Dezernat 50 – Justiziariat – werden die Rechtsangelegenheiten des LASG sowie weitere Verwaltungsleistungen bearbeitet. Hierzu gehört unter anderem die Bearbeitung von Anerkennungs- und Förderungsanträgen nach der Landesverordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Alltagsförderungsverordnung). Angebote zur Unterstützung im Alltag sind Leistungen, in denen Pflegebedürftige mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich betreut, sowie pflegende Angehörige entlastet und beraten werden. Außerdem werden für drei Schiedsstellen im sozialen Bereich die Geschäfte geführt. Schiedsstellen sind neutrale Einrichtungen, die Streitigkeiten außergerichtlich durch Schiedsverfahren organisieren und koordinieren.
Ihre Aufgaben
- Bearbeitung und Entscheidung über Anträge auf Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach der Alltagsförderungsverordnung
- Entscheidung über Förderanträge nach der Alltagsförderungsverordnung und der Förderrichtlinie
- Überprüfung der bestehenden Angebote anhand von eingereichten Tätigkeitsberichten
- Bearbeitung und Entscheidung über Anträge auf Anerkennung von Servicestellen zur Qualitätssicherung nach der Alltagsförderungsverordnung
- Beratung von Anbietern und Servicestellen für Qualitätssicherung
- Wahrnehmung administrativer Aufgaben im Bereich der Schiedsstellen nach dem SGB IX, XI und XII im Vertretungsfall unter fachlicher Leitung des jeweiligen Vorsitzenden, insbesondere Verfahrensorganisation, Aktenführung, Sitzungsvorbereitung und Protokollführung.
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- die Befähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeine Dienste oder
- eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten, Sozialversicherungsfachangestellten, Steuerfachangestellten, Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen oder
- eine gleichwertige abgeschlossene Ausbildung mit Fähigkeiten oder Erfahrungen, mit denen entsprechende Tätigkeiten ausgeübt werden können
Darüber hinaus ergeben sich für die Besetzung der Stelle folgende Anforderungen:
- ein gutes Kommunikationsvermögen sowie Teamgeist
- Verantwortungsbewusstsein
- eine sorgfältige, zuverlässige und selbstständige Arbeitsweise
Zudem wären wünschenswert:
- berufliche Erfahrung in der Sachbearbeitung
- berufliche Kenntnisse bei der Gewährung von Sozialleistungen und im Sozialrecht
- Organisationsvermögen sowie soziale Kompetenz
- gute Auffassungsgabe und Ausdrucksvermögen
- Erfahrung in der Arbeit mit IT-Fachverfahren und eAkte
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann aufgrund der Befristung lediglich im Wege der Abordnung eine Tätigkeit im Beamtenverhältnis bis zur Besoldungsgruppe A 8 SHBesG (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt) ermöglicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis und bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 8 TV-L.
Darüber hinaus bieten wir:
- eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
- flexible Arbeitszeiten und Homeoffice-Möglichkeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- gute Weiterbildungsmöglichkeiten
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- Zuschuss zum ÖPNV-Ticket (Jobticket)
- reduzierter Monatsbeitrag für Firmenfitness
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Beschäftigung ist in Teilzeit mit einem Anteil von …% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit vorgesehen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben, sowie aussagekräftige Zeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
14. August 2026
unter dem Stichwort "33/2026 Alltagsförderung" an den Direktor des Landesamtes für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein, Steinmetzstraße 1-11 in 24534 Neumünster; gerne elektronisch in einem PDF-Dokument an bewe.lasg@lasg.landsh.de. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Die Auswahlgespräche sind für die 34. Kalenderwoche 2026 vorgesehen.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Lohe (Annika.Lohe@lasg.landsh.de oder 04321-913/894), gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Frau Burchard (Britta.Burchard@lasg.landsh.de oder 04321-913/714).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auf die Übersendung von Eingangsbestätigungen verzichtet wird.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
