Auszubildende/r für den Beruf der Gärtnerin/des Gärtners (m/w/d)
Stellenausschreibung
Die Kreisstadt Neunkirchen, zweitgrößte Stadt des Saarlandes, sucht zum 1. August 2027
zwei Auszubildende für den Beruf der Gärtnerin/des Gärtners,
Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau (m/w/d)
Das bringen Sie mit:
- Mindestens einen guten Hauptschulabschluss
- Interesse an der Gestaltung und Pflege von Gärten und Parkanlagen
- Handwerkliches Geschick und eine gute Hand-Auge-Koordination
- Lernbereitschaft, Motivation und Freude an neuen Herausforderungen
- Eine sorgfältige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise sowie Umsicht und Teamfähigkeit
Warum Sie sich für uns entscheiden sollten:
- Es erwarten Sie vielfältige, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben.
- Wir legen Wert auf eine respektvolle Zusammenarbeit und bieten geregelte Arbeitszeiten.
- Die Kreisstadt Neunkirchen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als zertifizierte „Familiengerechte Kommune“.
- Wir vergüten nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt – abhängig vom Ausbildungsjahr – zwischen 1.368,26 € und 1.464,02 € brutto.
- Sicherheit des öffentlichen Dienstes und Standortsicherheit sind gewährleistet.
- Unseren Beschäftigten bieten wir Sozialleistungen wie z. B. eine Versicherung in der Zusatzversorgungskasse des Saarlandes zum Erwerb eines Zusatzrentenanspruchs sowie vermögenswirksame Leistungen.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Eine Übernahme nach abgeschlossener Ausbildung ist möglich, kann aber nicht zugesichert werden.
Wir begrüßen Bewerbungen aller Menschen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Im Sinne des Saarländischen Landesgleichstellungsgesetzes sind Bewerbungen von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, ausdrücklich erwünscht.
Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Neugierig geworden?
Bitte bewerben Sie sich ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal bis zum 31.12.2026.
Bitte beachten Sie, dass wir unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigen.
Die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder einem späteren Vorstellungsgespräch entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
In der Auswahlphase wird ausschließlich per E-Mail kommuniziert. Überprüfen Sie daher bitte regelmäßig Ihren elektronischen Post- und Spam-Ordner.
Informationspflicht gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Mit der Übermittlung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden. Diese können Sie auf unserer Internetseite als PDF einsehen.
Neunkirchen, 23.10.2026
gez. Aumann
Oberbürgermeister der Kreisstadt Neunkirchen

